Keine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung
Seit 2016 sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht anhängig – doch scheint es dazu nun keine Entscheidungen mehr zu geben. Die Beschwerdeführer gaben an, dass eine anlasslose Speicherung von Daten, so z.B. IP-Adressen, gegen ihre Freiheitsrechte verstoße.
Der EuGH entschied 2019, dass die zur Frage stehende deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht verstößt . Es dürfen demnach nur Daten gespeichert werden, wenn übergeordnete nationale Interessen bedroht zu sein scheinen. In der Praxis wird die Regelung schon seit 2017 wegen der unsicheren Rechtslage nicht mehr angewandt.
Aufgrund dieses Urteils namen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerden (unter anderem von Telekom und Spacenet) nicht zur Entscheidung: es fehle an einem Rechtsschutzbedürfnis. Wollten die Beschwerdeführer eine Entscheidung in dieser Sache erwirken, so müssten sie ihre Klage der aktuellen Rechtslage anpassen – ansonsten sei das Urteil des EuGH als vollständig anzusehen.