Inhalte mit dem Schlagwort „News & Urteile vor 2002“

16. September 2005

METAXA

Urteil des BGH vom 20.03.1986, Az.: I ZR 179/83 Zum Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Auftrag zur Herstellung einer Fotomontage für einen Verkaufskarton.
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07. September 2005

Mietzinspflicht für nach Absage anderweitig vergebenen Messeplatz

Urteil des OLG Köln vom 07.06.1990, Az.: 1 U 56/89 1. § 552 S. 3 BGB steht bei der Vermietung einer Messestandfläche dem Mietzinsbegehren nicht im Wege, wenn der Vermieter den durch Fernbleiben des Mieters freien Platz an Dritte vergibt, die sonst auf anderen noch freien Standflächen teilgenommen hätten. 2. §§ 9, 10 Nr. 4 AGB-Gesetz verbieten auch bei der Vermietung von Messestandplätzen allgemein gehaltene Vorbehalte, die dem Vermieter gestatten, dem Mieter andere Standplätze als den zugesagten zuzuweisen.
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22. November 2001

Dienstanbieter für Telefon- und Sprachmehrwertdienste verantwortlich

Urteil des BGH vom 22.11.2001, Az.: III ZR 5/01 a) Die inhaltliche Verantwortlichkeit für sog. Telefon- oder Sprachmehrwertdienste (0190-Sondernummern) trifft nach § 5 Abs. 1 und 3 TDG grundsätzlich nur den Diensteanbieter, nicht den die Verbindung zwischen dem Anrufer und dem Diensteerbringer herstellenden Netzbetreiber. b) Stellt ein Netzbetreiber auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung, so kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen.
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17. Mai 2001

DENIC nur bei offenkundiger Rechtsverletzung Dritter verantwortlich

Urteil des BGH vom 17.05.2001, Az.: I ZR 251/99 a) Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain “.de” zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt. b) Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen.
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15. Mai 2001

Schadensersatz bei Domainnutzung

Urteil des LG Hamburg vom 15.05.2001, Az.: 312 O 101/01 Mittlerweile gibt es eine Fülle von Urteilen zu Domains, wenn auch vielfach mit widersprechenden Entscheidungen. Kaum Urteile gibt es bisher zum Schadensersatz bei einer unberechtigten Domainnutzung. Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil entschieden, dass neben Ansprüchen auf Unterlassung auch ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn eine Domain, die auf die eigene Webseite umgeleitet wird, Rechte eines Konkurrenten verletzt.
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20. März 2001

Versenden privater E-Mail am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 20.03.2001, Az.: 5 Ca 4459/00 Wegen des Fehlens einer vorherigen Abmahnung ist eine Kündigung wegen des Weiterversendens privater E-Mails im Betrieb des Arbeitgebers unwirksam. Dies gilt ebenso, wenn in einer generellen internen Arbeitsanweisung das Versenden privater E-Mails zuvor verboten und eine außerordentliche Kündigung für den Fall des Zuwiderhandelns angedroht wurde.
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27. September 2000

Neuwagen-Verkaufsbedingungen

Urteil des BGH vom 27.09.2000, Az.: VIII ZR 155/99 Der BGH äußert sich in diesem Urteil zur Wirksamkeit einer ganzen Reihe von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.
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01. Juni 1979

Geltung deutscher AGB gegenüber Ausländern

Urteil des OLG Hamburg vom 01.06.1979, Az.: 11 U 32/79 1. Die Rechtsgrundsätze, die nach deutschem Recht dem Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zukommen, sind dem englischen Recht nicht bekannt. Deshalb werden AGB, die der deutsche Verkäufer dem englischen Käufer nach Vertragsschluß zugeleitet hat, nicht Vertragsinhalt. 2. AGB des deutschen Verkäufers können selbst nach deutschem Recht bei einem Geschäft mit einem ausländischen Vertragspartner nur Vertragsinhalt werden, wenn sie in der Verhandlungssprache abgefaßt sind oder der Vertragspartner die Sprache der AGB beherrscht.
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