DSVGO-Strafen erreichen Rekordhoch im 3. Quartal

11. Oktober 2021
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Die EU-Datenschutzbeauftragten haben für Verstöße gegen den Datenschutz Rekordstrafen in Höhe von fast 1 Milliarde Euro verhängt. Davon sind insbesondere Unternehmen aus der IT- und Kommunikationsbranche betroffen. Besonders hart trifft es die Unternehmensgiganten „Amazon“ und „WhatsApp“. Grund der hohen Strafen ist die striktere Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die EU-Datenschutzbeauftragten haben für Verstöße gegen den Datenschutz Rekordstrafen in Höhe von fast 1 Milliarde Euro verhängt. Davon sind insbesondere Unternehmen aus der IT- und Kommunikationsbranche betroffen. Besonders hart trifft es die Unternehmensgiganten „Amazon“ und „WhatsApp“. Grund der hohen Strafen ist die striktere Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die seit dem 25. Mai 2018 wirksame Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt erneut für Aufsehen. Allein im dritten Quartal beliefen sich die verhängten Bußgelder auf rund 984, 47 Millionen Euro. Dies sind fast zwanzig mal höhere Strafen als im ersten und zweiten Quartal zusammengerechnet und dreimal so hohe wie im gesamten Kalenderjahr 2020.
Am stärksten sanktioniert wurde Amazon Europa in Luxemburg mit der Rekordsumme von 746 Millionen Euro. Darauf folgt der Messengerdienst WhatsApp mit 225 Millionen Euro. Beide Firmen wehren sich nun juristisch gegen die Rekordstrafen.

Die DSGVO ist eine Verordnung im Sinne des Art. 288 Abs. 2 AEUV und besitzt folglich allgemeine Geltung. Sie ist verbindlich und gilt in jedem Mitgliedstaat. Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind, oder gespeichert werden sollen (Art. 2 Abs. 1 DSGVO).

Die Gründe für die hohen Strafen sind vielfältig. Da die Aufklärung von Datenschutzverstößen sich regelmäßig in die Länge zieht, spiegeln die Sanktionen in diesem Quartal auch Verstöße aus vergangenen Streitigkeiten wieder. Zudem erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie eine nachsichtigere Gesetzesdurchsetzung der Kontrolleure im Jahr 2020, sodass die Strafen nun vergleichsweise hoch erscheinen und womöglich auf weiter ansteigende Strafbeträge in den nächsten Monaten hindeutet.
Festzuhalten ist jedoch, dass die Strafen noch nicht endgültig sind. Erwartet werden nun gerichtliche Auseinandersetzungen, da verschiedene Aufsichtsbehörden die DSGVO unterschiedlich auslegten. Ob die Unternehmen die Rekord-Bußgelder nun in voller Höhe bezahlen müssen, bleibt somit erstmal offen.

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