Inhalte mit dem Schlagwort „Eintragung“

15. Oktober 2021

Markenanmeldung als Mittel des Wettbewerbskampfes

Ein Richterhammer liegt auf einer Markenrechtakte
Urteil des LG München I vom 21.09.2021. Az.: 33 0 14670/19

Das LG München I hat die Markenanmeldung einer langjährigen Vertriebspartnerin, von gemeinsam genutzten Zeichen als bösgläubig angesehen. Es bestehe kein Unterlassungsanspruch bzgl. der Nutzung der Zeichen. Die Anmeldung sei erfolgt, obwohl ihr die Zeichen aufgrund innervertraglicher Regelungen nicht allein zustanden. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich bei der Markenanmeldung um eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG, da die Anmelderin die mit der Eintragung einer Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt habe.

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26. April 2021

Herkunftshinweis der Marke „Ein Herz für Tiere“ bei herzförmigem Hundeknabbergebäck nicht erkennbar

Hand nimmt Buch mit Titel Markenrecht aus Regal
Urteil des OLG München vom 18.02.2021, Az.: 29 U 1202/20

Eine auf einem herzförmigen Hundeknabbergebäck angebrachte Bezeichnung "Ein Herz für Tiere" enthält keinen Herkunftshinweis. Der angesprochene Verkehrskreis erkenne aufgrund der Gestaltung des Hundegebäcks Ähnlichkeiten zu den auf Volksfesten vertriebenen Lebkuchenherzen. Einen Hinweis auf die Marke "Ein Herz für Tiere" erkenne er dabei jedoch nicht. Daran ändere auch der "Ein Herz für Tiere"-Aufkleber auf der Rückseite des Herzgebäcks nichts, da der Verbraucher den Aufkleber lediglich als Produktbeschreibung verstehe.

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19. April 2021

Ab wann die Verwendung einer Marke als ernsthafte Benutzung anzusehen ist

Der Scheinwerferbereich eines dunklen BMW-Modells
Urteil des LG München I vom 16.03.2021, Az.: 33 O 887/20

Eine funktionsgerechte Markennutzung liegt nicht vor, wenn die Marke für die Durchführung von Sportveranstaltungen genutzt wird und es sich dabei erkennbar um Eigenwerbung handelt. Die Verwendung eines Markenlogos ist jedoch dann als rechtserhaltend i.S.v. § 26 MarkenG anzusehen, wenn das Logo nach allgemeinem Verständnis eine bestimmte Produktkategorie kennzeichnet. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine im Kfz-Bereich in verschiedenen Produktgruppen verwendete Marke.

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10. März 2016

Zu den Folgen der fehlenden Eintragung einer Lizenz im Markenregister

Silbernes R im silbernen Kreis, Trademark, Markenzeichen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.10.2015, Az.: 6 U 25/14

Amtlicher Leitsatz: Ist die für eine Gemeinschaftsmarke erteilte Lizenz nicht im Register eingetragen, kann sich der Inhaber dieser Lizenz gegenüber einem Erwerber der Marke nur dann auf seine Lizenz berufen, wenn der Erwerber Kenntnis von der Lizenzerteilung hatte (Art. 23 I GMV). Dafür reicht es nicht aus, wenn dem Erwerber die Klausel eines zwischen dem früheren Markeninhaber und dem Lizenznehmer geschlossenen Vertrages bekannt war, aus der sich erst im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung entnehmen lässt, dass damit eine Lizenz an der Gemeinschaftsmarke erteilt werden sollte.

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20. November 2015

Keine markenrechtlichen Ansprüche vor Eintragung der aus einer nichtigen Gemeinschaftsmarke hervorgegangenen deutschen Klagemarke

Weißes Trade-Mark-Symbol vor rotem Hintergrund in Puzzle-Optik
Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: I ZR 15/14

Eine Verletzungshandlung, die während der Geltung einer später für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke und noch vor der Eintragung der aus der Gemeinschaftsmarke im Wege der Umwandlung gemäß Art. 112 Abs. 1 Buchst. b EGV 207/2009 hervorgegangenen deutschen Klagemarke stattgefunden hat, löst weder Ansprüche wegen Verletzung der gemäß Art. 55 Abs. 2 EGV 207/2009 mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke noch Ansprüche nach dem Markengesetz wegen Verletzung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragenen deutschen Klagemarke aus.

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08. Oktober 2015

Keine Kennzeichnungsschwäche von Buchstabenfolge durch Aufnahme in Abkürzungswörterbuch (hier: ISET)

Aus geöffnetem Buch fliegen Buchstaben
Beschluss des BGH vom 02.04.2015, Az.: I ZB 2/14

Die Annahme der Kennzeichnungsschwäche eines aus einer Buchstabenfolge bestehenden Zeichens kann nicht allein darauf gestützt werden, dass diese Buchstabenfolge in ein Abkürzungswörterbuch aufgenommen worden ist. Eine solche Eintragung ist keine hinreichende Grundlage für die Feststellung, dass eine Abkürzung dem gängigen Sprachgebrauch entspricht und deshalb vom angesprochenen Verkehr als beschreibend aufgefasst wird.

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10. September 2015

„MONACO“ kann nicht als Marke geschützt werden

"Monaco" als Schriftzug mit weißer Kreide auf eine schwarze Tafel geschrieben.
Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: T‑197/13

Das Fürstentum Monaco kann seinen Namen nicht als Marke schützen lassen. "Monaco" steht allein für das geographische Gebiet und besitzt keine europaweite Unterscheidungskraft bezüglich spezifischer Waren und Dienstleistungen.

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27. August 2014

Verträge der Gewerbeauskunft-Zentrale.de sind anfechtbar

Urteil des AG Düsseldorf vom 20.02.2014, Az.: 32 C 15079/13

Wird durch Übersendung eines Formulars der Gewerbeauskunft-Zentrale.de der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine kostenlose amtliche Eintragung und nicht um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages, so erfüllt dies den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Die Rechtsverbindlichkeit, die mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars einhergeht, wird dem durchschnittlichen Leser verschleiert. Verträge mit der Gewerbeauskunft-Zentrale.de können aus diesem Grund angefochten werden.

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22. Mai 2013

„Prominent!“

Beschluss des BPatG vom 23.02.2013, Az.: 27 W (pat) 77/12 Der Wort-Bild-Marke "Prominent!" fehlt es nach Ansicht des Bundespatentgerichts nicht an für eine Eintragung der Marke erforderlicher Unterscheidungskraft. Das Wort „Prominent“ kann nicht pauschal mit „bester Qualität“ gleichgesetzt werden. Es erscheint vielmehr im Hinblick auf bestimmte Waren und Dienstleistungen als so hinreichend phantasievoll, dass es als unternehmenskennzeichnendes Unterscheidungsmerkmal dienen kann.
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20. August 2012

Unwirksame Entgeltklausel bei Eintrag in Branchenverzeichnis

Urteil des BGH vom 26.07.2012, Az.: VII ZR 262/11 Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.
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