EU-Verbraucherschützer kritisieren mangelnden Jugendschutz bei TikTok

01. März 2021
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Handy bbildschirm mit verschiedenen Apps

Die beliebte Kurzvideo-App Tiktok gerät ins Visier europäischer Verbraucherschützer: Der europäische Verbraucherverband BEUC reichte am 16. Februar 2021 eine Beschwerde über das Videoportal bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden ein. TikTok werden Verstöße gegen Tatbestände wie Irreführung, Täuschung, Verstöße gegen Urheber- und Datenschutzrecht sowie gegen mehrere EU-weit gültige Kinderschutzgesetze vorgeworfen.

Die App TikTok bietet seinen Nutzern das Aufnehmen, Bearbeiten und Teilen von 15-sekündigen bis 5-minütigen Videos an. Vor allem Jugendliche nutzen die App, um kreative Musikvideos zu erstellen und zu teilen. Infolge seiner großen Beliebtheit wurde der zuvor in Deutschland als „Musical.ly“ bekannte Dienst mit seinem chinesischen Pendant, der Videoplattform TikTok zusammengelegt. Die App steht immer wieder wegen ihres Umgangs mit den überwiegend jungen Usern in der Kritik.

Nun müssen sich die Betreiber der App den Vorwürfen von europäischen Verbraucherschützern stellen: Der europäische Verbraucherverband BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) reichte am 16. Februar 2021 eine Beschwerde über TikTok bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden ein. Im Zentrum der Beschwerde steht der Umgang des Unternehmens mit seinen minderjährigen Nutzern.

Verbraucherschützer bemängeln Jugendschutz

Konkret verstoße die Kurzvideoplattform gleich in mehreren Punkten gegen Verbraucherrechte in der Europäischen Union. Zum einen bemängeln die Verbraucherschützer, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor versteckter Werbung und potenziell schädlichen Inhalten geschützt würden. Außerdem seien das Vorgehen des Unternehmens hinsichtlich der Verarbeitung persönlicher Daten sowie die Geschäftsbedingungen irreführend.

Darüber hinaus seien mehrere Klauseln der Nutzungsbedingungen unfair: TikTok gewähre sich selbst unter anderem das unwiderrufliche Recht, die Videos der Nutzer ohne Bezahlung weiter zu nutzen und zu verbreiten. Zudem seien die überwiegend minderjährigen User verdeckter Schleichwerbung ausgesetzt und würden ohne ihr Wissen zu Werbeflächen. Beispielsweise im Rahmen von „gebrandeten Challenges“, bei denen sich Nutzer gegenseitig Aufgaben stellen, verschleiere das Unternehmen die oft dahinter verborgenen kommerziellen Absichten.

Kritik an „virtuellen Geschenken“

Die Verbraucherschützer beanstanden des Weiteren die Funktion der App, sogenannte „Münzen“ als virtuelle Geschenke an bekannte TikTok-Creator schicken zu können. Die Geschenke werden in Form von „Diamanten“ an den Beschenkten weitergegeben, der diese dann via Paypal in echtes Geld umtauschen kann. Dieses Schema bringe die Nutzer dazu, Geld auf der an sich kostenlosen Plattform auszugeben.

Außerdem sei die „Virtuelle Gegenstände Policy“, auf der diese Transaktionen basieren, intransparent und irreführend. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass TikTok sich selbst das Recht einräume, den Wechselkurs zwischen Münzen und Geschenken jederzeit anzupassen. Zudem gebe TikTok den Wert der Geschenke in „Münzen“ und nicht in Euro laut aktuellem Wechselkurs an.

Zweifel an Altersverifikation bei TikTok

Viele Nutzer der App seien jünger als das von TikTok selbst vorgegebene Mindestalter von 13 Jahren. Anwender unter 18 Jahren benötigen offiziell grundsätzlich die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, bevor sie die Videoplattform nutzen dürfen. Tatsächlich einholen würden die Betreiber der Plattform die entsprechende Einwilligung jedoch nicht. BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens äußerte sich dazu: „Kinder lieben TikTok, aber das Unternehmen versagt darin, sie zu schützen“.

An der Beschwerde bei der EU-Kommission ist auch der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) beteiligt. Insgesamt nehmen Verbraucherverbände aus Belgien, Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, der Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien und der Schweiz teil. Sie fordern die zuständigen Behörden auf, die Praktiken von TikTok umfassend zu untersuchen und dagegen vorzugehen.

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