Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ab 01.01.2007
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 19. Oktober 2006 wurde zum 1. Januar 2007 die Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich für sog. "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" beschlossen. Mit unserem Beitrag möchten wir etwas Licht ins doch noch weit verbreitete Dunkel der zukünftigen Gebührenpraxis der Landesrundfunkanstalten bringen und informieren Sie ausführlich über die wichtigsten Dinge im Zusammenhang mit der in Kürze kommenden Gebühr für sog. „Internet-PCs“.

