Inhalte mit dem Schlagwort „Urheberrecht“

08. April 2014

Keine unmittelbare Haftung des Betreibers einer Kommunikationsplattform für fremde Inhalte auf seiner Webseite

Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.10.2013, Az.: 4 W 78/13

Der Betreiber einer Kommunikationsplattform, auf welcher Mitglieder Blog-Beiträge veröffentlichen, haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende oder andere absolute Rechte verletzende Inhalte, wenn er lediglich die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für einen Blog zur Verfügung stellt und keine redaktionelle Kontrolle durchführt, weil er sich diese Inhalte regelmäßig nicht zu eigen macht.

Auch eine Haftung als Störer kommt in einem solchen Fall nicht unmittelbar in Betracht. Den Betreiber eines Blogs trifft vielmehr eine Prüfungspflicht erst dann, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Er wird erst dann zum Störer, wenn er trotz Kenntniserlangung den rechtsverletzenden Inhalt nicht löscht bzw. sperrt.

Haftet der Betreiber einer solchen Kommunikationsplattform demnach weder als Täter noch als Störer kann er sich gegen eine gegen ihn gerichtete Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage unmittelbar zur Wehr setzen.

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03. April 2014

Verrechnung von Musik in Werbefilmen

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 187/12

Einer Verwertungsgesellschaft ist beim Aufstellen und Ändern der Regeln eines Verteilungsplanes nach § 7 Satz 1 UrhWG ein außerordentlich weiter, nur durch das Willkürverbot begrenzter Beurteilungsspielraum eingeräumt. Überschreitet sie diesen Beurteilungsspielraum, ist für die Frage, ob der Rechtsirrtum verschuldet ist, der übliche Haftungsmaßstab des § 276 BGB maßgeblich. Der Rechtsirrtum ist nicht allein deshalb unverschuldet, weil die Verwertungsgesellschaft ihre Entscheidung mit Sorgfalt gebildet hat.

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02. April 2014

Nutzungsrechte an Fotos bei Adressierung einer Website mit einer zweiten Domain

Urteil des AG Düsseldorf vom 09.07.2013, Az.: 57 C 14411/12

Räumt ein Webdesigner einem Kunden im Rahmen der Erstellung eines Internetauftritts Nutzungsrechte an Fotos ein, so ist - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - der Zugang der Website über bis zu zwei Domains vom Vertragszweck und damit auch vom eingeräumten Nutzungsrecht erfasst.

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02. April 2014

Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing innerhalb der Familie

Urteil des AG Bielefeld vom 06.03.2014, Az.: 42 C 368/13

Der wegen Filesharing abgemahnte Inhaber eines Familienanschlusses genügt seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass seine Hausgenossen wie Kinder oder der Ehegatte selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die einer Alleintäterschaft ergibt. Auch eine Überwachung der Familie bei der Internetnutzung kann vom Anschlussinhaber nicht verlangt werden, da dies mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie nach Artikel 6 Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Die Beweislast dafür, dass die Rechtsverletzung durch den Abgemahnten begangen wurde, obliegt vielmehr dem Abmahnenden.

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31. März 2014

Haftung für Filesharing durch Familienmitglieder trotz familiären Verbunds

Urteil des OLG Köln vom 14.03.2014, Az.: 6 U 109/13

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für die durch Familienmitglieder begangenen Rechtsverletzungen als Mittäter oder Gehilfe durch Unterlassen, wenn er Kenntnis von den Rechtsverletzungen hatte und die als rechtsverletzend erkannten Handlungsverläufe trotz Abwendungsmöglichkeit nicht verhindert, sondern vielmehr billigend in Kauf nimmt.

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28. März 2014 Top-Urteil

Access-Provider können verpflichtet werden, den Zugang zu urheberrechtswidrigen Seiten zu sperren

Digitales Schloss in virtueller Vernetzungsumgebung.
Urteil des EuGH vom 27.03.2014, Az.: C-314/12

Ein Access-Provider kann von nationalen Gerichten verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, um Zugriffe seiner Kunden auf urheberrechtsverletzende Fremdangebote zu verhindern. Ein Internetprovider ist Vermittler im Sinne der entsprechenden unionsrechtlichen Vorschriften und kann somit verpflichtet werden, derartige Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen müssen zumutbar sein und dürfen die Internetnutzer nicht unangemessen beeinträchtigen. Die konkreten Maßnahmen bleiben jedoch dem Internetprovider überlassen.

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26. März 2014

Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes bei Filesharing

Urteil des AG München vom 07.03.2014, Az.: 158 C 15658/13

Gegenüber privaten Filesharing-Nutzern, die im überschaubaren Rahmen Urheberrechtsverletzungen begehen, ist bei Abmahnungen Maß zu halten. Das Anbieten eines einzelnen deutschsprachigen Musikalbums mit 12 Titeln in einer Filesharing-Tauschbörse an 59 andere Nutzer, begründet bei Zugrundelegung des GEMA-Tarifs "VR-OD 5" einen Schadensersatz in Höhe von 354 €. Selbst wenn das Album einem unbestimmten Nutzerkreis angeboten worden wäre, ist kein höherer Schadensersatz als 600 € angemessen. Der Streitwert ist vorliegend auf nicht höher als 10.000 € anzusetzen.

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18. März 2014

Sekundäre Darlegungslast Ehegatte

Urteil des OLG Köln vom 02.08.2013, Az.: 6 U 10/13

Im Rahmen der sekundären Darlegungslast hat der Anschlussinhaber in Bezug auf Ehepartner grundsätzlich keine Nachforschungspflicht. Allerdings hat er jedenfalls durch konkrete Schilderungen zum tatsächlichen Nutzungsverhalten des (angeblichen) Ehepartners im Hinblick auf den Internetanschluss aufzuzeigen, dass dieser ernsthaft als Alleintäter in Betracht kommt. Mit dem Einwand, die Ehefrau des Anschlussinhabers habe zum Tatzeitpunkt selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen können, hat der Anschlussinhaber nur vage die generelle Möglichkeit einer von dieser begangenen Rechtsverletzung angedeutet, was jedoch nicht ausreichend ist.

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18. März 2014

Haftung eines Onlinebuchhändlers für urheberrechtswidrige Inhalte in Kalender

Urteil des LG Hamburg vom 11.10.2013, Az.: 310 O 111/13

Ein Onlinebuchhändler, der einen von einem Dritten herausgegebenen Kalender mit urheberrechtswidrigen Inhalten vertreibt, ist für die rechtswidrige Verbreitung der Fotografien in dem Kalender als Täter verantwortlich, da er den objektiven Tatbestand der Verbreitung als Betreiber der Internetseite selbst verwirklicht. Vorsatz oder Kenntnis, eine Urheberrechtsverletzung oder eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu begehen, sind dafür nicht erforderlich. Die Voraussetzungen eines deliktischen Schadensersatzanspruches liegen dagegen nicht vor.

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