Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“

25. Mai 2009

Impressumsverstöße abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08 Wieder einmal stellt ein Gericht fest, dass das Fehlen von Angaben im Impressum einer Webseite, wie beispielsweise Angaben zum Handelsregister oder zur Umsatzsteuer-Nummer, einen Grund sind, den Seitenbetreiber abzumahnen. Ein solcher rügbarer Wettbewerbsverstoß ist keinesfalls eine bloße Bagatelle, da dadurch dem Verbraucher Anhaltspunkte fehlen, die er im Falle eventuell auftretender Probleme benötigt.
Weiterlesen
14. Mai 2009

Zu viel des Guten

Urteil des LG Stade vom 23.04.2009, Az.: 8 O 46/09 Ein Abmahner hat keinen Anspruch auf Unterlassung, wenn er mit einer Vielzahl von Abmahnungen das Ziel verfolgt, den Wettbewerber lediglich mit Gebühren zu belasten. Denn Sinn und Zweck der Abmahnung ist es, den Wettbewerb zu schützen. Zwar ist grundsätzlich eine hohe Anzahl an Abmahnungen unbedenklich, jedoch darf ihre Anzahl keine rechtsmissbräuchlichen Ausmaße annehmen. Ferner verlangt das Gericht stets eine plausible Begründung für die Abmahnung und lässt abenteuerliche Ausführungen nicht gelten.
Weiterlesen
08. Mai 2009

Eilbedürftigkeit bei wechselseitiger Abmahnung

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 05.12.2008, Az.: 6 W 157/08

Im Wettbewerbsrecht entfällt die Eilbedürftigkeit nicht schon deshalb, weil die beanstandete Wettbewerbshandlung bereits beendet war, sie in dieser Form nicht wiederholt werden konnte und derzeit auch nicht wiederholbar ist. Der Umstand, dass ein Wettbewerber, der selbst mit einer Abmahnung konfrontiert wird, den Abmahnenden auf eigene Verstöße hinweist, darf zudem nicht zu der Annahme führen, dass sich der Wettbewerber von sachfremden Motiven leiten lässt.

Weiterlesen
06. Mai 2009

Inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen

Urteil des OLG Hamm vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08

Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn dies vorwiegend als eine gewinnbringende Beschäftigung betrieben wird. Dafür spricht eine inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Um eigene Wettbewerbsinteressen erfolgreich zu verfolgen, ist es regelmäßig notwendig, dass der abgemahnte Wettbewerbsverstoß endgültig und mit Sicherheit abgestellt ist.

Weiterlesen
27. April 2009

Stadtpläne nicht weiterverlinken

Urteil des AG München vom 11.07.2008, Az.: 142 C 116/08 Geographische Karten, die im Internet abrufbar sind, dürfen nicht auf der eigenen Homepage eingestellt werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Nutzung der Karten entgeltlich oder unenetgeltlich ist.
Allein die Möglichkeit, den Stadtplanausschnitt auf der Internetseite des urheberrechtlich Berechtigten aufzurufen und ausdrucken zu können, begründet keine konkludente Einwilligung darin, die Stadtkarte auch auf der eigenen Internetseite bereitzuhalten. Wird dennoch die Stadtkarte so auf der eigenen Webseite genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Kommt es zu einer derartigen Rechtsverletzung, steht dem Berechtigten sowohl ein Unterlassungsanspruch zu und ggf. sogar ein Schadensersatzanspruch zu.
Weiterlesen
23. April 2009

Abmahnung als Retourkutsche rechtsmissbräuchlich

Urteil des LG München I vom 28.11.2007, Az.: 1 HK O 5136/07 Eine Abmahnung ist nach dem Landgericht München I als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn diese - was kaum zu beweisen sein dürfte - nur aufgrund dessen erfolgt, den Gegner mit überhöhten Kosten zu belasten. Wird darüber hinaus auch noch der Gegenstandswert in die Höhe getrieben, sieht das Landgericht dies als weiteres Indiz dafür an, dass mit der Abmahnung lediglich eine überzogene Kostenbelastung des Gegners verfolgt wird. Diese Entscheidung ist fraglich, da jede Abmahnung immer in den Wettbewerb eingreift und diesen bereinigen will. Es kommt hier sehr auf den Einzelfall an.
Weiterlesen
20. April 2009

Kein Zahlungsanspruch bei „Kostenfallen“ im Internet ohne deutlichen Hinweis auf Entgeltlichkeit

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az. 6 U 187/07 Bei sog. Kostenfallen im Internet hat der Anbieter einer entsprechenden Seite gegen den Nutzer keinen Zahlungsanspruch, wenn sich aus dem Angebot und der Art seiner Webseite die Entgeltlichkeit nicht ergibt und ein deutlicher Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unterbleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter der Seite absichtlich den Nutzer über die Entgeltlichkeit täuschen will.
Weiterlesen
17. April 2009

Keine Überprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07

Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Überprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die Maßnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.
Weiterlesen
15. April 2009

Konkrete Unterlassungsverpflichtungen

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.12.2008, Az.: 38 O 74/08

Eine Unterlassungspflicht kann meist nicht durch bloße Untätigkeit erfüllt werden, sondern der Störungszustand muss durch aktive Maßnahmen beseitigt werden. Wurde unlauter auf Verpackungsmaterial geworben, betrifft die Verhinderung der Verbreitung dieser nicht nur zukünftige Lieferungen, sondern auch solche, die schon im Einzelhandel sind. Dabei müssen den Einzelhändlern nicht nur die Mittel zur Beseitigung zur Verfügung gestellt werden, sondern diesen auch der Ernst der Lage verdeutlicht werden.
Weiterlesen
03. April 2009

Unterlasst den widerrechtlichen Vertrieb meiner Magisterarbeit!

Urteil des LG Berlin vom 14.11.2008, Az.: 15 O 120/08 Ein Unterlassungsanspruch (§§ 17 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG) bedarf sowohl der Tatherrschaft, als auch der objektiven Verwirklichung des Verbreitungstatbestandes. Für den Inhalt der im eigenen Katalog angebotenen Bücher trifft den Buchhändler nicht die Pflicht diesen zu lesen. Für den Vertrieb urheberrechtswidriger Schriften trifft ihn so lange kein Verschulden, wie er davon keine Kenntnis nehmen kann (z.B. durch die Fachpresse oder den Rechteinhaber). Zudem hat er auf den Inhalt der Bücher keine Einwirkungsmöglichkeit. Im vorliegenden Fall wurden Teile einer Magisterarbeit in einem vertriebenen Buch übernommen. (...)
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a