Inhalte mit dem Schlagwort „Haftung“

15. Mai 2012

Haftung für Pharming

Urteil des BGH vom 24.04.2012, Az.: XI ZR 96/11 Ein Bankkunde, der im Online-Banking Opfer eines Pharming-Angriffs wird, handelt fahrlässig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz ausdrücklichen Warnhinweises gleichzeitig zehn TAN eingibt.
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03. Mai 2012

YouTube haftet als Störer

Urteil des LG Hamburg vom 20.04.2012, Az.: 310 O 461/10 YouTube haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende Videos, die seine Nutzer einstellen. YouTube hat die Videos nicht selbst hochgeladen und auch nicht zu Eigen gemacht. Allerdings haftet YouTube ab Kenntnis von den urheberrechtsverletzenden Videos als Störer. Ab diesem Zeitpunkt ist YouTube verpflichtet die rechtsverletzenden Videos zu sperren und weitere Uploads von Videos, welche die gemeldeten rechtsverletzenden Inhalte enthalten zu verhindern. Hierzu sind MD5-Filter, das Content-ID-Verfahren und Wortfilter einzusetzen.
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02. Mai 2012

regierung-oberfranken.de

Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10 a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGHZ 148, 13 - ambiente.de). b) Eine solche offenkundige Namensrechtsverletzung liegt vor, wenn es sich bei dem als verletzt geltend gemachten Namen um die offizielle Bezeichnung der für die Verwaltung eines Regierungsbezirks zuständigen Behörde handelt und der beanstandete Domainnamen von einem in Panama ansässigen Unternehmen registriert worden ist.
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24. April 2012

Haftung für Pharming

Pressemitteilung des BGH vom 24.04.2012, Az.: XI ZR 96/11 Wer TAN-Nummern des Online-Banking auf Grund eines Pharming-Angriffs herausgibt, obwohl die Bank davor regelmäßig warnte, handelt fahrlässig und haftet für den ihm daraus entstandenen Schaden in Fällen vor dem 31.10.2009.
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23. April 2012

YouTube vs. GEMA

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.2012, Az.: 312 O 461/10 Das LG Hamburg hat nun im Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des Videoportals YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA entschieden und sich zu den urheberrechtlichen Pflichten von YouTube geäußert. Entgegen der Ansicht der GEMA lehnte das Gericht eine "Täterhaftung" ab, da YouTube die Videos nicht selbst hochlädt und sich auch deren Inhalt nicht zu eigen macht. Allerdings haftet YouTube als „Störer“. YouTube ist verpflichtet die betroffenen Videos unverzüglich nach Kenntnis der Rechtsverletzung zu sperren.
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11. April 2012

Eltern haften für ihre Kinder

Urteil des OLG Köln vom 23.03.2012, Az.: 6 U 67/11 Die Eltern eines minderjährigen Kindes haften für den durch den illegalen Download entstandenen Schaden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht aus § 832 BGB verletzt haben. Der Aufsichtspflicht ist beispielsweise dann genüge getan, wenn ein Programm installiert wird, das die Installation neuer Programme verhindert und eine Kontrolle der besuchten Seiten sowie der installierten Programme regelmäßig erfolgt.
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05. April 2012

Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum I

Beschluss des LG Hamburg vom 14.04.2010, Az.: 315 O 375/09 Der Link zum Impressum einer Webseite ist auch dann im ausreichenden Maß leicht erkennbar im Sinne des § 5 TMG, wenn der Begriff „Impressum“ gewählt und er in einer kleinen und grauen Schrift auf schwarzem Hintergrund dargestellt wird.
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04. April 2012

Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum II

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 17.01.2012, Az.: 3 W 54/10 1. Der Admin-C haftet grundsätzlich nicht für eine Rechtsverletzung, die durch das Betreiben der Domain verwirklicht wurde. Der Admin-C nimmt grundsätzlich an der Privilegierung der DENIC teil. Eine Haftung des Admin-C kommt in Betracht, wenn er als Täter- oder Teilnehmer gehandelt hat. Die Grundsätze der Störerhaftung können im lauterkeitsrechtlichen Bereich nicht (mehr) angewendet werden.
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