EU erzielt Einigung bei Digital Markets Act

03. Juni 2022
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Digitale Welt

Vertreter und Unterhändler von verschiedenen EU-Institutionen haben sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der den digitalen Wettbewerb insgesamt fairer machen soll. Das Gesetzespaket mit dem Namen „Digital Markets Act“ war im Dezember 2020 von der EU-Kommission vorgeschlagen worden. Tech-Unternehmen wie Apple oder Google haben bereits Bedenken bezüglich des Gesetzesvorschlags geäußert.

Mehr Fairness im digitalen Wettbewerb. Das ist das Ziel des Digital Markets Act (DMA), mit dem die Marktmacht großer Internetplattformen reguliert werden soll. Die Verhandlungen der verschiedenen EU-Institutionen zum Inhalt des Gesetzesentwurfs wurden nun, im Frühjahr 2022, abgeschlossen und man konnte sich auf eine finale Fassung einigen. Damit wurden die Verhandlungen für europäische Verhältnisse geradezu im Eiltempo abgeschlossen, nicht einmal zwei Jahre nachdem die EU-Kommission den entsprechenden Gesetzesvorschlag eingebracht hatte. Dies zeige, so Margrethe Vestager, EU-Kommissionsvizepräsidentin und zuständig für Digitales, wie sehr die Institutionen gewillt seien, „das in den Griff zu bekommen“. Zwar muss der Digital Markets Act noch vom EU-Parlament und vom EU-Rat beschlossen werden, doch dies gilt als bloße Formalität.

Worum genau geht es?

Durch die sehr große digitale Marktmacht von einigen wenigen Tech-Unternehmen haben es besonders kleinere Unternehmen schwer, im digitalen Wettbewerb Fuß zu fassen. Aber auch für Verbraucher kann die Marktmacht von Tech-Riesen unter Umständen nachteilhaft sein, beispielsweise, wenn die von ihnen favorisierte Plattform oder Anwendung ansonsten kaum genutzt wird. So ist beispielsweise eine App dann besonders attraktiv, wenn sie von vielen Menschen genutzt wird. Solche Probleme bestehen zwar schon länger und auch die EU-Kommission geht schon länger gegen solche Probleme vor, bislang allerdings nur im Rahmen einzelner kartellrechtlicher Verfahren gegen einzelne Unternehmen. In diesen Verfahren wurden zwar zum Teil durchaus erhebliche Bußgelder verhängt, eine systemische Lösung bzw. einen systemischen Lösungsversuch hat es bislang jedoch nicht gegeben.

DMA richtet sich an „Gatekeeper“

Betroffen vom DMA sind nur die größten Tech-Unternehmen, sogenannte „Gatekeeper“. Dies sind Unternehmen, die einen Umsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro im europäischen Wirtschaftsraum erzielen oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Außerdem müssen die Plattformen mindestens 45 Millionen monatliche Nutzerinnen und Nutzer in der EU sowie 10.000 aktive geschäftliche Nutzer pro Jahr haben. Da diese Grenzwerte durchaus hoch angesetzt sind, fallen bislang nur die absolut größten Tech-Unternehmen unter das Gesetz. Dazu gehört neben Google, Meta und Apple beispielsweise auch die Reisebuchungsplattform „Booking“. Europäische Unternehmen wie Zalando oder Spotify sind aktuell zu klein um unter das Gesetz zu fallen.

Inhalt des Digital Markets Act

Um wieder mehr Fairness im digitalen Wettbewerb zu gewährleisten enthält der DMA eine Vielzahl von neuen Regelungen. Eine geplante Neuregelung ist, dass die betroffenen Unternehmen eigene Produkte und Angebote nicht mehr gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugen dürfen. Zum Beispiel sollen Nutzerinnen und Nutzer künftig selber entscheiden dürfen, welchen Browser oder welche Suchmaschine sie auf ihren Endgeräten nutzen wollen. Vorinstallierte Browser oder bestimmte Browser als Standardeinstellungen sollen durch einen Auswahlbildschirm bei der Einrichtung des Geräts ersetzt. Auch soll es zukünftig möglich werden, Apps auch auf anderen Wegen als über die offiziellen App-Stores der Hersteller herunterzuladen. Im Bereich von persönlichen Daten sieht der Digital Markets Act vor, dass einzelne Datensätze nur mit Zustimmung der jeweiligen Nutzer miteinander kombiniert werden dürfen. Wenn eine solche Zustimmung nicht vorliegt, soll es den Nutzern aber weiterhin möglich sein, die entsprechenden Programme zu nutzen. Eine weitere geplante Neuregelung betrifft Messenger-Dienste: Die vom DMA betroffenen Messenger-Dienste wie WhatsApp oder der iMessenger sollen künftig dazu verpflichtet werden, sich für die Kommunikation mit anderen, kleineren Messenger-Diensten zu öffnen. Die Entscheidung, ob sie sich öffnen wollen, bleibt dabei den kleineren Unternehmen überlassen. Es könnte also künftig möglich sein, beispielsweise WhatsApp Nachrichten zu schicken oder zu empfangen, ohne selbst WhatsApp zu nutzen. Sollten die Unternehmen sich nicht an die Regelungen halten, kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes, im Wiederholungsfall sogar bis zu 20 Prozent verhängen.

„Unnötige Datenschutz- und Sicherheitslücken“

Kritisiert wurde der Gesetzesvorschlag vor allem von großen Digitalkonzernen. Ralf Bremer, Sprecher von Google, bemängelte, dass einige Vorschriften unnötige Datenschutz- und Sicherheitslücken für die Nutzer schaffen würden. Von den Digitalunternehmen wurde scheinbar auch große Lobbyarbeit zum Digital Markets Act betrieben. Einer Erhebung aus dem Jahr 2021 gibt die Digital-Wirtschaft pro Jahr ungefähr 97 Millionen Euro für Lobbyarbeit aus, mehr noch als beispielsweise die Pharma- oder Finanzwirtschaft.

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