Datenschutz: Berliner Aufsichtsbehörde geht gegen rechtswidrige Cookie-Banner vor

27. August 2021
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Ein Cookie liegt auf einer Tastatur

Bereits seit über drei Jahren wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union angewendet. Trotzdem setzen viele Webseitenbetreiber auf ihren Internetseiten Tracking-Techniken und Cookie-Banner ein, die nicht mit den geltenden Datenschutzregeln in Einklang stehen. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat nun rund 50 Berliner Unternehmen dazu aufgefordert, das Tracking auf ihren Webseiten zu optimieren. Andernfalls könne es zu einer Anordnung oder zur Verhängung von Bußgeldern gegen die Unternehmer kommen.

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden auf vielen Internetseiten Cookie-Banner eingesetzt, die die Besucher der Seite darüber informieren sollen, dass sogenannte Cookie-Dateien auf ihren Geräten gespeichert und dadurch Daten über sie gesammelt werden. Erst nach der Zustimmung oder Ablehnung der Verwendung von Cookies können die Nutzer den Inhalt der Seite sehen. Ein solches Selbstbestimmungsrecht der Nutzer hinsichtlich der Verwendung ihrer Daten sieht die DSGVO ausdrücklich vor.

Sofern der Datenverarbeitung zugestimmt wurde, werden die Nutzer durch den Einsatz von Cookies hinsichtlich ihres Nutzungsverhaltens analysiert. Cookies sind Datensätze in Form von Textinformationen, die Webseiten hinterlegen, um die Nutzer der Seite identifizieren zu können. Anhand dieser Cookies können individuelle Nutzerprofile erstellt werden, die weitreichende Rückschlüsse über das Surfverhalten, die Vorlieben und Lebensgewohnheiten der User zulassen. Dieses Wissen kann dann beispielsweise für personalisierte Werbung herangezogen werden.

Tracking-Techniken oftmals rechtswidrig ausgestaltet

Nach Ansicht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, sind viele Tracking-Techniken auf deutschen Internetseiten rechtswidrig ausgestaltet. Nach datenschutzrechtlichen Vorgaben bräuchten Webseitenbetreiber eine gültige Rechtsgrundlage, sofern sie das Verhalten ihrer Nutzer anhand von Cookies und anderen Technologien verfolgen wollen. Auch wenn viele Internetseiten inzwischen differenzierte Cookie-Banner mit mehreren Ebenen verwenden, werde hiermit häufig gar keine wirksame Einwilligung eingeholt.

Aus dem Datenschutzrecht ergebe sich nach Aussage von Smoltczyk, dass es ebenso einfach sein muss, Tracking abzulehnen, wie darin einzuwilligen. Eine solche Ablehnung dürfe nicht aufwendiger als die Zustimmung oder gar versteckt sein. Laut der Datenschutzbeauftragen würden Einwilligungsabfragen gerne in unvollständige oder missverständliche Angaben und Beschriftungen eingebettet. Es sei fraglich, wie die Webseitenbetreiber bei einer solchen Ausgestaltung nachweisen wollen, dass die Nutzer freiwillig und informiert zugestimmt haben.

Aufsichtsbehörde konfrontiert Webseitenbetreiber mit rechtswidrigem Tracking

Gegen solche rechtswidrig ausgestalteten Tracking-Techniken geht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nun aktiv vor: Kürzlich haben bereits rund 50 Berliner Unternehmen per Post die Aufforderung erhalten, das Tracking auf ihren Webseiten in Einklang mit den geltenden Datenschutzregeln zu bringen. Andernfalls werde die Aufsichtsbehörde ein förmliches Prüfverfahren einleiten, das zu einer Anordnung oder der Verhängung eines Bußgelds gegen die Unternehmer führen kann.

Im Vorfeld dazu seien bei der Berliner Datenschutzbehörde vermehrt persönliche Beschwerden sowie allgemeine Prüfungsanregungen zu Tracking-Prozessen eingegangen. Aus der Masse an Hinweisen gehe hervor, dass Webseitenbetreiber nach wie vor den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gerecht werden und die Verbraucher in Bezug darauf Bedenken haben. Auf den betroffenen Webseiten wurden die Gestaltungsmerkmale und konkreten Datenströme dokumentiert und die Betreiber mit den datenschutzrechtlichen Defiziten konfrontiert.

Datenschutzorganisation Noyb kritisiert rechtswidrige Cookie-Banner

Entsprechende Hinweisschreiben wurden an die Unternehmen versandt, deren Cookie-Banner als besonders mangelhaft aufgefallen sind, die vergleichsweise viele Nutzer haben oder die möglicherweise besonders sensitive Daten verarbeiten. Unter diesen Unternehmen seien diverse Branchen vertreten gewesen. Insbesondere habe es sich um Unternehmen aus den Bereichen Online-Handel, Immobilien, Finanzen, Soziale Netzwerke, Rechtsdienstleistungen, Software, Gesundheit, Bildung und Vergleichsportale gehandelt. Die Verantwortlichen wurden nun auf die Datenschutzverstöße hingewiesen und zur Verbesserung ihres Internetauftritts ermahnt.

Die Datenschutzorganisation Noyb um Datenschutzaktivist Max Schrems geht ebenfalls gegen rechtswidrige Cookie-Banner vor. Im Mai dieses Jahres hat die Organisation rund 560 Beschwerdeschreiben an Unternehmen in Europa und in den USA versandt, die nach Einschätzung von Noyb anhand von rechtswidrigen Cookie-Bannern eine Zustimmung zum Tracking einholen. Erst kürzlich hat Noyb darüber hinaus ein Zustimmungskonzept entwickelt, das den Einsatz von Cookie-Bannern in Zukunft sogar überflüssig machen soll: Internetnutzer sollen über das Browser-Plugin „Advanced Data Protection Control (ADPC)“ ihre spezifischen Wünsche hinsichtlich der Verarbeitung von Cookies hinterlegen können.

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