Inhalte mit dem Schlagwort „Deutsche Marke“

10. September 2012

„Eigenheimat“

Beschluss des BPatG vom 14.08.2012, Az.: 33 W (pat) 92/10 Entgegen der Auffassung des DPMA verfügt die Wortkombination " Eigenheimat" über die nötige Unterscheidungskraft und ihrer Eintragung steht auch kein Schutzhindernis entgegen. Die aus den beiden Wörter "Eigenheim" und "Heimat" gebildete Kombination ist kein geläufiges deutsches Wort, sodass ihr hinsichtlich der beanspruchten Warengruppen "Dienstleistungen eines Bauträgers", Immobilienwesen und Bauwesen kein beschreibender Begriffsinhalt zukommt. Gleichzeitig kann aus der Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit der Wortkombination ein hinreichendes Maß an Unterscheidungskraft geschlossen werden.
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10. September 2012

Neuschwanstein

Beschluss des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZB 13/11 a) Fasst der Verkehr die aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit (hier: Schloss Neuschwanstein) gebildete Marke (hier: Neuschwanstein) im Zusammenhang mit Waren, die typischerweise als Reiseandenken oder bedarf vertrieben werden, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Produktkennzeichen auf, fehlt der Marke jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. b) Allein der Umstand, dass die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Umfeld einer Sehenswürdigkeit an Touristen vertrieben oder für sie erbracht werden können, rechtfertigt nicht die Annahme, einer aus dem Namen der Sehenswürdigkeit gebildeten Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). c) Einer Marke fehlt nicht deshalb jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, weil es sich um die Bezeichnung eines bedeutenden Kulturguts handelt.
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10. September 2012

Patentlizenzvertrag erfordert auch ein zugrundeliegendes Patent

Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.07.2012, Az.: 6 U 114/11 Ein Lizenzvertrag kann wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn die betreffende Erfindung nicht wie vereinbart zum Patent angemeldet wurde. Vorliegend schlossen die Parteien einen Lizenzvertrag über die Herstellung eines Proteindrinks. Dabei verpflichtete sich die Klägerin, die den bezeichneten Drink entwickelt hatte, eine entsprechende Patentanmeldung vorzunehmen. Dieser Verpflichtung kam sie jedoch nicht nach. Das OLG Karlsruhe hob schließlich das Teil-Urteil des Landgerichts Mannheim auf und bestätigte die wirksame Anfechtung des Vertrages durch den Beklagten. Der Klägerin würden keinerlei Ansprüche gegen den Beklagten zustehen, auch wenn dieser weiterhin den Drink vertriebe, da die Benutzung einer technischen, nicht durch ein Patent geschützten Lehre jedermann freistehe.
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10. September 2012

Wer A sagt muss auch K sagen

Urteil des OLG Saarbrücken vom 27.07.2012, Az.: 1 U 257/11 - 76 Das OLG Saarbrücken hob ein Urteil des LG auf, wonach die Wortmarke "Am." die Wortmarke "a." bzw. die Wort-/Bildmarke "ak.. Die exklusive Polstermarke!" verletzt hätte. Denn für eine Verwechslungsgefahr sei zum einen die Identität/ Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und zum anderen die Identität/Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren erforderlich. Durch die stark verschieden klingenden Wortanfänge bestehe jedoch keine Verwechslungsgefahr. Zudem beschränkt sich die Marke "Am." auf Küchenmöbel, wohingegen die Marke "a." effektiv nur für Polstermöbel verwendet werde.
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30. August 2012

MIT KÖPFCHEN

Beschluss des BPatG vom 21.08.2012, Az.: 27 W (pat) 545/11 Der Eintragung der Wortfolge "MIT KÖPFCHEN" für diverse Warengruppen steht das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses entgegen. Die sehr gebräuchliche Wortfolge wird das allgemeine Publikum lediglich als anpreisende Werbeaussage mit dem Sinngehalt, dass klug vorgehende Verbraucher das jeweilige Produkt erwerben würden, verstehen.
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07. August 2012

Keine Vertragsstrafe nach Löschung einer Marke

Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.05.2012, Az.: 6 U 187/10

Beruft sich eine Partei auf ein Vertragsstrafeversprechen, so muss diese den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen sich gelten lassen, wenn die dem Unterlassungsvertrag zugrunde liegende Marke bestandskräftig gelöscht wurde.
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07. August 2012

„OPTIMA“ – als Markenname nicht optimal geeignet

Beschluss des BPatG vom 20.06.2012, Az.: 28 W (pat) 14/11 Dem Zeichen „OPTIMA“ kommt im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine ausreichende Unterscheidungskraft zu, um als Marke eintragungsfähig zu sein. Zu eng ist die sinnbildliche Verknüpfung mit dem deutschen Adjektiv „optimal“ und dessen Verwendung in der Alltagssprache. Auch wenn bei anderen Marken-Bezeichnungen das „optimal“ als Bestandteil bereits eingetragen wurde, so müsse doch jedes Mal aufgrund des Kontextes neu entschieden werden. In diesem Fall steht der allgemein werbliche Begriffsinhalt im Vordergrund, womit die Marke nicht als schutzbegründende Abwandlung aufgefasst werden kann.
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31. Juli 2012

„Café Merci“ beutet „Merci“ nicht aus

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 23.05.2012, Az.: 6 W 36/12 Die Einbettung der Marke „Merci“ in die Zeichen „Café Merci“ ist zumindest dann nicht als unlautere Rufausbeutung einzustufen, wenn dem Leistungsangebot von „Cafe Merci“ nicht allein deswegen eine höhere Beachtung oder Wertschätzung entgegengebracht wird, weil zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen eine gedankliche Verbindung hergestellt wird.
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24. Juli 2012

„GIB DIR DEN KICK“ gibt keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft

Beschluss des BPatG vom 24.05.2012, Az.: 25 W (pat) 544/11 Die schlagwortartige Wortfolge "GIB DIR DEN KICK" verfügt nicht über ausreichend Unterscheidungskraft. Sie gibt den angesprochenen Verkehrskreisen keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft, vielmehr stellt sie in Verbindung mit den beanspruchten Waren - Süßwaren, Kaugummi, Bonbons, etc. - einen Kaufappell dar, der die Verbraucher zum Kauf der als anregend oder berauschend beworbenen Produkte bewegen soll.
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15. Juni 2012

„California“

Beschluss des BPatG vom 18.04.2012, Az.: 26 W (pat) 26/12 Bei dem Begriff "California" handelt es sich um eine freihaltungsbedürftige geographische Herkunftsangabe. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Herkunftsangabe von den jeweiligen Verkehrskreisen aktuell nicht mit der in Rede stehenden Warengruppe in Verbindung gebracht wird.
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