Inhalte mit dem Schlagwort „Marke“

28. Juli 2010

„Ulmer Münster“ jetzt auch als Bier

Beschluss des BPatG vom 17.06.2010, Az.: 27 w (pat) 514/10 Der Begriff "Ulmer Münster" kann als Marke für Waren wie Biere, Biermischgetränke und alkoholfreies Bier eingetragen werden. Insbesondere steht dem nicht das Schutzhindernis in Form des Freihaltungsbedürfnisses nach § 8 MarkenG entgegen. Der Ulmer Münster kommt weder als Herstellungs- oder Vertriebsstätte für die beanspruchten Waren in Betracht noch stellt die Bezeichnung für die beanspruchten Waren – und Dienstleistungen eine ernstzunehmende geografische Angabe dar. Mitbewerbern bleibt es grundsätzlich unbenommen auf die Lage ihrer Hotels, Wirtshäuser, etc. mit „am Ulmer Münster“ o.ä. neben einem Namen hinzuweisen.
Weiterlesen
27. Juli 2010

Markenverletzung durch nachträgliches Hinzufügen von Echtheitszertifikat

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.11.2009, Az.: 6 U 160/08 Wenn ein Dritter Ware, die zunächst mit der Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht worden ist, nachträglich mit einem Echtheitszertifikat (COAL) des Markeninhabers versieht, welches der betreffenden Ware jedoch nicht konkret zugeordnet war, stellt dies eine Markenverletzung dar. Da es sich bei den Echtheitszertifikaten um Kennzeichnungsmittel handelt, die zur Unterscheidung echter Produkte von gefälschten Produkten dienen, liegt ein markenverletzender Weitervertrieb dieser CD-Roms auch dann vor, wenn Datenträger nachträglich mit „neutralen“ CoA-Labels versehen und in den Verkehr gebracht werden. Der Markeninhaber kann sich daher dem weiteren Vertrieb der mit seiner Marke gekennzeichneten Waren mit berechtigten Gründen widersetzen.
Weiterlesen
12. Juli 2010

Marke „SCHÜTZT WAS GUT IST“ für Papier und Verpackungen eintragbar

Beschluss des BPatG vom 31.05.2010, Az.: 29 W (pat) 506/10

Die Wortfolge "SCHÜTZT WAS GUT IST" ist für die Bereiche Papier, Karton und Verkaufsverpackungen als Marke eintragungsfähig. Die sloganartige Wortfolge, welche aus einer allgemein geläufigen, sprachüblich gebildeten deutschen Wortkombination besteht, weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und enthält zudem kein Freihaltebedürfnis.
Weiterlesen
30. Juni 2010

Verkehrswahrnehmung entscheidend für Verwechslungsgefahr

Urteil des BGH vom 02.12.2009, Az.: I ZR 44/07

In dritter Instanz verneinte nun der BGH das Bestehen der Verwechslungsgefahr zwischen der Zeitschrift „OFFROAD“ als ältere Marke und der neueren „automobil OFFROAD“. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf den Gesamteindruck abzustellen, den die sich gegenüberstehenden Kennzeichen hervorrufen. Der Namensteil „automobil“ werde dabei nicht von „OFFROAD“ dominiert, folglich nehme der Verkehr die neue Marke in ihrer Gesamtheit wahr. Weiter sei nur schwache optische Ähnlichkeit gegeben, da die Namen sehr unterschiedlich gestaltet waren. Somit bestehe keine Verwechslungsgefahr.
Weiterlesen
23. Juni 2010

„MIXI“ – Zu einem Wort zusammengesetzte Zeichen

Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 142/07

Bei einem zu einem Wort zusammengesetzten Zeichen (hier: KOHLERMIXI) misst der Verkehr den einzelnen Wortbestandteilen (hier: KOHLER und MIXI) keine selbständig kennzeichnende Stellung zu, wenn er nicht Veranlassung hat, das Zeichen zergliedernd wahrzunehmen. Von einer zergliedernden Wahrnehmung des zusammengesetzten Zeichens ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht auszugehen, wenn eine dem Verkehr nicht bekannte Herstellerangabe mit einer älteren nicht bekannten Marke zu einem Wort zusammengefügt wird.
Weiterlesen
17. Juni 2010

Teillöschung der Marke „Uludag“

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.06.2010, Az.: 2a O 179/04 Wird eine eingetragene Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt, so kann jedermann die Löschung der Marke verlangen, da nach Maßgabe des § 26 MarkenG die Marke von ihrem Inhaber ernsthaft benutzt  werden muss. Die Marke "Uludag" wurde zwar auch für die Waren "Milch" und "Speiseeis" eingetragen, jedoch konnte der Inhaber eine entsprechende Nutzung hierfür nicht vortragen. Insoweit ist die Marke hinsichtlich dieser Waren zu löschen. In Bezug auf die weiteren Waren „Milchmischgetränke" und „Milchprodukte" konnte eine rechtserhaltende Nutzung jedoch ausreichend belegt werde. Allein ein geringer Umsatz spricht dabei noch nicht zwangsläufig für eine Scheinnutzung. Erforderlich wäre insoweit ein weiterer Vortrag des Klägers zu den allgemeinen Marktverhältnissen gewesen, um den Umsatz entsprechend einzuordnen und zu bewerten.

Weiterlesen
08. Juni 2010

Marke „Kapitalunion“ für Werbe- und Baudienstleistungen eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 13.04.2010, Az.: 33 W (pat) 105/08

Die Begriffskombination "Kapitalunion" weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und kann daher im Bereich der Werbe- und Baudienstleistungen als Marke eingetragen werden. Der Verkehr muss Überlegungen zum Sinn des angemeldeten Markenworts in Bezug auf die Dienstleistungen anstellen und gelangt dabei nicht zu einer eindeutigen, insbesondere beschreibenden Bedeutung. In Bezug auf weitere finanz-, versicherungs- und immobilienbezogene Dienstleistungen wurde die Anmeldung dagegen zurückgenommen.
Weiterlesen
12. Mai 2010

Keine Duldungspflicht des Markeninhabers bei Google-AdWords

Beschluss des EuGH vom 26.03.2010, Az.: C-91/09 Verwendet ein Dritter eine geschützte Marke als Keyword bei Google-AdWords ohne dabei deutlich zu machen, von wem die beworbene Sache oder Dienstleistung stammt, so ist dies unzulässig. Der Markeninhaber kann dann die Nutzung seiner Marke verbieten, wenn für einen Google-Nutzer die herkunftsweisende Werbefunktion nicht erkennbar und somit beeinträchtigt ist.
Weiterlesen
28. April 2010

Keine Chance für „Ambiente Trendlife“

Beschluss des BPatG vom 03.02.2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 Die Wort- und Bildmarke "Ambiente Trendlife" kann nicht für Waren wie Möbel, Spiegel und Vorhänge eingetragen werden. Denn laut dem Bundespatentgericht (BPatG) fehlt ihr die erforderliche Unterscheidungskraft. Den  Begriffsbestandteilen "Ambiente", "Trend" und "Life" komme lediglich ein beschreibender Charakter in Hinsicht auf die angegebenen Waren zu und beschränke sich auf werbeübliche Hervorhebungen. Ein abgrenzungsfähiger Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen fehle der Marke daher.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a