Inhalte mit dem Schlagwort „Deutsche Marke“

27. Februar 2012

„aloe to go“ eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 18.01.2012, Az.: 26 W (pat) 516/11

Dem Zeichen „aloe to go“ fehlt für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Die hier angesprochenen allgemeinen Endverbraucher haben keine Veranlassung anzunehmen, dass die angemeldeten Waren am Markt mit Aloe versetzt oder in dieser Geschmacksrichtung angeboten werden könnten.
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22. Februar 2012

Amtlich anmutendes Erinnerungsschreiben bei Markensachen wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Köln vom 16.02.2011, Az.: 6 U 166/10 Das Angebotsschreiben eines privaten Dienstleistungsunternehmens ist als irreführend einzuordnen, wenn es objektiv geeignet ist, dem Empfänger den Eindruck zu vermitteln, es handle sich um ein offizielles Schreiben des Deutschen Patent- und Markenamtes bezüglich einer Verlängerung des Markenschutzes. Eine solche unlautere Beeinträchtigung hängt nicht davon ab wie viele Empfänger tatsächlich getäuscht wurden.
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21. Februar 2012

„BIOFUN“

Beschluss des BPatG vom 10.01.2012, Az.: 27 W (pat) 168/10

Der angemeldeten Wortmarke "BIOFUN" fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen. Auch wenn das hier angesprochene Publikum die Marke im Sinn von „Biospaß“ ohne weiteres übersetzen kann, vermag der Senat dieser Bedeutung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Zeichens keinen hinreichend klaren beschreibenden Hinweis auf die beanspruchten Waren zu entnehmen. Der gegenteiligen Auffassung der Markenstelle liegt eine analysierende Betrachtungsweise zugrunde, die der Verbraucher in der Regel nicht vornimmt.
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16. Februar 2012

„YoYo Foodworld“ ./. „YO“

Beschluss des BPatG vom 17.01.2012, Az.: 27 W (pat) 595/10

Der aufgrund der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft erforderliche durchschnittliche Markenabstand zwischen den Marken "YoYo Foodworld" und "YO" wird in klanglicher, schriftlicher sowie begrifflicher Hinsicht eingehalten.
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15. Februar 2012

Surf.GREEN fehlt es nicht an Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 06.02.2012, Az.: 26 W (pat) 522/11 Dem Zeichen „Surf.GREEN“ fehlt für die beanspruchte Dienstleistung – Werbung – nicht jegliche Unterscheidungskraft, da es an einem engen sachlichen beschreibenden Bezug von „Werbung“ zu umweltfreundlichem oder „grünem“ Surfen fehlt.
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15. Februar 2012

„Lovely Moments“

Beschluss des BPatG vom 06.09.2011, Az.: 24 W (pat) 503/10 Die Wortfolge „Lovely Moments“ ist nicht eintragungsfähig, da ihr für die beanspruchten Waren die Unterscheidungskraft fehlt. Die Wortfolge „Lovely Moments“ tritt als typisches allgemein gehaltenes Werbeschlagwort in Erscheinung. Seine begriffliche Bedeutung von „schönen Momenten“, „schönen Augenblicken“ knüpft an eine langjährige allgemeine Werbepraxis an, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen ausschließlich ein unbestimmtes angenehmes Gefühl auslösen will. Die reine Werbefunktion der angemeldeten Marke lässt es ausgeschlossen sein, dass das Zeichen neben seiner werbenden Bedeutung auch die Herkunftsfunktion einer Marke erfüllen kann.
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30. Januar 2012

„Tor Service 24“

Beschluss des BPatG vom 10.01.2012, Az.: 33 W (pat) 546/10

Der Wort-/Bildmarke "Tor Service 24" fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr wird den Wortelementen eine inhaltliche Sachangabe dahingehend entnehmen, dass für Türen, Tore entsprechendes Zubehör angeboten wird. Die grafischen Ausgestaltungsmerkmale sind nicht geeignet, von der beschreibenden Sachaussage des Zeichens wegzuführen. Vielmehr handelt es sich um eine einfache Umrahmung, die üblich gestaltet und noch dazu in schwarz-weiß gehalten ist.
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26. Januar 2012

„Diabeteskiste“

Beschluss des BPatG vom 09.12.2011, Az.: 29 W (pat) 541/11 Dem Zeichen „Diabeteskiste“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Die Mehrheit des angesprochenen Publikums wird das Zeichen, in seiner Gesamtheit als eine Kiste bzw. ein Behältnis verstehen, in der sich Informationen zum Thema Diabetes befinden.
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19. Januar 2012

Rheinpark-Center Neuss

Beschluss des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZB 78/10

a) Die angemeldete Marke "Rheinpark-Center Neuss" beschreibt den Ort, an
dem die beanspruchten Dienstleistungen angeboten oder erbracht werden, und
unterfällt im Regelfall dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. b) Für die Frage des Vorliegens eines Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2
Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll.
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12. Januar 2012

„Gypsy Mania“

Beschluss des BPatG vom 02.03.2011, Az.: 29 W (pat) 209/10 Das Zeichen Gypsy Mania fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Die Wortkombination "Gypsy Mania" lässt sich zwar lexikalisch nicht nachweisen. Dennoch werden die angesprochenen inländischen Verkehrskreise die Wortkombination mit "Zigeunermanie, Zigeunerwahn oder Zigeunerfimmel" übersetzen und als Begeisterung oder Leidenschaft für die Kultur, die (Tanz-)Musik oder den traditionellen Kleidungsstil der Zigeuner bzw. der Sinti und Roma verstehen, zumal "gypsy" ein in Deutschland bekannter englischer Begriff und "Mania" mit dem deutschen Wort "Manie" fast identisch ist.
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