eBay erhebt Klage: Hat Amazon Verkäufer abgeworben?

Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat ein Reformpaket auf den Weg gebracht, mit dem es den europäischen Verbraucherschutz stärken will. Neben der Einführung von Sammelklagen unter strengen Voraussetzungen, sollen Verbraucherschutz-Vorschriften für das Online-Geschäft mit Daten, dem Online-Geschäft mit greifbaren Produkten angeglichen werden. Unfairen kommerziellen Praktiken im Netz soll verstärkt entgegengetreten werden. Zum 01. November 2018 besteht in Deutschland die Möglichkeit Musterfeststellungsklage zu erheben und so einer Gruppe von Verbrauchern im Kollektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.
Das neue Verpackungsgesetz tritt am 01. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung. Die Zielsetzung bleibt im Wesentlichen gleich: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, hat für eine ordnungemäße Verwertung Sorge zu tragen. Das neue Gesetz hält jedoch einige Instrumente bereit, durch die Unternehmer, die ihre Produktverantwortlichkeit bisher eher als Vorschlag, denn als Pflicht sahen, dieser nun eher nachkommen sollen. Neben der Einführung zusätzlicher Meldepflichten und einer Positivliste im Internet können auch Bußgelder bis EUR 200.000.- verhängt werden. Höhere Recyclingquoten sollen der Umwelt zugute kommen.
Gewerbliche Verkäufer auf eBay werden seit mehreren Wochen von der Verkaufsplattform darüber informiert, dass sich ab Anfang 2018 die Nutzungsbedingungen ändern - wer seine Zustimmung innerhalb der nächsten Wochen verweigert, wird von jeglichen Verkaufsaktivitäten auf der Plattform ausgeschlossen. Die Einstellung des weiteren Verkaufs über eBay stellt für viele verständlicherweise keine Option dar. Wer hingegen seine Zustimmung erklärt, sollte sich über die Auswirkungen im Klaren sein.
Infolge des zunehmendem Volumens im Online-Handel steigt auch die Nutzung von sog. „unbaren Zahlungsmethoden“, denn online abgeschlossene Verträge werden üblicherweise nur in Ausnahmefällen mit Bargeld erfüllt. Regelmäßig werden für Zahlungen per Kreditkarte, PayPal, Lastschrift oder Überweisung jedoch Gebühren fällig, die der Käufer zu leisten hat. Mit Umsetzung einer europäischen Richtlinie werden solche Zusatzzahlungen jedoch ab Januar 2018 unzulässig sein.
Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über die verschiedenen Versuche der Markenhersteller, den Händlern in ihren Vertriebssystemen Beschränkungen aufzuerlegen. Negativ fiel hier beispielsweise auch der Sportartikelhersteller Asics auf, der seinen Händlern den Online-Verkauf auf eBay oder Amazon untersagte und weiter die Listung in Preissuchmaschinen verbieten wollte. Bereits das Bundeskartellamt hielt diese Beschränkungen jedoch für unzulässig, nun bestätigte auch das OLG Düsseldorf (zumindest teilweise) diese Ansicht.
Seit dem 15.02.2016 ist die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wie angekündigt online gegangen. Bereits seit 09.01.2016 sind Betreiber von Online-Shops und Dienstleistungen in der Pflicht, auf das Vorhandensein der Plattform hinzuweisen. Da die EU-Plattform zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht online war, war der Link bislang nicht zielführend.
Die Richter am obersten Gericht in Karlsruhe werden sich am 23. September 2015 mit der Klage eines eBay-Bieters befassen, der Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion fordert. Der BGH muss sich in dem Verfahren (Az.: VIII ZR 284/14) insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob der Anbieter die von ihm vorgenommene vorzeitige Beendigung unter Streichung aller Gebote nachträglich damit begründen durfte, dass der Bieter in den letzten sechs Monaten eine erhebliche Anzahl von Kaufgeboten auf eBay zurückgezogen hatte.
Ab März 2015 wird bei eBay für alle Käufer und Verkäufer ein neuer Rückgabeprozess Schritt für Schritt eingeführt. Dieser ermöglicht es den Kunden, in Zukunft ihre Rückgaben direkt über eBay abzuwickeln.
Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bringt für Betreiber von Online-Shops und für Verbraucher die gravierendsten Änderungen im E-Commerce und Fernabsatz seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2001 mit sich.
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