Inhalte mit dem Schlagwort „Pressemitteilungen“

22. Juli 2014

Keine Verletzung des UMTS-Patents durch Nokia

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2014, Az.: 6 U 27/11

Durch das streitgegenständliche Patent soll eine optimale Verteilung der Ressourcen des Telekommunikationsnetzes auf die teilnehmenden Mobilfunkgeräte erreicht werden. Der UMTS-Standard macht von der technischen Lehre des Patentanspruchs jedoch in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch. Auch eine Verletzung des Patents liegt nicht vor, wenn es bereits an einer Benutzung der technischen Lehre des geänderten Patents durch den UMTS-Standard fehle.

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21. Juli 2014

Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 30.06.2014, Az.: 2 HKO 32/14

Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der Nürburgring GmbH i. E. zu. Der Werktitel „Rock am Ring“ genießt seit dem Jahre 1986 rechtlichen Schutz. Inhaber des geschützten Werktitels ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Nürburgring GmbH i. E.  als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG beteiligt waren. Dieser Werktitelschutz setzt sich gegen die Wortmarke „Rock am Ring“ der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG mit Priorität 1993 durch.

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15. Juli 2014

Keine „Smiley-Bewertung“ für Lebensmittelbetriebe

Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 28.05.2014, Az.: OVG 5 S 21.14

Es ist keine taugliche Rechtsgrundlage im Verbraucherinformationsgesetz für eine Veröffentlichung des Ergebnisses einer amtlichen Kontrolle im Internet in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen ersichtlich.

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11. Juli 2014

Werbeaktion „Wetten aufs Wetter“ ist kein öffentliches Glücksspiel

Pressemitteilung Nr. 47/2014 des BVerwG vom 09.07.2014, Az.: 8 C 7.13

Die geplante Werbeaktion eines Möbelhauses, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten, wenn es an einem bestimmten Tag zu einer festgesetzten Uhrzeit und an einem bestimmten Ort regnet, ist kein unzulässiges Glücksspiel. Der gezahlte Kaufpreis stellt kein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance dar, da er für den Erwerb der Ware entrichtet wird und der Kunde die Ware unabhängig von dem Gewinnspiel ohne Verlustrisiko behalten kann. Da die Preise während des Aktionszeitraums nicht erhöht werden, wird auch kein "verdecktes" Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance verlangt.

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10. Juli 2014

Äußerungen der Justizministerin über einen Reporter waren zulässig

Beschluss des VG Hannover vom 04.06.2014, Az.: 1 B 7660/14

Nachdem im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen das Haus eines deutschen Politikers durchsucht worden war, äußerte sich die niedersächsische Justizministerin auf Anfragen der Opposition im Landtag zu einem Reporter, „der aus bislang ungeklärter Quelle von dem Durchsuchungstermin erfahren hatte, [sich] Zutritt zu dem betreffenden Grundstück verschafft und fotografische Aufnahmen gefertigt hatte.“ Dagegen wehrte sich dieser und dessen Verlag erfolglos mit einem Eilantrag. Zwar könne die Aussage bei isolierter Betrachtung missverstanden werden, jedoch überwiegt bei gebotener Einbeziehung des sprachlichen Kontextes der wertende Charakter. Darüber hinaus sah das Gericht bereits die Wiederholungsgefahr als nicht gegeben an.

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10. Juli 2014

Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

Pressemitteilung Nr. 98/2014 des BGH vom 20.06.2014, Az.: I ZR 214/12, I ZR 215/12, I ZR 220/12

Eine Vergütung in Höhe eines 30%-igen Zuschlags auf den GEMA-Tarif, die von Tanzschulen für die Nutzung von Musik an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gezahlt werden muss, entspricht nicht ohne Weiteres der Billigkeit. Für die Frage der Angemessenheit des Zuschlags kann die bisherige, jahrzehntelang praktizierte Vergütungsregelung zur Orientierung herangezogen werden.

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10. Juli 2014

„Sie sind ein Gewinner“ löst Zahlpflicht aus

Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 04.07.2014, Az.: 11 U 23/11

Erweckt ein Unternehmer durch sein Verhalten den Eindruck, dass ein Verbraucher einen Preis gewonnen habe, hat der Unternehmer diesen Preis auch gem. § 661a BGB zu leisten. Die Zusendung eines Schreibens mit dem Inhalt, dass man "ein Gewinner" sei und der Hinweis auf einen Preis in Höhe von "20 x 1.000 € Bargeld" verpflichtet den Absender zur Zahlung des ausgelobten Preises. Auch der Geschäftspartner des Absenders, der Adressen geliefert sowie Gewinnzusagen und Einladungsschreiben eingetütet und versandt hat, kann hierbei zur Zahlung verpflichtet werden.

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07. Juli 2014

Screen Scraping nicht zwingend wettbewerbsrechtlich unzulässig

Urteil des BGH vom 30.04.2014, Az.: I ZR 224/12

Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zugrundeliegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. "Screen Scraping"), und sich der Betreiber des Internetportals während des Buchungsvorgangs durch das Setzen eines Hakens mit den Nutzungsbedingungen der Fluggesellschaft einverstanden erklärt, die einen solchen automatisierten Abruf von Flugdaten untersagen.

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07. Juli 2014 Top-Urteil

Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

Drucker bei dem oben Papier eingelegt ist und unten Geldscheine rauskommen.
Pressemitteilung Nr. 107/2014 des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 28/11, I ZR 29/11, I ZR 30/11, I ZR 162/10

Für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Bild- und Textwerke durch Drucker oder PCs ist auch nach dem bis Ende 2007 geltenden Recht eine Gerätevergütung zu entrichten. Drucker, nicht aber PCs, gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach § 54 a UrhG aF, da diese Regelung nur Verfahren erfasst, bei denen analoge Vervielfältigungsstücke entstehen. Erfasst werden auch Vervielfältigungsverfahren mittels einer Gerätekette, sofern es sich um ein einheitliches Verfahren zur Herstellung analoger Vervielfältigungsstücke handelt, das unter der Kontrolle derselben Person steht. Soweit PCs in einem einheitlichen Vervielfältigungsverfahren zur Herstellung digitaler Vervielfältigungsstücke durch Übertragung von einem digitalen Speichermedium als Endgerät verwendet werden, sind sie ebenfalls nach der Regelung des §54 UrhG aF vergütungspflichtig.

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02. Juli 2014

Erneute Senkung der Preisobergrenze für Roaminggebühren ab 01. Juli 2014

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 24.06.2014 Die Europäische Kommission hat am 24.06.2014 bekannt gegeben, dass die Roamingaufschläge ab 01. Juli 2014 weiter gesenkt werden. Als neue Roaming-Obergrenzen innerhalb der EU gelten damit folgende Brutto-Beträge: abgehende Gespräche: 0,228 EUR, ankommende Gespräche: 0,06 EUR, SMS: 0,072 EUR und Datenroaming (pro MB): EUR 0,24 EUR. Im Bereich des Datenroaming ist der Preis damit um mehr als 50% gesenkt worden. Eine derartige Preissenkung wurde schon bei der letzten Anpassung gut von den Verbrauchern aufgenommen: Die Datennutzung ist deutlich gestiegen. Geplant ist bereits der nächste Schritt: Roamingaufschläge sollen ganz abgeschafft werden. Eine derartige Umsetzung könnte schon bis Ende diesen Jahres erfolgen.
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