„Oktoberfest“ ist nun markenrechtlich geschützt
Das bekannteste Volksfest Deutschlands, das Oktoberfest, ist nicht nur hierzulande bekannt. Es ist also nicht erstaunlich, dass vielerorts Nachahmungen des Oktoberfests stattfinden.
Zuletzt planten Veranstalter ein solches Oktoberfestimitat in Dubai. Hiergegen klagte die Stadt München und bekam vor dem LG München Recht. Die Formulierung „Oktoberfest goes Dubai“ wäre irreführend und würde den Ruf des Münchener Volksfests ausbeuten.
Nach fünfjähriger Prüfung hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Antrag der Stadt München zur Eintragung des Oktoberfests als Marke genehmigt.
Nicht nur „Oktoberfest“ ist geschützt
Der Schutz der Marke erstreckt sich über 22 Produktklassen, unteranderem Tourismuswerbung aber auch für Erzeugnisse und Dienstleistungen.
Nicht nur „Oktoberfest“ ist markenrechtlich geschützt, viele weitere Begriffe und Begriffskombinationen, die im Zusammenhang mit dem Münchener Traditionsfest stehen sind als Marken eingetragen. Geschützt sind unter anderem „Oktoberfest München“, „Münchner Oktoberfest“, „Wiesn“, „Oide Wiesn“, „Wiesnkönig“ und noch einige mehr.
Jedoch sind die Rechteinhaber nicht in allen Fällen die Stadt München. Beispielsweise hat die Polstermöbelfabrik Segmüller die Rechte an dem Begriff „Wiesn“ in drei Produktklassen in Sachen Mobiliar.
Nicht alle Nachahmungen sind schlecht für die Stadt München
Mit den vielen kleinen Versionen des Oktoberfests, die es mittlerweile in den verschiedensten Ländern gibt, habe man laut dem Münchner Wirtschaftsreferenten Clemens Baumgärtner kein Problem. Diese sind eher Werbung für das Original der Bayerischen Landeshauptstadt. Anders sieht es aus mit solchen Veranstaltungen wie dem geplanten Fest in Dubai. Diese sind negativ und schädlich für München, weshalb hiergegen vorgegangen werden soll.
Tobi Koenig, 7. April 2022
Das wird seit 29.03.2022 aber bestritten:
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/015535008