Fairnessausgleich für „Das Boot“-Kameramann

12. Februar 2016
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Foto einer professionellen Film-Kamera

Der Rechtsstreit zwischen den Filmrechteauswertern des Filmklassikers „Das Boot“ aus dem Jahr 1981 und dem Chef-Kameramann Jost Vacano geht in eine weitere Runde. Seit fast zehn Jahren streitet der 81-jährige Filmemacher mit der Bavaria Film, deren Tochter Eurovideo und dem WDR um einen sogenannten Fairnessausgleich. Vacano hatte für seine Leistungen in dem weltweit erfolgreichen Film nur ein umsatzunabhängiges Pauschalhonorar erhalten. Vor dem Landgericht München I ist nun ein Verfahren anhängig, welches erstmals über die Höhe einer nachträglichen Vergütung entscheiden soll.

Jost Vacano verhalf dem U-Boot-Film mit seiner Arbeit an der Kamera zu weltweitem Erfolg und wurde dafür 1983 sogar mit einer „Oscar“-Nominierung für die beste Kamera geehrt. Vergütet wurde diese Leistung damals mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 180.000 DM. Gemessen an dem internationalen Erfolg und den erzielten Erträgen des Films eine geringe Summe.

Dieses Missverhältnis soll nun endgültig ausgeglichen werden. Das Landgericht München I verhandelt daher um die Höhe des sogenannten Fairnessausgleiches zugunsten von Jost Vacano. Nach § 32 a UrhG haben Urheber einen Anspruch auf eine nachträgliche Gewinnbeteiligung, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen des Werkes stehen.

Aktuell liegt beiden Parteien ein Vergleichsangebot vor. Die Münchener Richter sahen einen Betrag von 699.500 Euro als eine angemessene Entschädigungssumme für die Vergangenheit an. Dies sei jedoch nur eine Schätzung. Den beklagten Rechteauswertern bleibt nun Zeit bis zum 03. März 2016 um den Vergleichsvorschlag des Gerichtes zu überdenken. Über eine zukünftige Beteiligung, sowie die Verteilung der Prozesskosten wäre jedoch noch nicht entschieden.

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