Inhalte aus der Kategorie: „Domainrecht“

07. März 2018

Axel-Springer-Verlag siegt im Urheberrechtsrechtsstreit gegen Adblocker

Schriftzug Adblocker mit rotem Schloss

Der Axel-Springer-Verlag konnte sich gegen eine Schweizer Firma durchsetzen, die den Adblocker „Admop“ im iTunes-Store angeboten hatte. Im Einstweiligen Verfügungsverfahren hatte sich iPhonso zuletzt dazu bereit erklärt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ihr Produkt wurde sodann aus dem iTunes-Store entfernt. Ungeklärt bleibt jedoch weiterhin, ob der sogenannte DOM-Baum einer Website urheberrechtlich geschützt sein kann.

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20. Februar 2018

Wie kompatibel ist das Whois-System mit dem EU-Recht?

Whois-Schriftzug

Es gibt immer mehr Stimmen, welche bezweifeln, dass die Whois-Datenbank mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Einklang zu bringen ist. Über das Whois-System sind viele Nutzerdaten öffentlich abrufbar. Allerdings enthält die Datenbank nicht nur anonymisierte Informationen, sondern auch personenbezogene. Mit der Ende Mai 2018 in krafttretenden Datenschutzgrundverordnung ist dies grundsätzlich nicht vereinbar.

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21. März 2017

Verfahren um die Domain „fc.de“ – Mandant und 1. FC Köln schließen Vergleich

FC-Wimpel

Vor wenigen Monaten lautete es vor dem LG Köln noch: es gibt nur einen FC und zwar den 1. FC Köln. Entsprechend verurteilten die Richter unseren Mandanten dazu, die auf ihn registrierte Domain „fc.de“ für den 1. FC Köln freizugeben (Urteil vom 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15). Dieser Ansicht erteilten die Richter am OLG Köln in der Berufungsverhandlung Ende letzter Woche jedoch eine deutliche Absage und folgten nach vorläufiger Rechtsauffassung vielmehr unserer Argumentation: es mag zwar nur einen 1. FC Köln geben, aber ganz sicherlich nicht nur den einen „FC“, da dies eben auch schlicht die gängige Abkürzung für „Fußballclub“ darstellt.

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21. Januar 2016

Bevorstehende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im ersten Halbjahr 2016

Bundesgerichtshof-Schild

Im kommenden halben Jahr stehen einige relevante Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf dem Gebiet des Urheber-, Marken- sowie des Domain- und Wettbewerbsrechts bevor. Es werden unter anderem Haftungsfragen bei der Teilnahme an Internettauschbörsen geklärt, die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Einlösung von Rabatt-Coupons sowie die Frage eines vorhandenen Fernabsatzgeschäfts bei per E-Mail oder telefonisch geschlossenen Grundstücksmaklerverträgen.

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20. Mai 2015

URS-Verfahren – Lufthansa geht erfolgreich gegen newTLD lufthansa.koeln vor

EIn Flugzeug befindet sich während eines Sonnenuntergangs im Landeanflug.

Unter dem sog. „Domainsquatting“ wird das Registrieren von Begriffen als Internet-Domainnamen verstanden, welche der registrierenden Person ansich überhaupt nicht zustehen. Dies geschieht oftmals aus dem Grund, dass der gute Name eines bekannten Unternehmens ausgenutzt werden soll, um für die eigenen Dienste zu werben oder um diese Domain später weiter zu veräußern.

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20. März 2015

Volkswagen Konzern geht erfolgreich gegen Domain-Squatting bei mehreren VW-Domains vor

Zwei Männchen, die den Schriftzug "www" halten bzw. sich darum streiten. Domain-Squatting

Unter dem sog. „Cybersquatting“ bzw. „Domainsquatting“ versteht man das Registrieren von Internet-Domainnamen, an denen dem Registrierenden keinerlei Rechte zustehen. Insbesondere bekannte Unternehmen haben sich immer wieder mit derartigen „Domaindiebstählen“ zu beschäftigen. So hatte sich der deutsche Automobilkonzern Volkswagen AG zuletzt in drei Fällen im Rahmen des UDRP-Verfahrens mit unzulässiger Domainbesetzung unter verschiedenen Top-Level-Domains auseinanderzusetzen. Wie diese einzelnen Verfahren ausgegangen sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

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05. Dezember 2014

DENIC führt „Redemption Grace Period“ für deutsche Top-Level-Domain .de ein

Erteilten Domaininhaber der DENIC nach bisherigem Verfahren einen Löschauftrag für eine .de-Domain, wurde diese daraufhin unwiederbringlich gelöscht. Einigen Domaininhabern ist dabei das Missgeschick unterlaufen, dass sie ungewollt eine Internet-Domain durch versehentliche Löschung verloren haben, z.B. weil diese von einem Domain-Grabber unmittelbar nach der Löschung neu registriert wurde.

Mit Wirkung zum 03. Dezember 2013 hat die DENIC als zentrale Registrierungsstelle von .de-Domains ein neues Verfahren eingeführt, welches Domaininhaber in diesem Fall vor ungewolltem Verlust schützen soll. Die jeweilige .de-Domain wird dann erst nach einer Karenzfrist gelöscht, so wie dies bei Registrierungsstellen anderer Top-Level-Domains (z.B.: .com, .net oder .info) bereits der Fall ist.

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23. Juli 2013

Vorbeugender Markenschutz für neue Top-Level-Domains: Eintrag im Trademark Clearinghouse

Bislang war die Registrierung von neuen Domains auf länderspezifische und eine überschaubare Anzahl an generischen Top-Level-Domains (TLDs) (z.B. .com, .net, .org, .info, .biz, .pro, etc.) beschränkt. Ab Herbst 2013 plant die für die Verwaltung des Domain-Namen-Systems (DNS) zuständige ICANN jedoch die Einführung von über 1.400 neuen Top-Level-Domains wie z.B. .berlin, .shop oder .tech.

Mit diesem Schritt vervielfacht sich nicht nur die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten für neue Domainanmeldungen, sondern insbesondere auch das Risiko für Markeninhaber, dass ihre Marken als Second-Level-Domain (SLDs) unter einer der neuen Top-Level-Domains angemeldet werden und es damit zu Markenrechtsverletzungen kommt. Um sich gegen dieses fast unüberschaubare Risiko erwehren zu können und die eigene Marke zu schützen, besteht für Rechteinhaber seit kurzem die Möglichkeit, die eigene Marke im sog. Trademark Clearinghouse eintragen zu lassen.

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20. Januar 2012

Der Startschuss für neue Top-Level-Domains ist gefallen

Vom 12. Januar 2012 bis 12. April 2012 wird die ICANN Anmeldungen für neue generische Top-Level-Domains annehmen. .SHOP, .RADIO, .BAYERN, oder gar .UNTERNEMENSNAME könnten bald die neuen Top-Level-Domains (TLDs) heißen, die den altbekannten generischen TLDs wie .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ oder den Länder-TLDs wie .DE, .AT oder .US Konkurrenz machen. Im Folgenden Artikel stellen wir die Hintergründe, das Verfahren und die Chancen und Risiken für Rechteinhaber, für Anmelder einer generischen Top-Level-Domain und für die Internetgemeinde dar.

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