Inhalte mit dem Schlagwort „Netzbetreiber“

05. September 2017 Top-Urteil

Kein Beweisverwertungsverbot bei Auskunftserteilung eines Netzanbieters wegen Filesharing

Frauen erzählen sich "Gossip"
Pressemitteilung Nr. 114/2017 zum Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Besteht zugunsten eines Rechteinhabers lediglich für die Auskunft des Netzbetreibers eine richterliche Gestattung gem. § 101 Abs. 9 UrhG, nicht jedoch für die Auskunft des Endkundenanbieters (hier: ein Reseller), der schlussendlich Name und Adresse eines Rechteverletzers erteilt, unterliegt diese Auskunft keinem Beweisverwertungsverbot. Daten, die ein Endkundenanbieter an die Rechteinhaberin weitergibt, stellen keine Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG dar, sondern sind lediglich Bestandsdaten, wofür es keiner weiteren richterlichen Gestattung bedarf.

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17. September 2015

Beweisverwertungsverbot für im Auskunftsverfahren erlangte Daten

"Reseller" in bunten Farben vor einem schwarzen Hintergrund.
Urteil des LG Frankenthal vom 11.08.2015, Az.: 6 O 55/15

1. Ist der Vertragspartner eines Anschlussinhabers nicht identisch mit dem Netzbetreiber, so muss sich das Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG auch gegen den als Vertragspartner in Erscheinung tretenden Accessprovider („Reseller“) richten. Wird hingegen nur der Netzbetreiber beteiligt, hat dies zur Folge, dass die aus dem Verfahren erlangten Daten dem Beweisverwertungsverbot unterliegen.

2. Das Zurverfügungstellen eines Dateifragments stellt mangels Lauffähigkeit keine Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks dar.

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12. März 2014

Aufklärungserfordernis bei Testsieger-Werbung mit „zufriedensten Kunden“

Urteil des OLG Frankfurt vom 28.05.2013, Az.: 6 U 266/12

Die Werbung eines Mobilfunkunternehmens, in der mit der Spitzenstellung als Netzbetreiber bezüglich Kundenzufriedenheit geworben wird, ist irreführend, wenn diese Spitzenstellung nur ein Teilsegment des Mobilfunkbereichs betrifft und Verbraucher nicht aufgeklärt werden, dass Mobilfunkangebote von Providern tatsächlich keine Berücksichtigung finden.

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12. November 2013

Unzulässige Werbeanrufe von Vodafone

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, Az.: 39 O 49/12 Nachdem Vodafone Verbraucher mehrfach und nachweislich ohne Einwilligung angerufen hatte, um seine DSL-Produkte zu bewerben, untersagte dies nun das LG Düsseldorf. Diese Art der Werbung sei unlauter. Vodafone müsse eine Einwilligung der Verbraucher nachweisen können - eine bloße, unsubstantiierte Behauptung reiche hierfür nicht aus.
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19. Juli 2011

Sperrung einer Mobilfunkkarte ohne Ankündigung

Urteil des BGH vom 09.06.2011, Az.: III ZR 157/10 Im Rahmen der Beurteilung der Wirksamkeit von AGB-Klauseln in Mobilfunkverträgen mit bestimmter Laufzeit oder über Prepaid entschied der BGH, dass eine Klausel, die es Mobilfunkbetreibern ermöglicht, ohne Vorankündigung die Karte eines Kunden zu sperren, falls er einen gewissen Kreditbetrag überschreitet, unwirksam ist. Der Betreiber könnte sonst bereits bei Überschreitung um Centbeträge den Anschluss des Kunden gänzlich überraschend sperren. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Betreiber vorbehalten hat, den Kreditrahmen herabzusetzen. Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.
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17. November 2010

Stromnetznutzer kann zu viel gezahltes Geld vom Netzbetreiber zurückfordern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.10.2010, Az.: 11 U 31/09 (Kart) Die Netzbetreiber dürfen das Entgelt, das die Netznutzer zu viel bezahlt haben und das die Entgeltmaßstäbe übersteigt, nicht behalten. Vielmehr muss eine Abrechnung periodenübergreifend stattfinden. Die genaue Höhe des Nutzungsentgelts muss im Rahmen einer Billigkeitskontrolle von den Regulierungsbehörden geschätzt werden, wobei jedoch auch der monatstypische Stromverbrauch berücksichtigt werden muss (z.B höherer Stromverbrauch in den Wintermonaten). Nach Festlegung des Nutzungsentgelts müssen zu viel gezahlte Entgelte an den Netznutzer zurückerstattet werden. Eine freiwillige Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte der Netzbetreiber an den Netznutzer ist grundsätzlich aber nicht zulässig, da der Netznutzer hier doppelt profitieren könnte, wenn er zum einen das zu viel entrichtete Entgelt zurückerstattet bekommt, und zum anderen in den Genuss zukünftig geringerer Netzentgelte kommt.
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02. September 2010

Campingplatz als Energieversorgungsnetzbetreiber

Beschluss des OLG Stuttgart vom 27.05.2010, Az.: 202 EnWG 1/10 Der Betreiber eines Freizeit- und Campingplatzes, der den Mietern die
Stromversorgung durch eine Trafostation und anliegende Freileitungen
ermöglicht, ist als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anzusehen. Entscheidend ist,
dass der Betreiber nachgelagerte Endverbraucher mit Elektrizität
versorgt und nicht nur den eigenen Bedarf deckt und dass das Entgelt
nicht als Nebenkosten- Bestandteil der anfallenden Miete erhoben
wird, sondern separat abgerechnet wird. Hieraus ergibt sich, dass die
Energie nicht nur durchgeleitet, sondern auch selbstständig verkauft
wird.
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16. Juni 2010

Höchstgrenzen für Roaminggebühren in der EU zulässig

Urteil des EuGH vom 08.06.2010, Az.: C-58/08

Seit Ende 2008 werden die Roamingkosten in europäischen Mobilfunknetzen durch die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments reguliert. Alle ankommenden und abgehenden Anrufe wie auch Textnachrichten dürfen eine bestimmte preisliche Obergrenze nicht überschreiten. Der gemeinschaftliche Gesetzgeber sah sich dazu deswegen veranlasst, da zwischen den Mobilfunknetzbetreibern auf international-europäischer Ebene kaum wirksamer Wettbewerb vorherrschte und der Endkunde in seiner Rechnung mit hohen Aufschlägen rechnen musste. Der EuGH entschied nun, dass die Verordnung rechtmäßig ist.
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29. Dezember 2009

Von den AGBs der Netzbetreiber…

Urteil des BGH vom 17.07.2009, Az.: V ZR 254/08

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Netzbetreibers, in welcher dieser die Haftung für Nachentschädigungsansprüche von Grundstückseigentümern aus § 76 II TKG auf den Betreiber abwälzt ist unwirksam, wenn die Haftung nicht im angemessenen Verhältnis zum Umfang der Nutzung des Netzes durch den Betreiber der Telekommunikationslinie steht.
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