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Inhalte mit dem Schlagwort „Eintragung“
11. März 2011 Urteil des EuGH vom 21.01.2011, Az.: T- 310/08 Das Wortzeichen "executive edition" weist für Haushaltsgeräte im weiteren Sinne nicht die für eine Eintragung notwendige Unterscheidungskraft auf. Ein der englischen Sprache kundiger Durchschnittsverbraucher verbindet mit der Wortkombination ein Produkt gehobener Qualität. Der Ausdruck "executive edition" wird daher als Werbeaussage wahrgenommen, unabhängig von möglichen Bedeutungsalternativen des Wortes "executive". Auch ist durch vorherige Eintragungen von Wortmarken mit dem Bestandteil "executive" kein Anspruch auf Eintragung entstanden, da es sich jeweils um gebundene Entscheidungen handelt.
Weiterlesen 07. Februar 2011 Urteil des EuG vom 16.12.2010, Az.: T-161/09
Der Eintragung des Wortzeichens "ilink" für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der gespeicherten Computersoftware sowie der Telekommunikation steht das absolute Eintragungshindernis des beschreibenden Charakters entgegen. Betroffene Verkehrskreise fassen das Zeichen in der Bedeutung von "Internet link" und damit als Hinweis auf eine Verbindung mit dem Internet auf, so dass ein hinreichend direkter Zusammenhang mit den betreffenden Waren besteht. Aufgrund der raschen Veränderungen auf dem Gebiet der Informatik sowie der parallelen Entwicklung der einschlägigen Terminologie sind ältere Entscheidungen nicht übertragbar.
Weiterlesen 07. Februar 2011 Beschluss des BGH vom 17.08.2010, Az.: I ZB 59/09
Hat die Markenstelle die Eintragung des angemeldeten Zeichens als Marke wegen Fehlens der Unterscheidungskraft versagt, so liegt kein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vor, wenn die Markenstelle dabei zwar Vorbringen des Anmelders zur Eintragung ähnlicher Zeichen berücksichtigt, aber nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angegeben und nicht dargelegt hat, dass sie die Voreintragungen für rechtswidrig halte.
Weiterlesen 04. Februar 2011 Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.1.2011, Az.: 6 U 27/10 Die Marke "Illu" muss nicht wegen Verfalls gelöscht werden, wenn am Markt die Marke "Super Illu" verwendet wird. Der Bestandteil "Illu" wird vom Verkehr als selbstständiger Teil des Zeichens "Super Illu" wahrgenommen. Der Zusatz "Super" hat lediglich anpreisenden Charakter. Eine Verwendung besteht auch dann, wenn das eingetragene nicht völlig mit dem verwendeten Zeichen identisch ist. Auch die Eintragung eines weiteren ähnlichen Zeichens hindert die Annahme einer Verwendung nicht.
Weiterlesen 04. Februar 2011 Beschluss des BPatG vom 15.12.2010, Az.: 25 W (pat) 7/10
Der Eintragung der Wortfolge "lieblings Eis wie frisch verliebt" steht das absolute Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen. Es fehlt an einem geeigneten Hinweis auf die betriebliche Herkunft. Der Bestandteil "lieblings" ist ein vielfach verwendetes Wortbildungselement, welches ausdrückt, dass etwas in höchster Gunst steht. Auch die regelwidrige Schreibung verdeutlicht dem Verkehr nicht, dass es sich um die Geschäftsbezeichnung des herstellenden Betriebes handelt. Die Verwendung in Verbindung mit der Art der Ware hat daher den werbemäßig, positiv verstärkenden Effekt eines Slogans, und nicht eines Herkunftshinweises.
Weiterlesen 24. Januar 2011 Beschluss des BGH vom 10.06.2010, Az.: I ZB 39/09 Besteht das angemeldete Zeichen aus mehreren Bestandteilen, darf sich die Prüfung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nicht darauf beschränken, ob die Eintragungshindernisse hinsichtlich eines oder mehrerer Zeichenbestandteile bestehen. Dem angemeldeten Zeichen ist die Eintragung vielmehr nur zu versagen, wenn es gerade auch in seiner Gesamtheit die Voraussetzungen eines Schutzhindernisses erfüllt.
Weiterlesen 11. Oktober 2010 Beschluss des BPatG vom 14.07.2010, Az.: 26 W (pat) 110/09
Für die Eintragung als Marke ist es unerheblich, dass die Wortfolge „WER KENNT WEN“ sowohl Werbeslogan, als auch Marke ist. Sie ist eine originelle und prägnante Bezeichnung, die dem Verkehr keine sachbeschreibende Bedeutung nahe legt, sondern einen Hinweis auf die Herkunft der Waren darstellt. Folglich verfügt die Marke auch über genug Unterscheidungskraft und kann somit eingetragen werden.
Weiterlesen 25. August 2010 Urteil des EuG vom 19.05.2010, Az.: T-163/08 Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichts kann die Wortmarke "Golden Toast" nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Der Eintragung steht das Hindernis der rein beschreibenden Qualität des Begriffs entgegen. Hierzulande möge "Golden Toast" zwar als betrieblicher Herkunftsnachweis verstanden werden. Jedoch werde im englischsprachigen Raum der Begriff nur dahingehend verstanden, dass das Produkt lediglich "zum Toasten geeignet" sei und sich goldfarben färben werde. Eine Eintragungshindernis in nur einem Teil des Gemeinschaft verhindert die Markeneintragung insgesamt.
Weiterlesen 21. Juni 2010 Beschluss des BPatG vom 27.04.2010, Az.: 29 W (pat) 6/10
Die Wortfolge "Just for me!" ist für die Bereiche Werbung, Physiotherapie und Fitnessstudios als Marke eintragbar. Die sloganartige Wortkombination, welche aus allgemein geläufigen Wörtern des englisches Grundwortschatzes besteht, weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf.
Weiterlesen 17. Juni 2010 Urteil des LG Düsseldorf vom 02.06.2010, Az.: 2a O 179/04 Wird eine eingetragene Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt, so kann jedermann die Löschung der Marke verlangen, da nach Maßgabe des § 26 MarkenG die Marke von ihrem Inhaber ernsthaft benutzt werden muss. Die Marke "Uludag" wurde zwar auch für die Waren "Milch" und "Speiseeis" eingetragen, jedoch konnte der Inhaber eine entsprechende Nutzung hierfür nicht vortragen. Insoweit ist die Marke hinsichtlich dieser Waren zu löschen. In Bezug auf die weiteren Waren „Milchmischgetränke" und „Milchprodukte" konnte eine rechtserhaltende Nutzung jedoch ausreichend belegt werde. Allein ein geringer Umsatz spricht dabei noch nicht zwangsläufig für eine Scheinnutzung. Erforderlich wäre insoweit ein weiterer Vortrag des Klägers zu den allgemeinen Marktverhältnissen gewesen, um den Umsatz entsprechend einzuordnen und zu bewerten.
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