Startschuss für Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU
Unternehmer die Verträge online abschließen, sei es über den eigenen Online-Shop oder einfach per E-Mail, müssen auf diese Plattform zwingend in ihrem Impressum sowie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.
Auf dieser Online-Streitbeilegungs-Plattform können Unternehmer und Verbraucher über den jeweils anderen Beschwerde einreichen. Diese Beschwerde soll durch die Plattform mit Hilfe von sogenannten Streitbeilegungsstellen eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen. Diese „Alternative Streitbeilegung“ soll einfacher, schneller und günstiger sein als ein entsprechendes Gerichtsverfahren. Das Portal schreibt von einer Streitbeilegung in vier Schritten: Einreichung einer Beschwerde, Einigung über die Streitbeilegungsstelle, Bearbeitung der Beschwerde durch die Streitbeilegungsstelle und schließlich Lösungsfindung und Schließung der Beschwerde.
Die Mitgliedstaaten der EU entscheiden innerhalb einer EU-Richtlinie dabei jeweils selbst, welche Stellen als solche Streitschlichter in Frage kommen. In Deutschland sind die Rahmenbedingungen dabei durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt, welches wahrscheinlich zum 1. April in Kraft treten wird. Ab diesem Zeitpunkt werden sich dann auch in Deutschland Alternative Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) bilden, denn bisher gibt es in Deutschland noch keine AS-Stelle. Auch muss mit Inkrafttreten des VSBG darauf verwiesen werden, dass die AS-Stellen für eine Streitbeilegung genutzt werden können. Die bloße Verweisung auf das Online-Streitbeilegungs-Portal ist dann nicht mehr ausreichend, um den Informationspflichten für Online-Händler nachzukommen.
Bei Fragen zu den neuen Informationspflichten oder deren Umsetzung sind wir ihnen gerne behilflich.