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Inhalte mit dem Schlagwort „Marke“
30. Juni 2010 Urteil des BGH vom 02.12.2009, Az.: I ZR 44/07
In dritter Instanz verneinte nun der BGH das Bestehen der Verwechslungsgefahr zwischen der Zeitschrift „OFFROAD“ als ältere Marke und der neueren „automobil OFFROAD“. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf den Gesamteindruck abzustellen, den die sich gegenüberstehenden Kennzeichen hervorrufen. Der Namensteil „automobil“ werde dabei nicht von „OFFROAD“ dominiert, folglich nehme der Verkehr die neue Marke in ihrer Gesamtheit wahr. Weiter sei nur schwache optische Ähnlichkeit gegeben, da die Namen sehr unterschiedlich gestaltet waren. Somit bestehe keine Verwechslungsgefahr.
Weiterlesen 23. Juni 2010 Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 142/07
Bei einem zu einem Wort zusammengesetzten Zeichen (hier: KOHLERMIXI) misst der Verkehr den einzelnen Wortbestandteilen (hier: KOHLER und MIXI) keine selbständig kennzeichnende Stellung zu, wenn er nicht Veranlassung hat, das Zeichen zergliedernd wahrzunehmen. Von einer zergliedernden Wahrnehmung des zusammengesetzten Zeichens ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht auszugehen, wenn eine dem Verkehr nicht bekannte Herstellerangabe mit einer älteren nicht bekannten Marke zu einem Wort zusammengefügt wird.
Weiterlesen 21. Juni 2010 Beschluss des BPatG vom 27.04.2010, Az.: 29 W (pat) 6/10
Die Wortfolge "Just for me!" ist für die Bereiche Werbung, Physiotherapie und Fitnessstudios als Marke eintragbar. Die sloganartige Wortkombination, welche aus allgemein geläufigen Wörtern des englisches Grundwortschatzes besteht, weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf.
Weiterlesen 17. Juni 2010 Urteil des LG Düsseldorf vom 02.06.2010, Az.: 2a O 179/04 Wird eine eingetragene Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt, so kann jedermann die Löschung der Marke verlangen, da nach Maßgabe des § 26 MarkenG die Marke von ihrem Inhaber ernsthaft benutzt werden muss. Die Marke "Uludag" wurde zwar auch für die Waren "Milch" und "Speiseeis" eingetragen, jedoch konnte der Inhaber eine entsprechende Nutzung hierfür nicht vortragen. Insoweit ist die Marke hinsichtlich dieser Waren zu löschen. In Bezug auf die weiteren Waren „Milchmischgetränke" und „Milchprodukte" konnte eine rechtserhaltende Nutzung jedoch ausreichend belegt werde. Allein ein geringer Umsatz spricht dabei noch nicht zwangsläufig für eine Scheinnutzung. Erforderlich wäre insoweit ein weiterer Vortrag des Klägers zu den allgemeinen Marktverhältnissen gewesen, um den Umsatz entsprechend einzuordnen und zu bewerten.
Weiterlesen 08. Juni 2010 Beschluss des BPatG vom 13.04.2010, Az.: 33 W (pat) 105/08
Die Begriffskombination "Kapitalunion" weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und kann daher im Bereich der Werbe- und Baudienstleistungen als Marke eingetragen werden. Der Verkehr muss Überlegungen zum Sinn des angemeldeten Markenworts in Bezug auf die Dienstleistungen anstellen und gelangt dabei nicht zu einer eindeutigen, insbesondere beschreibenden Bedeutung. In Bezug auf weitere finanz-, versicherungs- und immobilienbezogene Dienstleistungen wurde die Anmeldung dagegen zurückgenommen.
Weiterlesen 12. Mai 2010 Beschluss des EuGH vom 26.03.2010, Az.: C-91/09 Verwendet ein Dritter eine geschützte Marke als Keyword bei Google-AdWords ohne dabei deutlich zu machen, von wem die beworbene Sache oder Dienstleistung stammt, so ist dies unzulässig. Der Markeninhaber kann dann die Nutzung seiner Marke verbieten, wenn für einen Google-Nutzer die herkunftsweisende Werbefunktion nicht erkennbar und somit beeinträchtigt ist.
Weiterlesen 28. April 2010 Beschluss des BPatG vom 03.02.2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 Die Wort- und Bildmarke "Ambiente Trendlife" kann nicht für Waren wie Möbel, Spiegel und Vorhänge eingetragen werden. Denn laut dem Bundespatentgericht (BPatG) fehlt ihr die erforderliche Unterscheidungskraft. Den Begriffsbestandteilen "Ambiente", "Trend" und "Life" komme lediglich ein beschreibender Charakter in Hinsicht auf die angegebenen Waren zu und beschränke sich auf werbeübliche Hervorhebungen. Ein abgrenzungsfähiger Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen fehle der Marke daher.
Weiterlesen 16. April 2010 Beschluss des BPatG vom 09.03.2010, Az.: 33 W (pat) 104/08 Nach dem Beschluss des BPatG ist die Wortmarke "ReiseMed" für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36 wie etwa Finanzwesen und Geldgeschäfte eintragungsfähig. Für Dienstleistungen im Bereich des Versicherungswesens hingegen ist die Wortmarke von der Eintragung ausgeschlossen, da die angemeldete Marke zur Bezeichnung von Merkmalen der Versicherungsdienstleistungen für reisemedizinische Betreuung geeignet ist. Ferner fasst der Verkehr die angemeldete Marke aufgrund des im Vordergrund stehenden beschreibenden Bedeutungsgehalts als rein medizinischen Sachbegriff auf, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft von Versicherungsdienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen.
Weiterlesen 15. April 2010 Urteil des OLG Köln vom 14.10.2009, Az.: 6 U 44/09
Die Verwendung von Einzelbuchstaben zur Kennzeichnung von Kleidungsstücken wird in der Modebranche herkunftshinweisend verstanden und erfolgt daher markenmäßig. Besteht ein Zeichen aus einem Buchstaben, der von einem Kreis umschlossen wird, und ist das andere Zeichen aus demselben Buchstaben und einem "G" entwickelt, wobei der andere Buchstaben von dem Bogen des "G" größtenteils kreisförmig umfasst ist, und treten dessen Elemente, die den Unterschied zu einem Kreis ausmachen, deutlich zurück, ist aufgrund dieser Ähnlichkeit und Warenidentität eine Verwechslungsgefahr anzunehmen. Für einen Ähnlichkeitsvergleich sind dabei nicht nur die von der üblichen Schreibweise der Buchstaben abweichenden Elemente heranzuziehen.
Weiterlesen 07. April 2010 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09 Das "Fabergé-Museum" darf die an sich fremde Marke "Fabergé" als Bezeichnung seines Museums verwenden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei in diesem Einzelfall markenrechtlich zulässig.
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