Ende Juni wurde vom Bundestag der Staatstrojaner, der zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung genutzt werden kann, beschlossen. Sowohl die Quellen-TKÜ als auch die Online-Durchsuchung wurde als „Formulierungshilfe“ in ein laufendes Gesetzesverfahren eingebracht. An dessen Ende soll ein Gesetz verabschiedet werden, das der Polizei den Zugriff auf Geräte von Verdächtigen erleichtert und das Überwachen von verschlüsselter Kommunikation ermöglicht.
Digitalcourage e. V., ein Verein der sich seit 1987 für Grundrechte und Datenschutz einsetzt, führt mehrere verfassungsrechtliche Argumente gegen den Staatstrojaner an.