Vergütungsanspruch trotz Corona-Pandemie?
Wird wegen der Corona-Pandemie eine Hochzeit verschoben, so begründet dies keinen Rücktritt von einer mit der Hochzeit zusammenhängenden Beauftragung. Auch unter Pandemie-Bedingungen (weniger Gäste, Abstandsregeln) könne eine Hochzeit stattfinden, Dienstleistungen würden nicht unmöglich werden. Einer Fotografin steht demnach ein Großteil der vereinbarten Vergütung zu, so der BGH.

