Verbraucher dürfen Internetrouter künftig frei wählen
Ab dem 01. August 2016 tritt in Deutschland das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ in Kraft. Bislang können Telekommunikationsunternehmen ihren Kunden die Benutzung eines bestimmten Internetrouters vorschreiben. Mit dem neuen Gesetz haben Inhaber eines Internetanschlusses künftig die freie Wahl, welches Endgerät sie verwenden möchten.