Inhalte mit dem Schlagwort „Haftung“

19. September 2014 Top-Urteil

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook

Lupe über einen Text zum Thema "Datenschutz".
Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 04.09.2014, Az.: 4 LB 20/13

Die Betreiber einer Facebook-Fanpage haften nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern dieser Seite, die allein von Facebook vorgenommen wird. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann die Betreiber daher nicht zur Deaktivierung der Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße, wie einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen, verpflichten.

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18. September 2014

Hauptmieter einer Wohngemeinschaft haftet nicht für illegales Filesharing der Untermieter

Urteil des LG Köln vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12

Ein Hauptmieter haftet nicht nach den Grundsätzen der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen seiner Untermieter. Wohnen diese nicht in seinem Haushalt, nutzen aber seinen Internetanschluss, so besteht keine Prüfungspflicht hinsichtlich etwaiger Verletzungen, da der Hauptmieter dieser nicht nachkommen könnte, ohne gegen die dem Mietverhältnis innewohnende Unverletzlichkeit der Privatsphäre des Untermieters zu verstoßen. Ebenso wenig besteht eine Belehrungspflicht, zumindest solange kein konkreter Verdacht hinsichtlich einer möglichen Urheberrechtsverletzung besteht. Insbesondere in Fällen von Wohngemeinschaften mit gleichaltrigen Mitbewohnern besteht keine Belehrungspflicht des Hauptmieters, da dieser regelmäßig keinen Informationsvorsprung hinsichtlich der Benutzung und der Gefahren des Internets hat, der ihn zu einer Belehrung verpflichten würde.

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18. September 2014

Zur Haftung von Ehegatten in Filesharing-Fällen

Beschluss des OLG Köln vom 08.05.2013, Az.: 6 W 256/12

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing kann allein der Betrieb eines Internetanschlusses unter dem Gesichtspunkt der Eröffnung einer Gefahrenquelle keine Haftung des Anschlussinhabers für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung begründen. Handelt es sich bei den Inhabern des Anschlusses jedoch um Ehegatten, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass beide Partner zumindest mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung sind. In einem solchen Fall können die allgemeinen Schutzbehauptungen eines Ehepartners, dass zur fraglichen Zeit niemand den Anschluss genutzt habe und sämtliche Rechner des Haushalts ausgeschaltet waren, die Vermutung auch nicht entkräften.

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17. September 2014

Haftung bei „Man-in-the-middle“-Angriff beim Onlinebanking

Urteil des LG Darmstadt vom 28.08.2014, Az.: 28 O 36/14

Wird ein Kontoinhaber beim Online-Banking Opfer einer manipulierten Autorisierung bei der Nutzung des Smart-TAN-plus-Verfahrens („Man-in-the-middle“-Angriff), so ist ihm dieser Angriff kraft Rechtsscheingrundsätzen zuzurechnen und er haftet selbst.

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05. September 2014

Anschlussinhaber haftet nicht für Sicherheitslücken im Router

Urteil des AG Braunschweig vom 27.08.2014, Az.: 117 C 1049/14

Ein Anschlussinhaber, der die durch seinen Telekommunikationsanbieter bereitgestellte Möglichkeit der automatischen Konfigurierung seines Routers nutzt und das WLAN-Netzwerk mit einem individuellen Passwort und der aktuellsten Verschlüsselung sichert, haftet u.U. nicht für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, wenn der Router bekanntermaßen eine gravierende Sicherheitslücke aufweist, die Dritten den unbefugten Zugriff auf den Internetanschluss ermöglicht.

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22. August 2014

Webhoster haftet für Datenverluste

Urteil des LG Duisburg vom 25.07.2014, Az.: 22 O 102/12

Bei einem Host-Provider-Vertrag besteht die Nebenpflicht des Anbieters, Datensicherungsmaßnahmen, wie Sicherungskopien und Backups der betreuten Website, zu ergreifen. Einer ausdrücklichen Vereinbarung der Datensicherung bedarf es dabei nicht, da bereits mit Vertragsschluss eine Erhaltungs- und Obhutspflicht hinsichtlich der Website besteht. Kommt es wegen fehlender Backups zu Datenverlusten, so steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter zu. Bei der Berechnung der Schadenshöhe ist jedoch ein Abzug für die bereits erfolgte Nutzung der Website vorzunehmen.

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21. August 2014

Störerhaftung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Urteil des LG Hamburg vom 04.04.2014, Az.: 310 O 409/11

Wird ein Filmwerk mittels eines Filesharing-Programms zum Herunterladen angeboten, so kann der Inhaber des Anschlusses als Störer haften, auch wenn er den Film nicht eigenhändig zum Download angeboten hat. Im Falle von nichtehelichen Lebensgemeinschaften hat der Inhaber des Internetanschlusses seinen Lebensgefährten darauf hinzuweisen, dass die Nutzung von Internet-Tauschbörsen zum illegalen Bezug urheberrechtlich geschützter Werke zu unterlassen ist. Erfolgt diese Belehrung nicht, so haftet der Inhaber des Anschlusses für Urheberrechtsverletzungen als Störer.

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18. August 2014 Kommentar

OLG Schleswig – Keine Haftung des Tech-C / Zone-C für markenrechtsverletzende Domainweiterleitung

Kommentar zum Urteil des OLG Schleswig vom 18.06.2014, Az.: 6 U 51/13

Die Denic versteht unter dem sog. „Tech-C“ den technischen Ansprechpartner / Betreuer einer Domain. Oftmals ist bei den entsprechenden Whois-Einträgen bei der Denic der jeweilige Host-Provider als Tech-C eingetragen. Wird durch die Registrierung einer Domain eine Rechtsverletzung begangen, so wird der Tech-C in aller Regel als nicht haftbar angesehen. Ob dies aber auch dann noch gilt, wenn die Domain auf einen Internetauftritt des Tech-C weitergeleitet wird, hatte das OLG Schleswig nun zu entscheiden.

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12. August 2014

Anbieter und Verantwortlicher von jugendgefährdenden Angeboten in Telemedien

Urteil des VG Hamburg vom 21.08.2013, Az.: 9 K 507/11

Eine Definition, wer Anbieter von Telemedien i.S.d. JMStV ist, gibt es nicht. Vielmehr ist der Anbieterbegriff weit auszulegen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Angeboten zu gewährleisten. Anbieter von Telemediendiensten ist demnach derjenige, der konkret Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung einer Internetseite hat. Hierunter fällt zum einen der Domaininhaber selbst sowie auch die im Impressum einer Internetseite als Anbieter genannte Person. Auch die im Rahmen eines Internetangebots in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betreiber der Webseite genannte Person kann als Anbieter und somit Verantwortlicher für unzulässigen Seiteninhalt angesehen werden.

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12. August 2014

Störerhaftung der Eltern bei Filesharing

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 6 W 20/09

a) Eltern müssen ihre Kinder vor den Gefahren urheberrechtsverletzender Internet-Aktionen aufklären. Für eine bestehende elterliche Störerhaftung ist es unschädlich zu behaupten, man selbst habe überhaupt nicht gewusst, dass im Internet die regelmäßig rechtsverletzende Möglichkeit des Filesharings besteht. Es ist Eltern vielmehr zumutbar, sich über die mögliche Nutzung des Internets und die dort bestehenden Gefahren zu informieren und ihre Kinder über ein dahingehendes Verbot zu belehren.

b) Der Streitwert bei öffentlicher Zugänglichmachung von PC-Software (im Fall: Brockhaus Enzyklopädie) beträgt 15.000 Euro.

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