Online-Überwachung von Prüflingen per Proctoring
Covid-19-Pandemie: Beschleunigung der Digitalisierung
Die Digitalisierung an deutschen Hochschulen wurde aufgrund der Kontaktbeschränkungen, die wegen der aktuellen Covid-19-Pandemie gelten, stark beschleunigt. Die neuen Technologien bieten die Möglichkeit, dass sowohl Lehrveranstaltungen als auch Prüfungen online stattfinden können. Damit Prüfungen ordnungsgemäß ohne Betrugsversuche durchgeführt werden können, werden die Prüflinge digital überwacht, sogenanntes „Online-Proctoring“. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit dieses digitale Überwachungsprogramm, Datenschutz und IT-Sicherheit gefährdet.
Gutachten: „Spähsoftware gegen Studierende“
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. warnt ausdrücklich in ihrem aktuell veröffentlichten Gutachten vor den Gefahren für Grundrechte der Studierenden durch „Online-Proctoring“. Problematisch sei vor allem, dass die Studierenden nicht nur live überwacht werden, sondern die Aufnahmen auch gespeichert werden. Mithilfe eines „Room-Scans“ werden die Studierenden außerdem oftmals vor Prüfungsbeginn aufgefordert, den Raum, in dem sie sich gerade aufhalten per Kamera zu zeigen. Dies stelle nach Ansicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre dar. Zudem werde es durch die Software ermöglicht, Video- und Audioaufzeichnungen automatisch auszuwerten, sodass „Online-Proctoring“ zum Teil Zugriff auf die Rechner der Studierenden erhält. Dies sei kritisch zu beurteilen hinsichtlich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit.
Risikoanalyse anhand der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV)
Im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., orientierte sich der IT-Sicherheitsexperte Mike Kuketz größtenteils an den Bestimmungen der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung. Nach Ansicht von Kuketz, habe das „Bayerische Wissenschaftsministerium als erstes deutschlandweit speziell den Gefahren für die IT-Sicherheit Rechnung getragen“. Im Ergebnis könne die aktuell eingesetzte Proctoring-Software die Bestimmungen der BayFEV nicht erfüllen.