Neue Reform des Elektrogesetzes

11. März 2015
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allerlei Elektroschrott

Das Bundeskabinett hat mit Verabschiedung eines neuen Elektrogesetzes, eine Erleichterung der Entsorgung von Elektromüll auf den Weg gebracht.

Künftig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 m2 dazu verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenlos zurückzunehmen. Diese Rücknahmepflicht besteht bei kleineren Geräten wie etwa Handys, Ladegeräte, Rasierer etc. selbst dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird. In beiden Fällen muss für die alten Geräte kein Kassenbon vorgelegt werden.

Auch Online-Händler sind von dieser Regelung betroffen. Es wird jedoch zu einer Kooperation mit dem stationären Handel oder anderen Partnerschaften geraten, die mit der Verwertung Geld verdienen könnten. Der von Amazon bislang geforderte Pauschalpreis von 15€, wenn bei Neulieferung eines Geräts das alte Gerät mitgenommen werden soll, würde künftig entfallen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, alte Handys und andere Kleingeräte kostenlos über das Electroreturn-Angebot der Post einzusenden.

Der Händler kann die alten Geräte dann entweder selbst verwerten oder sie den Herstellern oder Entsorgungsunternehmen übergeben. Es soll, wie bereits beim Grünen Punkt, eine Verantwortung der Hersteller für ihre verkauften Geräte geben. Die jeweiligen Entsorgungspflichten und – kosten richten sich nach der hierfür gegründeten Stiftung EAR, bei der die Hersteller ihre Mengen an verkauften Produkten angeben müssen.

Mit der Reform wird zum einen eine neue EU-Richtlinie umgesetzt und zum anderen das Ziel verfolgt, aus dem Elektromüll mehr wertvolle Rohstoffe zu gewinnen und dadurch gleichzeitig Schadstoffe umweltgerecht zu entsorgen.  Denn jedes Jahr fallen pro Jahr und Kopf rund 23 kg Elektromüll an, der zum Teil auch unerlaubt im Hausmüll landet.

Das Gesetz soll bis Ende des Jahres in Kraft treten. Wir halten Sie hier selbstverständlich im Rahmen unseres Blogs auf dem Laufenden.

 

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