Keine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

12. April 2023
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Zur Vorratsdatenspeicherung gab es schon einiges zu sagen - das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Die noch anhängigen Verfassungsbeschwerden nimmt es wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis nicht mehr zur Entscheidung.

Seit 2016 sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht anhängig – doch scheint es dazu nun keine Entscheidungen mehr zu geben. Die Beschwerdeführer gaben an, dass eine anlasslose Speicherung von Daten, so z.B. IP-Adressen, gegen ihre Freiheitsrechte verstoße.

Der EuGH entschied 2019, dass die zur Frage stehende deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht verstößt . Es dürfen demnach nur Daten gespeichert werden, wenn übergeordnete nationale Interessen bedroht zu sein scheinen. In der Praxis wird die Regelung schon seit 2017 wegen der unsicheren Rechtslage nicht mehr angewandt.

Aufgrund dieses Urteils namen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerden (unter anderem von Telekom und Spacenet) nicht zur Entscheidung: es fehle an einem Rechtsschutzbedürfnis. Wollten die Beschwerdeführer eine Entscheidung in dieser Sache erwirken, so müssten sie ihre Klage der aktuellen Rechtslage anpassen – ansonsten sei das Urteil des EuGH als vollständig anzusehen.

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