Erneute Senkung der Preisobergrenze für Roaminggebühren ab 01. Juli 2014
Die Europäische Kommission hat am 24.06.2014 bekannt gegeben, dass die Roamingaufschläge ab 01. Juli 2014 weiter gesenkt werden.

Die Europäische Kommission hat am 24.06.2014 bekannt gegeben, dass die Roamingaufschläge ab 01. Juli 2014 weiter gesenkt werden.
In unserem dritten und letzten Teil des Artikels über die aktuellen Entwicklungen des Internetstrafrechts geht es um das unerlaubte Veranstalten einer Hausverlosung im Internet sowie die rechtliche Bewertung eines sog. „Phishing“-Angriffs. Schließlich beleuchtet der BGH in einem letzten Fallbeispiel die Frage, ob auch eine Verbrechensverabredung im Internet strafbar ist.
Im ersten Teil zu den aktuellen Entwicklungen des Internetstrafrechts haben wir bereits die Strafbarkeit der Entfernung des SIM- oder Net-Locks am Handy und eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch einen Webcam-Hack anhand aktueller Rechtsprechung aufgezeigt. Auch im zweiten Teil möchten wir Ihnen aktuelle Beispiele aus der Rechtsprechung aufzeigen. Diesmal soll es insbesondere um die Strafbarkeit von sog. „Abofallen“ und die unberechtigte Nutzung von fremden WLAN-Netzen („Schwarzsurfen“) gehen.
Laut der kürzlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2010 ist die Zahl der registrierten Straftaten im Bereich der Computer- und Internetkriminalität weiter stark angewachsen. 60.000 bekannt gewordene Fälle sollen es demnach im letzten Jahr gewesen sein, ganze 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Nicht zu unterschätzen ist dabei die hohe Dunkelziffer an nicht bekannt gewordenen bzw. angezeigten Straftaten. Die stetig zunehmende Täterzahl fühlt sich im vermeintlich anonymen „rechtsfreien Raum“ Internet - vor den Strafverfolgungsbehörden sicher.
Mit der stetig anwachsenden Zahl von Smartphone Nutzern steigt auch das Interesse von Unternehmen, sich im Mobile Business repräsentativ darzustellen. Applikationen für die Handys – sog. Apps – stellen mittlerweile bereits einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar, den es nicht zu unterschätzen gilt. Es ist nicht nur möglich, Bahntickets über das Mobiltelefon zu ordern, sondern es werden vollständige Internetseiten für Smartphones optimiert und ganze Bestellprozesse im mobilen Internet abgebildet. Wie auch im eCommerce sind auch im mobilen Web jedoch zahlreiche wichtige gesetzliche Pflichten vom Unternehmen zu berücksichtigen, welche der folgende Artikel aufzeigen möchte.
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung stärkt die Rechte der Verbraucher. Werbeanrufe sind nur zulässig, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich darin eingewilligt hat. Während des Anrufs darf die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Am Telefon abgeschlossene Verträge über Zeitungen oder Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden. Verträge über Dienstleistungen, die am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurden und bei denen nicht über das Widerrufsrecht in Textform belehrt wurde, können künftig auch widerrufen werden. Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses im Fall des Anbieterwechsels bedarf nun der Textform, wenn der neue Anbieter die Formalitäten regelt.
Besonders vermeintlich günstige Telefonverträge, Internetzugänge und Mobilfunkanschlüsse werden im Wege von so genannten Cold Calls vermittelt, ohne dass die Angerufenen dies eigentlich wollen. Die Tricks der Anrufer sind raffiniert und oftmals ist der angegebene Anrufsgrund nur vorgetäuscht. In Kürze soll nun ein neues Gesetz in Kraft treten, welches den Verbraucher vor solch unliebsamen Anrufen schützen soll.
Die meisten von Ihnen kennen das Problem. Bevorzugt sonntags oder in den Abendstunden klingelt das Telefon, und ein ominöser Werber versucht, Ihnen teils dubiose Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen und Sie dabei gerne auch einmal zu überrumpeln. Oder die Telefongesellschaft bietet Ihnen einen vermeintlich günstigeren Tarif an, der letzten Endes meist nur zum Vorteil des Anbieters selbst ist. Nicht selten merken Sie erst lange nach dem Anruf, auf was Sie sich da überhaupt eingelassen haben.
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