Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“

31. März 2009

Keine Haftung des Domain-Parking-Anbieters und des Admin-C, Urteil des LG Düsseldorf vom 03.09.2008, Az.: 2a O 40/04

Urteil des LG Düsseldorf vom 03.09.2008, Az.: 2a O 40/08

Es ist einem Domainparking-Platform-Inhaber unzumutbar, ihm Prüfungspflichten zur Verhinderung einer Rechtsverletzung Dritter auf seinen Seiten aufzuerlegen, da durch den entstehenden Aufwand sein gesamtes Geschäftsmodell zum Erliegen käme. Schließlich müsste er jegliche Verlinkung auf den einzelnen von ihm geparkten Domains auf eventuelle Markenrechtsverletzungen überprüfen. Dies gilt erst recht für den administrativen Ansprechpartner für die eingetragenen Domains, da dieser nicht mehr Pflichten hat als der Domaininhaber selbst. Folglich haften beide nur dann, wenn sie aufgrund einer Abmahnung nicht reagieren und somit eine eventuelle Rechtsverletzung zumindest mit bedingtem Vorsatz zuließen.
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23. März 2009

Weiterleiten von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.12.2008, Az.: 7 Sa 317/08 Durch Weiterleitung von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz an externe Freunde oder Bekannte kann der Ruf eines Unternehmes nachweisbar geschädigt werden. Werden die E-Mails jedoch lediglich hauptsächlich innerhalb des Intranets des Unternehmens weitergeleitet und sind die Adressaten der anstößigen E-Mails nicht besonders schutzbedürftig, begründet dies lediglich eine Abmahnung durch den Arbeitgeber und keine außerordentliche Kündigung.
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17. März 2009

Auch Patentverwertungsgesellschaften stehen Unterlassungsansprüche zu

Urteil des LG Mannheim vom 27.02.2009, Az.: 7 O 94/08 Auch eine Patentverwertungsgesellschaft, die nicht selbst patentgemäße Gegenstände herstellt und/oder vertreibt, hat grundsätzlich gegen Dritte einen Unterlassungsanspruch. Dass sie diesen durchzusetzen sucht, um Verletzer zur Lizenznahme anzuhalten, ist dem Patentsystem als Teil der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung immanent und erscheint grundsätzlich weder schikanös noch rechtsmissbräuchlich...
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16. März 2009

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Urteil des LG Bückeburg vom 22.04.2008, Az.: 2 O 62/08 Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist gem. § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
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06. März 2009

Missbräuchlichkeit zahlreicher gleichgelagerter Abmahnungen

Urteil des LG Bonn vom 03.01.2008, Az.: 12 O 157/07

Ein mittelständisches Unternehmen das außerhalb seines Kernbereichs zahlreiche anhängige Parallelverfahren als Verfügungskläger betreibt, die dazu dienen den Anschein eines unmittelbaren Wettbewerbers zu erzeugen um anderen hohe Einkünfte zu erzielen und sich daran aller Voraussicht nach zu beteiligen, handelt missbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG). Um einen solchen Missbrauch effizient zu verhindern, trifft den Verfügungskläger selbst die Beweislast. Der Missbrauch ist von Amts wegen zu prüfen. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG greift hierfür aus sachgerechten Erwägungen nicht ein.
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26. Februar 2009

Irrtümliche IP-Adressen-Verwechslung

Urteil des LG Hamburg vom 21.11.2008, Az.: 310 S 1/08 Das aufgrund einer falschen staatsanwaltschaftlichen Auskunft rechnungsstellende Unternehmen muss nicht für die etwaigen Rechtsanwaltskosten für die Gegenabmahnung der irrtümlichen gegnerischen Partei aufkommen, solange sie kein Übernahmeverschulden zu vertreten hat. Insbesondere darf das beklagte Unternehmen auf die Auskunft der Staatsanwaltschaft vertrauen. Wegen einer irrtümlichen Verwechslung der IP-Adresse durch den Internet-Provider wurde die Klägerin beschuldigt, überwiegend Musikdateien ohne Einwilligung der Rechteinhaber im Internet anzubieten.
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11. Februar 2009

Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08 Die widerrechtliche Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern ist regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung. Der Verletzte kann den Verletzer auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch nehmen sowie die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten und angemessene Lizenzgebühren fordern. Bei Nutzung des Bildes im Rahmen eines privaten Verkaufs und erstmaliger Rechtsverletzung jedoch ist der Kostenerstattungsanspruch gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 € zu beschränken.
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11. Februar 2009

Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Wettbewerbsrecht

Urteil des OLG Celle vom 29.01.2009, Az.: 13 U 205/08 Durch die bewusste Hinnahme eines Säumnisurteils kann die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt werden. Gerade wenn durch richtliche Hinweise in der Berufungsinstanz die Aktivlegitimation des Klägers angezweifelt wird und damit die Aufhebung der bereits erwirkten einstweiligen Verfügung droht, kann die "Flucht" in die Säumnis dringlichkeitsschädlich sein.
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11. Februar 2009

Abgabe einer Unterlassungserklärung vor Einleitung des Verfügungsverfahrens

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.01.2009, Az.: 2-03 O 171/08 In einem eigenen Fall stellten die Frankfurter Richter aktuell klar, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragssteller die Kosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn der wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Schuldner schon vor Einleitung des Verfahrens einem Dritten gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und somit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
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03. Februar 2009

Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Filesharing-Systemen

Seit Anfang September gewährt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) auf Grund seiner Reform durch das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ dem Urheber nunmehr unmittelbar einen Auskunftsanspruch gegen den Provider. So bietet § 101 Abs. 2 UrhG dem Rechteinhaber die Möglichkeit den Provider selbst auf Erteilung der Auskunft, welcher Person die recherchierte IP-Adresse zugeordnet werden kann, in Anspruch zu nehmen.
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