Neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und USA in Kraft getreten

18. Juli 2023
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Nachdem der EuGH im Jahr 2020 das damalige Datenschutzabkommen "Privacy Shield" aufgrund unzureichender Standards bezüglich des Datenschutzniveaus in der USA gekippt und damit massive Rechtsunsicherheiten für Unternehmen geschaffen hatte, konnten sich die EU und die USA nun auf ein neues Datenschutzabkommen einigen. Dabei wurden einige Punkte nachgebessert, um einer erneuten Prüfung standhalten zu können, doch gibt es wiederum Kritik von Seiten der Datenschützer.

Am Montag, den 10.07.2023, ist ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Nach drei Jahren der Rechtsunsicherheit aufgrund der Aussetzung des „Privacy Shields“ durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) konnte man sich nun auf ein neues Abkommen einigen. Das „Privacy Shield“ war 2016 beschlossen worden, nachdem der Vorgänger „Safe Harbor“ ebenfalls durch den EuGH gekippt worden war.

 

Rechtssicherheit soll gewährleistet werden

 

In den Jahren seit der Aussetzung des „Privacy Shields“ aufgrund der Bedenken des EuGH, dass die Zugriffsmöglichkeiten für US-Geheimdienste auf die Daten von Europäerinnen und Europäern zu weitreichend seien, soll nun die durch das Regelungsvakuum entstandene Rechtsunsicherheit beseitigt werden.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen hatten darunter gelitten, da sich diese Unternehmen einzelfallabhängig überlegen mussten, wie sie die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleisten können. Dieser Mangel sollte nun durch die einheitliche Regelung beseitigt werden.

 

Die Verbesserungen zum „Privacy Shield“

 

Den geäußerten Beanstandungen der Richter soll in dem neuen Abkommen dadurch Abhilfe getan werden, dass die US-Geheimdienste nur dann auf die Daten zugreifen dürfen sollen, wenn dies zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendig und verhältnismäßig ist. Außerdem soll zur Überprüfung des Datenschutzes ein eigenes Gericht, ein Data Protection Review Court, eingerichtet werden, wobei die eingehenden Beschwerden unabhängig untersucht werden sollen.

 

Kritik durch Datenschützer

 

Der österreichische Jurist Max Schrems, der bereits die beiden vorangegangenen Regelungen vor den EuGH gebracht hatte, bemängelte mit seiner Datenschutzorganisation Noyb bereits das neue Abkommen. Dabei wurde auch klargestellt, dass wiederum Klage eingereicht werden würde, da dem Wort „verhältnismäßig“ in den USA eine andere Bedeutung zukommen würde, als dies durch den EuGH der Fall sei. Außerdem soll die Verletzung der Rechte von Nicht-US-Bürgern für die USA kein Problem sein und auch die vorgestellten Rechtsbehelfe sollen nicht mit EU-Recht übereinstimmen.

Auch aus der Politik gab es Gegenwind für das Abkommen: So kritisierten zum Beispiel die Fraktion der Sozialdemokraten, dass das Abkommen personenbezogene Daten anfällig für Massenüberwachungen mache und dadurch keine echte Reform geschaffen würde.

Zunächst ist das Abkommen nun aber in Kraft getreten und es bleibt zu erwarten, ob Schrems eine weitere Klage einreicht und wie der EuGH dieses neue Abkommen sieht.

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