Inhalte mit dem Schlagwort „Urheberrecht“

28. April 2014

Klageerhebung an einem dritten Ort

Beschluss des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZB 39/13

Ein die Kostenerstattung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausschließender Rechtsmissbrauch liegt nicht allein darin, dass der im Ausland ansässige Kläger das ihm gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausübt, dass er weder am Gerichtsstand des Beklagten noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigten klagt, sondern bei einem dritten, sowohl vom Sitz des klägerischen Prozessbevollmächtigten als auch vom Wohnsitz des Beklagten weit entfernten Gerichtsort.

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25. April 2014

Keine Urheberrechtsverletzung durch Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon

Urteil des LG Köln vom 04.12.2013, Az.: 28 O 347/13

Derjenige, der sich an eine fremde Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder auf Amazon anhängt, verstößt nicht gegen das Urheberrecht, da er die Lichtbilder nicht in eigener Person öffentlich zugänglich macht. Vielmehr nutzt er lediglich eine andernorts erfolgte öffentliche Zugänglichmachung für eigene Angebotszwecke. Es fehlt daher an einer täterschaftlichen Verletzung. Für eine solche wäre die Kontrolle über das Bereithalten des Bildes erforderlich.

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25. April 2014

Berechnung des Lizenzschadens bei Filesharing

Urteil des AG Köln vom 10.03.2014, Az.: 125 C 495/13

Die Höhe des Lizenzschadens in Filesharing-Fällen orientiert sich grundsätzlich an dem Entgelt für eine legale Nutzung des entsprechenden Werkes. Bei der Berechnung des Schadensersatzes sind dabei die tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen, insbesondere die Realität einer millionenfachen urheberrechtswidrigen Nutzung des Werks durch die Teilnahme an modernen Filesharing-Netzwerken und die Tatsache, dass beim Filesharing die Gruppe der Nutzer und der Weiterverbreiter weitgehend identisch ist. Vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen unlautere Geschäftspraktiken, mit dem die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Filesharing-Bereich bewusst eingeschränkt worden ist, erscheinen Schadensersatzansprüche von insgesamt annähernd 4.000,00 € für ein einziges Musikalbum allerdings völlig unangemessen. Gemäß § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG kann hier lediglich die Zahlung eines Lizenzschadens von 10,00 € pro Musiktitel gefordert werden.

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25. April 2014

Isolierter Verkauf von CoAs ohne Lizenzerteilung ist unzulässig

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 30.01.2014, Az.: 11 W 34/12

Beim isolierten Verkauf von CoAs (Certificate of Authenticity, Echtheitszertifikat) handelt es sich um eine urheberechtswidrige Vervielfältigung, wenn dem Vertreiber von Seiten des Rechtsinhabers keine Berechtigung vorliegt. Durch den Produkt Key auf dem CoA wird es dem Käufer ermöglicht, ein urheberrechtlich geschütztes Programm zu installieren, so dass in dessen Weitergabe eine Vervielfältigungshandlung liegt. Ohne Einwilligung vom Rechteinhaber ist dies unzulässig, da insoweit auch keine Erschöpfung vorliegt.

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24. April 2014

Nutzung von Werken unter nicht-kommerzieller Creative Commons-Lizenz ist nur im rein privaten Rahmen zulässig

Urteil des LG Köln vom 05.03.2014, Az.: 28 O 232/13

Unter einer „nicht-kommerziellen Nutzung“ im Sinne des Creative Commons-Lizenzvertrags (CC-BY-NC 2.0) ist nach dem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Vertragszwecks ausschließlich eine rein private Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks zu verstehen. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, auf dessen Webseite zwar Inhalte unentgeltlich abrufbar sind, keine Werbung geschalten oder sonst Sponsoring betrieben wird, darf ein solch lizensiertes Werk ebenfalls nicht nutzen, da ein Handeln im öffentlichen Auftrag als nicht rein privat anzusehen ist.

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23. April 2014

Meilensteine der Psychologie

Urteil des BGH vom 28.11.2013, Az.: I ZR 76/12

a) Werden von einem Sprachwerk höchstens 12% der Seiten des gesamten Werkes und nicht mehr als 100 Seiten zur Veranschaulichung im Unterricht an einer Hochschule öffentlich zugänglich gemacht, handelt es sich dabei um im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG „kleine“ Teile eines Werkes. Bei der Prüfung, ob danach kleine Teile eines Werkes öffentlich zugänglich gemacht worden sind, sind sämtliche Seiten zu berücksichtigen, die keine Leerseiten sind und deren Inhalt überwiegend aus Text besteht.

b) Das Öffentlich-Zugänglichmachen dient schon dann im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG der „Veranschaulichung“ im Unterricht, wenn der Lehrstoff dadurch verständlicher dargestellt und leichter erfassbar wird. Das ist auch dann der Fall, wenn die Lektüre der zugänglich gemachten Texte dazu geeignet ist, den im Unterricht behandelten Lehrstoff zu vertiefen oder zu ergänzen.

c) Die Schrankenregelung des § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG erlaubt nicht nur ein Bereithalten kleiner Teile eines Werkes zum Lesen am Bildschirm. Vielmehr gestattet sie ein Zugänglichmachen kleiner Teile eines Werkes auch dann, wenn Unterrichtsteilnehmern dadurch ermöglicht wird, diese Texte auszudrucken oder abzuspeichern und damit zu vervielfältigen.

d) Das Öffentlich-Zugänglichmachen ist nicht zu dem jeweiligen Zweck im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG geboten und damit unzulässig, wenn der Rechtsinhaber die Werke oder Werkteile in digitaler Form für die Nutzung im Netz der jeweiligen Einrichtung zu angemessenen Bedingungen anbietet. Das setzt allerdings nicht nur voraus, dass die geforderte Lizenzgebühr angemessen ist, sondern auch, dass das Lizenzangebot unschwer aufzufinden ist und die Verfügbarkeit des Werkes oder der Werkteile schnell und unproblematisch gewährleistet ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. März 2013 I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

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16. April 2014

Zur Auslegung der europarechtlichen Regelung der Privatkopie-Schranke im Urheberrecht

Urteil des EuGH vom 10.04.2014, Az.: C-435/12

Die unionsrechtlich harmonisierte Schrankenregelung zur Privatkopie im Urheberrecht steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die nicht danach unterscheiden, ob die Quelle, auf deren Grundlage eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch angefertigt wurde, rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Nur Privatkopien aus rechtmäßigen Quellen sind mit der Urheberrechtslinie vereinbar. Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien, zu denen viele Mitgliedstaaten die Hersteller von Druckern und Speichermedien heranziehen, dürfen unrechtmäßige Vervielfältigungen gerade nicht berücksichtigt werden.

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14. April 2014

Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung im Internet durch einen Minderjährigen

Urteil des OLG Hamburg vom 07.11.2013, Az.: 5 U 222/10

Überlassen Eltern ihren minderjährigen Kindern den Internetzugang ohne jede Belehrung und ohne gezielte Kontrolle, so stellt dies im Falle einer durch den Minderjährigen begangenen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zumindest eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung dar. Das OLG Hamburg verurteilte einen Vater und seinen zur Tatzeit noch minderjährigen Sohn gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz in Höhe von 200 € zuzüglich Zinsen für jeden der rechtsverletzend genutzten Musiktitel.

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10. April 2014

Keine Urheberrechtsverletzung an Architektenplänen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.01.2014, Az.: 11 U 111/12

Die einmalige Präsentation von Plänen eines Architekten durch dessen Arbeitgeber ist keine Urheberrechtsverletzung, wenn es sich um eine Präsentation für Kaufinteressenten handelt. Da es sich bei einer solchen Vorführung weder um eine Vervielfältigung noch um eine Veröffentlichung handelt, sind keine Schadensersatzansprüche gegeben.

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