Einigung in Köln: Springer und Burda beenden Rechtsstreit
Dem Rechtsstreit lag die gerichtlich bislang ungeklärte Frage zugrunde, ob es zulässig ist, journalistische Inhalte aus einem kostenpflichtigen Informationsdienst zu übernehmen und Dritten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Verlagshaus Axel Springer meinte zumindest, ein solches Verhalten bei den Betreibern von „Focus Online“ beobachten zu können. Da Fakten (naheliegenderweise) keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, hätte sich die Frage gestellt, ob der Kläger anderweitig einen Anspruch auf Unterlassung und/oder Schadensersatz erfolgreich geltend machen kann.
Das LG Köln wird der Frage nicht weiter nachgehen müssen: die Parteien beendeten den Rechtsstreit durch Einigung. In einer gemeinsamen Presseerklärung wird lediglich darauf hingewiesen, dass sich die beiden Häuser nach „konstruktiven Gesprächen“ zur Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung geeinigt haben. Weitere Stellungnahmen oder Informationen zur Beendigung wurden und werden nicht bekanntgegeben.