Steht berühmtem Selfie-Affen Urheberrecht an seinem Bild zu?

24. März 2016
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Ein Affe macht mit einem Smartphone ein Selfie

Bereits im Januar diesen Jahres hatte ein US-amerikanisches Gericht entschieden, dass dem Makake Naruto kein Urheberrecht an seinem Selfie zusteht. Die Tierschutzorganisation Peta hat diese Entscheidung nun jedoch angefochten, in der Folge muss sich das zuständige Bundesgericht mit der Frage befassen, ob Naruto das Copyright an seinem Selfie hält.

Ursprünglich hatte der Fotograf David Slater argumentiert, das Urheberrecht müsse ihm zustehen, da der Schopfaffe seine Ausrüstung benutzt hätte. In einem Bildband veröffentlichte er das Bild und verlangte daraufhin von Wikimedia die Entfernung aus der Fotosammlung der Wikimedia Commons. Das US Copyright Office entschied jedoch, dass keine Werke registriert werden könnten, die von der Natur, also Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden. Dies sieht die Tierschutzorganisation Peta allerdings anders. Sie will im Namen des Affen Naruto nun dafür sorgen, dass dieser das Urheberrecht erhält.

Die Vorgeschichte finden Sie hier.

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