Bundesinnenministerium will intelligente Videoüberwachung ausbauen

24. Januar 2017
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Überwachungskamera im Flughafen

Berichten zufolge will Bundesinnenminister Thomas De Maizière die intelligente Videoüberwachung in Deutschland ausbauen um Terrorgefahren besser bekämpfen zu können. Dazu sollen die deutschen Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse bei der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen bekommen. Dies würde allerdings bedeuten, dass durch die Überwachungskameras ein noch tieferer Eingriff in die Privatsphäre der Bevölkerung stattfindet.

Nach einem neuen Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums soll die Videoüberwachung neu geregelt werden. Insbesondere geht es um ein intelligentes Videoüberwachungssystem, das an öffentlichen Orten, vor allem an Einkaufszentren, Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt werden soll um Terrorverdächtige aufzuspüren. Dabei soll eine automatische Mustererkennung auffällige Verhalten erkennen können und Videoüberwachungsbilder mit Bildern aus den Datenbanken automatisch abgleichen.

Des Weiteren geht es um die Erprobung der Technik zur automatisches Gesichtserkennung, was in einem Pilotprojekt getestet werden soll. Dazu stimmen sich derzeit die Deutsche Bahn mit dem Innenministerium, der Bundespolizei und dem Bundekriminalamt ab. Derzeit bedienen sich die deutschen Sicherheitsbehörden zwar an Flughäfen an eigenen Kameras, allerdings greift die Bundespolizei vor allem auf Videokameras der Deutschen Bahn und der deutschen Flughäfen zurück um eine bessere Kriminalitätsbekämpfung erzielen zu können. Insgesamt hat die Bundespolizei auf ca. 8.000 Kameras an Bahnhöfen und Flughäfen Zugriff.

Aufgrund dieses Vorhabens soll auch das Bundesdatenschutzgesetz geändert werden. Die Sicherheit der Bevölkerung stehe an erster Stelle und dazu müsse der Datenschutz hinter der Terrorabwehr zurücktreten. Nur durch den verstärkten Einsatz von Videoüberwachung kann dieses Ziel erreicht werden.

Allerdings kommen durch das Vorhaben des Bundesinnenministeriums viele rechtliche Fragen zum Vorschein. Die verfassungsrechtliche Neubewertung hängt allerdings von der tatsächlichen Erweiterung und Nutzung der neuen intelligenten Videoüberwachung ab. Es stellt sich dann natürlich die Frage der Verhältnismäßigkeit eines automatischen Datenabgleichs. Außerdem müsste das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geprüft werden.

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