Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrecht“

28. Februar 2014

Peek & Cloppenburg III

Urteil des BGH vom 24.1.2013, Az.: I ZR 60/11

a) Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet tätig sind, die zwischen ihnen bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch eine bundesweite Werbung, muss es mit einem aufklärenden Hinweis deutlich machen, welchem Unternehmen die Werbung zuzuordnen ist. Dieser Hinweis muss leicht erkennbar, deutlich lesbar, inhaltlich zutreffend, seinem Sinn nach ohne weiteres erfassbar und geeignet sein, einem unzutreffenden Verkehrsverständnis in ausreichendem Maße zu begegnen.

b) Die Wertungen des Rechts der Gleichnamigen sind zu berücksichtigen, wenn sich die Frage stellt, ob die Gefahr der Verwechslung mit dem Kennzeichen eines Mitbewerbers zu einer unlauteren Handlung im Sinne von § 5 Abs. 2 UWG führt

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28. Februar 2014

Werbung für „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine“ wettbewerbswidrig, wenn tatsächlich anderer Hersteller

Urteil des LG Bielefeld vom 19.02.2013, Az.: 12 O 172/12

Die Werbeaussage „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8,97 (statt 40,00 €)“ ist irreführend und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, sofern tatsächlich gar keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo zum Kauf angeboten wird.  Der verständige Verbraucher kann diese Werbung nur so auffassen, dass eine Sonderaktion durchgeführt werde, im Rahmen derer er eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Sonderpreis erwerben kann. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall, wenn mit einer Kaffeemaschine eines anderen Herstellers geworben wird.

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27. Februar 2014

„Rotbäckchen“ – Werbung stellt Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung dar

Urteil des OLG Koblenz vom 11.12.2013, Az.: 9 U 405/13

Die Bewerbung des Kinderfruchtsafts Rotbäckchen mit „lernstark“ sowie „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ stellt einen Verstoß gegen die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben der Health-Claims-Verordnung der EU dar und ist somit wettbewerbswidrig. Bei den beanstandeten Angaben auf dem Flaschenetikett handelt es sich nicht um von der Verordnung zugelassene Werbeaussagen, die irreführend bzw. wissenschaftlich nicht beweisbar sind.

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24. Februar 2014

Vollständige Informationspflicht bei Zeitungsannoncen

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 03.07.2013, Az.: 6 U 28/12

Bei einer Zeitungsannonce, die für eine Reise wirbt, reicht es nicht aus lediglich den Preis, die Dauer, den Abfahrts- und Zielort sowie Leistungen anzugeben. Wichtig ist vielmehr, dass all diejenigen Informationen vorliegen, mit denen ein aufmerksamer und kritischer Verbraucher ein Rechtsgeschäft abschließen kann. Hierzu gehören neben den oben genannten Angaben auch die vollständige Identität und Anschrift des Reiseveranstalters. Allein Telefonnummern oder Internetadressen reichen für eine vollumfängliche Information nicht aus.

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20. Februar 2014

Keine kenntnisunabhängige Haftung Amazons für wettbewerbswidrige Marketplace-Angebote Dritter

Urteil des OLG Köln vom 20.12.2013, Az.: 6 U 56/13

Wirbt ein Marketplace-Händler auf Amazon mit Angeboten über Fernsehgeräte, ohne dabei die Energieeffizienzklasse des Modells anzugeben, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Dem Verbraucher dürfen die Angaben der Energieeffizienzklasse aufgrund unionsrechtlicher Informationspflichten nicht vorenthalten werden. Amazon hingegen haftet bei einem derartigen Verstoß durch einen Drittanbieter erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, jedes ihm übermittelte Angebot vor Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverstöße hin zu untersuchen.

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18. Februar 2014

Handyrechnung auf dem Postweg darf nichts kosten

Urteil des OLG Frankfurt a.M.vom 09.01.2014, Az.: 1 U 26/13

Verlangt ein Mobilfunkunternehmen von seinen Kunden in seinen AGB ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 1,50 Euro für den Postversand von Rechnungen, so stelle dies eine unzulässige unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Vielmehr habe das Unternehmen ein eigenes Interesse an der Stellung einer Rechnung. Die Aufwendungen zur Wahrnehmung dieser Interessen dürften dabei nicht dem Verbraucher auferlegt werden.

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14. Februar 2014

Wettbewerbswidriger Werbegutschein für Anti-Aging-Behandlung

Urteil des LG Düsseldorf vom 30.08.2013, Az.: 38 O 6/12 U.

Eine Werbung für eine Anti-Aging-Behandlung mit der Angabe "99.-- statt 350,-- €" und mit einer auf 12 Monate beschränkten Gültigkeit des Gutscheins verstößt gegen Wettbewerbsrecht, da die Preisangabe gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verstößt und die Zeitangabe irreführend und unlauter ist, weil die Verjährungsfrist tatsächlich drei Jahre beträgt. Auch das Fehlen der Identitätsangabe des Anbieters in der Werbung ist als Irreführung durch Unterlassen wettbewerbswidrig, da diese Angabe eine wesentliche Information für angesprochene Verbraucher darstellt.

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