Samsung muss endgültig 120 Millionen US-Dollar an Apple zahlen
Das kalifornische Technologieunternehmen Apple rügte anfänglich acht verschiedene Patentrechtsverstöße und forderte gegenüber Samsung eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 2,2 Milliarden US-Dollar. Im gerichtlichen Verfahren wurden schließlich zwei Patentrechtsverletzungen bejaht und Apple ein Schadensersatz in Höhe von ca. 120 Millionen US-Dollar zugesprochen.
Bei den Verstößen handelte es sich einerseits um eine Verletzung an der jahrelang von Apple genutzten Handyfunktion „Slide to Unlock“, wodurch sich Geräte mittels einer Fingerwischbewegung auf dem Touchscreen entsperren lassen. Die zweite Verletzung betraf jenes Verfahren, durch welches der Benutzer in Apps oder auf Webseiten Kontaktdaten wie beispielsweise Adressen und Telefonnummern als Link angezeigt bekommt (sog. „Quick-Links“) und diese mit einer Berührung auswählen kann, wodurch automatisch die passende App geöffnet wird.
Apple selbst setzt die „Slide to Unlock“-Funktion jedoch bereits seit Einführung von iOS 10 im Jahre 2016 nicht mehr weiter ein. Im Gegensatz zur USA, in der das entsprechende Patent weiterhin Bestand hat, wurde dieses hierzulande bereits im August 2015 für nichtig erklärt, da diese Funktion nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (Urteil des BGH vom 25.08.2015, Az.: X ZR 110/13).
Auch wenn dieses Verfahren nun mit der Nicht-Annahme durch den obersten Gerichtshof endgültig sein Ende gefunden hat, sind noch längst nicht alle Konflikte zwischen den beiden Elektronikherstellern gelöst. In weiteren Verfahren werfen sie sich seit vielen Jahren gegenseitig die verschiedensten Verstöße vor, was jeweils Schadensersatzansprüche auslösen soll. Interessant ist dabei, dass Samsung seit vielen Jahren zahlreiche elektronische Bauteile wie etwa Displays, Akkus oder auch Speicherchips als Zulieferer für Apple und seine Produkte fertigt und dies dem südkoreanischen Unternehmen dabei selbst einen Milliardenumsatz beschert.