Fairnessausgleich für „Das Boot“-Kameramann
Jost Vacano verhalf dem U-Boot-Film mit seiner Arbeit an der Kamera zu weltweitem Erfolg und wurde dafür 1983 sogar mit einer „Oscar“-Nominierung für die beste Kamera geehrt. Vergütet wurde diese Leistung damals mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 180.000 DM. Gemessen an dem internationalen Erfolg und den erzielten Erträgen des Films eine geringe Summe.
Dieses Missverhältnis soll nun endgültig ausgeglichen werden. Das Landgericht München I verhandelt daher um die Höhe des sogenannten Fairnessausgleiches zugunsten von Jost Vacano. Nach § 32 a UrhG haben Urheber einen Anspruch auf eine nachträgliche Gewinnbeteiligung, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen des Werkes stehen.
Aktuell liegt beiden Parteien ein Vergleichsangebot vor. Die Münchener Richter sahen einen Betrag von 699.500 Euro als eine angemessene Entschädigungssumme für die Vergangenheit an. Dies sei jedoch nur eine Schätzung. Den beklagten Rechteauswertern bleibt nun Zeit bis zum 03. März 2016 um den Vergleichsvorschlag des Gerichtes zu überdenken. Über eine zukünftige Beteiligung, sowie die Verteilung der Prozesskosten wäre jedoch noch nicht entschieden.