Miniaturmodelle des VW Bulli verboten?

14. Februar 2020
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Zwei ältere VW-Busse auf einem Hof

Darf der legendäre VW Bulli T1 als Miniaturmodell angefertigt und verkauft werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht Düsseldorf. VW reichte aus Angst um den Ruf des ikonischen Modells Klage gegen ein fränkisches Modellbau-Unternehmen ein - ohne Erfolg.

Der Streit zwischen Autoherstellern und Modellbauern im Hinblick auf die Lizenzgebühren beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Nun zog auch Volkswagen vor das Landgericht Düsseldorf. Grund hierfür waren Miniaturmodelle des legendären VW Bulli T1, der erstmals von 1950 bis 1967 gebaut wurde. Seitdem gilt diese Ikone als das gestalterische Erbe VWs.

Das kleine fränkische Modellbau-Unternehmen Premium Classixxs, das mittlerweile unter dem Namen BB Services auftritt, fertigte nicht lizenzierte Miniaturen des Bullis an und verkaufte diese zu einem stolzen Preis bis zu 250 Euro.

Sorge des Automobilunternehmens

VW befürchtete einerseits, dass diese maßstabs- und originalgetreuen Modellautos seinen guten Ruf gefährden könnten. Andererseits könnte die Bevölkerung über die Herkunft der Modellautos getäuscht werden. Bei den Verbrauchern könnte die Meinung erzeugt werden, die Modellautos würden von dem Original-Hersteller stammen.

Reaktion des Modellbauers

Die Sorge des Automobilunternehmens über die täuschende Herkunft konnte BB Services entkräften: Es hatte ein Gutachten darüber erstellen lassen, ob die Bevölkerung tatsächlich davon ausgehe, die Modellautos stammen vom Hersteller des originalen VW Bullis – mit Erfolg. Lediglich 38,9 % wurden getäuscht, die Mehrheit rechnete die Modellautos nicht VW zu.

Entscheidung des LG Düsseldorf

Zunächst erklärte sich das Landgericht Düsseldorf für nicht zuständig, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass es auch in Düsseldorf zu Verletzungshandlungen gekommen sei.

Darüber hinaus sei die Klage zu unbestimmt. Inhaltlich ist zu bemängeln, dass kein Wettbewerbsverstoß ersichtlich sei. Das Landgericht zog Vergleiche zu einem Fall aus dem Jahre 2010, in dem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass Verbrauchern durchaus zugemutet werden kann, zwischen dem Original und dem Miniaturmodell zu unterscheiden. Modellautos können somit auch von anderen Herstellern und nicht lediglich von den Original-Herstellern angefertigt werden. Es liege demnach auch keine Rufausbeutung vor. VW musste sich geschlagen geben, seine Anwälte zogen daraufhin die Klage zurück.

Ein Erfolg für die Modellbauindustrie – zum Leidtragen der Automobilhersteller.

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