Inhalte mit dem Schlagwort „Domainregistrierung“

18. Januar 2024 Kommentar

Unternehmereigenschaft wegen Registrierung einer Domain

graue Weltkugel mit den Buchstaben "www" und einem Mousecursor
Kommentar zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 06.06.2023, Az.: 4 W 13/23

Vom Verbraucher zum Unternehmer: Wegen Registrierung einer Domain begründete das OLG Frankfurt am Main die Unternehmereigenschaft einer Beschwerdeführerin, wodurch sie die besonders schützenswerte Position des Verbrauchers in ihrem Fall verlor.

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18. September 2018 Kommentar

Markenrechtsverletzung durch Domainregistrierung begründet nicht zwangsläufig einen Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Registrierung

Schriftzug Domainregistrierung auf einer Tageszeitung
Kommentar zum Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 18.05.2018, Az.: 2-03 O 175/18

Durch die Registrierung einer Domain können in der Regel keine Ansprüche wegen Markenverletzung geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Löschung einer Domain kann nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht werden.

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18. Januar 2018 Kommentar

Porsche AG abermals in UDRP-Verfahren erfolgreich: „porschecloud.com“ muss übertragen werden

silberner Porsche
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 16.11.2017, WIPO Case No. D2017-1847

Zum wiederholten Male sah sich die Porsche AG durch die Verwendung ihres Markennamens durch einen unberechtigten Dritten in ihren Rechten verletzt. Gegenstand des Verfahrens war die Nutzung der Domain „porschecloud.com“ durch den Beschwerdegegner. Doch auch wenn dieser in dem Verfahren durchaus kreative Ansätze ins Spiel brachte, um ein berechtigtes Interesse an dem Domainnamen zu begründen, damit er diese nicht verliert, hatte Porsche die besseren Argumente zur Hand.

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20. November 2017 Kommentar

Porsche gewinnt im Streit um „porscheteesside.com“ und weitere Domains

roter Oldtimer, Sportwagen
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 24.10.2017, WIPO Case No. D2017-1652

Auch in der Automobilbranche müssen sich die Hersteller immer wieder mit den Schattenseiten ihres Erfolgs befassen. Denn häufig werden ihre bekannten Marken von unberechtigten Dritten benutzt, um daraus Profit zu schlagen. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise Domainnamen registriert, die jedenfalls auch einen entsprechend bekannten Markennamen beinhalten. Vor kurzem sah sich auch Porsche so einer Situation gegenüber: Ein Brite hatte gleich fünf Domains registrieren lassen, die den Namen „PORSCHE“ beinhalteten. Konkret handelte es sich dabei um die Domains „porschemdlesbrough.com“, „porschesilverstone.com“, „porschestockton.com“, „porscheteesside.com“ und „porschewolverhampton.com“. Der Sportwagenhersteller wollte sich dies freilich nicht gefallen lassen und reichte Beschwerde ein.

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25. Juli 2017 Kommentar

Fall des Reverse Domain Name Hijacking im Hinblick auf mehrere „dermarose“-Domains: Beschwerde wegen einer Markenrechtsverletzung zurückgewiesen

Cremetiegel mit Rose
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 28.06.2017, Case No. D2017-0756

Die Inhaberin mehrerer „dermarose“-Domains wurde der Verletzung der eingetragenen Marke „DERMAROSE“ bezichtigt. Auf den ersten Blick eine klare Markenrechtsverletzung. Allerdings ändert sich dies mit der Zusatzinformation, dass die Registrierung bereits zwei Jahre vor der Markeneintragung und auch bevor die Marke überhaupt erstmals genutzt wurde, erfolgte. Damit sieht die Bejahung einer Markenrechtsverletzung schon wieder gänzlich anders aus, womit sich nun die Frage stellt: berechtigte Beschwerde oder aber gar eine unmögliche Beschwerde? Das Gremium im UDRP-Verfahren ist klar der Meinung: Hier handelt es sich um einen Fall des Reverse Domain Name Hijacking!

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19. Juni 2017 Kommentar

Deutsche Lufthansa AG im URS-Verfahren erfolglos: Keine Suspendierung der Domain „lufthansa.reviews“

Flugzeug auf der Landebahn
Kommentar zum URS-Verfahren vom 11.05.2017, Claim Number FA1704001728186

„Domaingrabbing“ oder „Domainsquatting“ gehören mittlerweile zum Domain-Alltag. Gerade mit der steigenden Anzahl an verfügbaren Top-Level-Domains nehmen auch die unberechtigten Registrierungen bspw. bekannter Marken, Namen oder häufig gesuchter Begriffe zu. Dahinter steckt meist eine einfache Strategie: Entweder soll die Domain später gewinnbringend verkauft werden oder aber vorgeben, eine Webseite zu dem im Domainnamen angegebenen Begriff zu sein, um etwa Internetnutzer auf die Seite zu locken.

Die Deutsche Lufthansa AG sah sich nach dem erfolgreichen Verfahren im Hinblick auf die Domain „lufthansa.koeln“ im vergangenen Jahr nun erneut einer möglichen Kennzeichenrechtsverletzung ihrer Marke „Lufthansa“ ausgesetzt. Auslöser war diesmal die Registrierung der Domain „lufthansa.reviews“ durch die Global Domains Corp LLC.

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16. Oktober 2015

DENIC ist Drittschuldner bei Pfändung einer Internetdomain

graue Weltkugel mit den Buchstaben "www" und einem Mousecursor
Urteil des FG Münster vom 16.09.2015, Az.: 7 K 781/14 AO

Die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche eines Domaininhabers gegenüber der zuständigen Vergabestelle einer Internetdomain kann Gegenstand der Pfändung sein. Da die Pfändung unmittelbar in das Vertragsverhältnis zwischen dem Domaininhaber und der DENIC eingreift, ist die DENIC von der Pfändung betroffen und mithin als Drittschuldnerin anzusehen.

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18. September 2015 Kommentar

Hofbräuhaus in München sichert sich hofbraubeer.com im UDRP-Verfahren

Hofbräuhaus
Kommentar zum UDRP-Verfahren, Case No. D2015-1107

Die Registrierung von Domainnamen mit Markenbegriffen durch Nichtberechtigte ist den Inhabern der betroffenen Marken in aller Regel ein Dorn im Auge. So werden solche Domains oftmals nicht nur registriert, um diese anschließend verkaufen zu können, sondern gleichzeitig führen Links auf solchen geparkten Domains in der Regel zur direkten Konkurrenz.

In einem aktuellen Fall hatte sich das Staatliche Hofbräuhaus aus München gegen eine solche unzulässige Domainregistrierung im Rahmen des UDRP-Verfahrens gewehrt – mit Erfolg!

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20. August 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Creditsafe hat keinen Anspruch auf Freigabe von creditsafe.de

Eine illustrierte Hand klickt auf die Domain-Endung ".de" in weißer Schrift auf grauem Hintergrund
Kommentar zum Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Benutzt ein Dritter den eigenen Namen als Internetdomain, so können dem Rechteinhaber an dem Begriff insbesondere namens- und kennzeichenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung und Freigabe der Domain zustehen. Dass dies nicht immer so ist, zeigt ein aktueller Fall: wie das hanseatische Oberlandesgericht nun entschied, können solche Ansprüche im Einzelfall mal an kleinen Details scheitern.

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20. Oktober 2014

Unkenntnis über die eigene Domaininhaberschaft schützt nicht vor Ansprüchen von berechtigten Dritten

Urteil des LG Arnsberg vom 11.08.2014

Verletzt der Inhaber einer Domain durch diese das Namensrecht eines Dritten, so kann er sich nicht auf Unwissenheit hinsichtlich seiner Inhaberschaft berufen, oder darauf, dass er die Domain nicht selbst angemeldet hat. Als Inhaber der Domain hat er die Entscheidungsgewalt bezüglich der Domain und ihrer Inhalte. Ansprüche des tatsächlichen Namensträgers auf Freigabe der Domain, sowie auf Erstattung der durch den Streit entstandenen Kosten können sich aus dem verschuldensunabhängigen § 12 BGB ergeben, setzen also gerade keine Kenntnis von der eigenen Stellung als Domaininhaber voraus. Eine Verletzung des Namensrechts durch eine Domain ist gegeben, wenn sie mit den Namen des Namensträgers identisch sind oder aus ihm abgeleitet werden können und dem Domaininhaber keine Rechte an dem Namen zustehen.

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