Inhalte mit dem Schlagwort „Urheberrecht“

17. Juli 2012

Honorarbedingungen Freie Journalisten

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 73/10 a) Die Anwendung des Schutzgedankens des § 31 Abs. 5 UrhG, wonach der Urheber möglichst weitgehend an den wirtschaftlichen Früchten der Verwertung seines Werkes zu beteiligen ist, kommt als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, GRUR 1984, 45 - Honorarbedingungen Sendevertrag). b) Formularmäßige Abreden, die die für die vertragliche Hauptleistung zu erbringende Vergütung unmittelbar bestimmen, sind von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB ausgenommen, da die Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei regeln können.
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16. Juli 2012

Alone in the dark

Pressemitteilung Nr. 114/2012 des BGH vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11 Prüfungs- und Handlungspflichten für Filehoster wie Rapidshare entstehen erst dann, wenn Kenntnis von einem konkreten rechtsverletzenden Angebot erlangt wurde. Eine Verschärfung der Prüfpflichten des Filehosters folgt nicht daraus, dass das Geschäftsmodell für Urheberrechtsverletzungen besonders anfällig ist. Sobald der Filehoster Kenntnis von dem rechtsverletzenden Angebot erhält, ist er nicht nur verpflichtet das Angebot zu sperren, sondern es muss auch – im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren - Vorsorge darüber getroffen werden, dass es zukünftig nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.
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12. Juli 2012

1 Million Euro Schadensersatz für den Vertrieb von Hardware zur Umgehung des Kopierschutzes

Urteil des LG München I vom 20.06.2012, Az.: 21 O 22196/08

BereitsEnde 2009 stellte das Landgericht München I fest, dass der Import und Vertrieb von sogenannten Slot-1-Karten zur Umgehung des Kopierschutzes der Spielekonsole Nintendo DS die Urheberrechte von Nintendo verletzt. Nun wurde der beklagte Online-Shop, nachdem er Auskunft erteilte, zu einem Schadensersatz in Höhe von 1 Million EUR verurteilt.
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05. Juli 2012

Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Pressemitteilung Nr. 84/12 des EuGH vom 03.07.2012 , Az.: C-128/11 Das ausschließliche Verbreitungsrecht eines Softwareherstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf der Software. Gleichgültig, ob die Software auf einem Datenträger erworben oder herunter geladen wurde. Daher kann der Hersteller nicht verbieten, dass „gebrauchte“ Lizenzen weiterverkauft werden.
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20. Juni 2012

Veröffentlichungsverbot für Werk mit Zitaten aus „Mein Kampf“

Pressemitteilung Nr. 5/12 des OLG München vom 15.06.2012, Az.: 29 U 1204/12

Zitate zum Zwecke eines Belegs oder als Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen sind grundsätzlich zulässig und bedürfen keiner Zustimmung durch den Urheber. Tritt das Zitat jedoch in den Vordergrund und wird hierdurch der Leser vielmehr dazu veranlasst, sich ein eigenes Bild über das Originalwerk zu machen, ist die Grenze des zulässigen Zitatzwecks überschritten. Aus diesem Grund darf eine britische Verlagsgesellschaft ihr wissenschaftliches Werk "Das unlesbare Buch", welches Auszüge aus dem Buch Adolf Hitlers "Mein Kampf" beinhaltet, nicht veröffentlichen. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit oder auch gegen das Zensurverbot ist durch die Untersagung der Veröffentlichung nicht zu erkennen.
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06. Juni 2012

Blühende Landschaften

Urteil des BGH vom 30.11.2011, Az.: I ZR 212/10 Das Zitatrecht gemäß § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG hat im Hinblick auf Kunstwerke einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken. Die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung verlangt, bei der
Auslegung und Anwendung des § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG die innere Verbindung der
zitierten Stellen mit den Gedanken und Überlegungen des Zitierenden über die bloße Belegfunktion hinaus auch als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen (BVerfG, GRUR 2001, 149, 151 Germania
3).
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01. Juni 2012

Haftung des Betreibers eines Informationsportals für fremde Inhalte

Urteil des BGH vom 27.03.2012, Az.: VI ZR 144/11

Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.
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01. Juni 2012

Honorarbedingungen für freie Journalisten

Pressemitteilung des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 73/10 Eine Honorarregelung, die bestimmt, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten soll, muss dem Transparenzgebot entsprechen. Dies ist gegeben, wenn Einzelne in einer Klausel aufgeführte Nutzungen "in jedem Fall" abgegolten sein sollen. Unwirksam ist dagegen die Klausel nach der sich die Frage, ob für darüber hinausgehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, danach richtet, was zwischen den Vertragsparteien abgesprochen ist. Nach dieser Regelung bleibt es letztlich offen, ob und für welche weitergehenden Nutzungen der Verlag eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat.
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23. Mai 2012 Top-Urteil

Ehefrau haftet nicht für Rechtsverletzungen des Ehemanns

"P2P" als Würfel.
Urteil des OLG Köln vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11

Die Inhaberin eines Internetanschlusses haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die ihr Ehemann im Rahmen der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken begeht. Sofern sie von den Geschehnissen keine Kenntnis hatte, kommt weder eine Haftung als Täterin oder Teilnehmerin noch eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung oder des gefahrerhöhenden Verhaltens in Betracht.

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21. Mai 2012

Software „Observer“ nicht zur Ermittlung von IP-Adressen im Filesharing geeignet

Beschluss des OLG Köln vom 20.01.2012, Az.: 6 W 242/11

Die Software zur Erfassung von IP-Adressen muss dazu geeignet sein Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln. Eine Anordnung gem. § 101 Abs. 9 UrhG setzt nämlich eine offensichtliche Rechtsverletzung voraus. Offensichtlich muss dabei sowohl die Rechtsverletzung, als auch die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den begehrten Daten sein. Eine Vernehmung des Geschäftsführers der Recherchefirma ist nicht geeignet, die Zuverlässigkeit der Ermittlung der Rechtsverletzungen durch die Software „Observer“ festzustellen.
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