Inhalte mit dem Schlagwort „Werberecht“

06. August 2012

Fehlende Grundpreisangabe ist keine Bagatelle

Urteil des OLG Hamm vom 09.02.2012, Az.: I-4 U 70/11 Wird im Angebot von flüssigen Waren der Grundpreis pro 100 Milliliter nicht angegeben, liegt eine spürbare Irreführung des Verbrauchers vor, die über das Maß der Geringfügigkeit deutlich hinaus geht.
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31. Juli 2012

Euminz

Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 83/11

a) Eine fachliche Empfehlung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG kann auch dann vorliegen, wenn als Gewährspersonen für die Empfehlung alle Angehörigen der mit der Behandlung der betreffenden Krankheit befassten Heilberufe („die moderne Medizin“) benannt werden. b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.
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24. Juli 2012

Kostenloses Anzeigenblatt ist keine Belästigung

Beschluss des BGH vom 16.05.2012, Az.: I ZR 158/11 Das Einwerfen von kostenlosen Anzeigenblättern mit zusätzlichem redaktionellen Inhalt in Briefkästen, die mit einem sich nur gegen Werbung richtenden Aufkleber versehen sind, ist keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG. Selbst wenn man eine Belästigung annehmen würde, fehlt es an der Unzumutbarkeit, denn der Empfänger könnte ohne weiteres einen Aufkleber anbringen, der auch Anzeigenblätter mit erfasst.
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23. Juli 2012

Grundpreisangabe – „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“

Urteil des OLG Köln vom 29.06.2012, Az.: 6 U 174/11

Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der gewerbsmäßige Verkäufer von Getränken den Grundpreis des Getränkes in Liter für den Letztverbraucher angeben. Als Grundpreis beim Verkauf einer Getränkekiste mit 12 Flaschen und einer Gratisbeigabe von jeweils 2 Flaschen pro gekauftem Kasten, ist der Grundpreis für 1 Liter anhand von 14 (und nicht 12) Flaschen zu berechnen. In einer solchen Werbung ist keine Irreführung des Verbrauchers zu erkennen, da dieser auch tatsächlich 14 Flaschen erhält.
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17. Juli 2012

„Neurologisch/Vaskuläres Zentrum” irreführend und wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 104/10 Ein Bedeutungswandel beim Begriff "Zentrum" ist nicht im selben Maß wie beim Begriff "Center" festzustellen. Der Begriff "Zentrum" weist im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin oder wird jedenfalls vom Verkehr auf einen solchen Tatsachenkern zurückgeführt.
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06. Juli 2012

Räumungsverkauf von Büchern

Urteil des OLG Hamm vom 05.06.2012, Az.: I-4 U 18/12

Gemäß des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher ist es grundsätzlich unzulässig verlagsneue Bücher zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen zu veräußern. Auch im Rahmen eines "Räumungsverkaufes" darf hiervon nicht abgewichen werden, wenn es sich lediglich um die Schließung einer unselbstständigen Verkaufsstelle und nicht um die Schließung eines eigenständigen Buchhandelsunternehmens handelt.
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05. Juli 2012

Irreführende Werbung für iPhone 4

Urteil des LG Hanau vom 28.09.2011, Az.: 5 O 52/11 Fehlt bei einer Werbung für Mobiltelefone ein deutlicher Hinweis, dass eine Abgabe des beworbenen Mobiltelefons nur unter der Bedingung des gleichzeitigen Abschlusses eines, weitere Kosten, auslösenden Mobilfunkvertrages erfolgt, so liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor. Das in einem Werbeprospekt blickfangmäßig hervorgehobene iPhone 4 mit dem zugeordneten Preis von 99, 00 Euro vermittelt dem angesprochenen Verkehr den Eindruck, das Produkt zu diesem Kaufpreis erhalten zu können, was tatsächlich nicht der Fall ist.
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29. Juni 2012

„Schlank im Schlaf“ irreführende Werbung für Brot

Pressemitteilung Nr. 12/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 21.06.2012, Az.: 6 W 1/12

Ein Bäckereiunternehmen, welches ein "Eiweiß-Abendbrot" mit dem Werbespruch "Schlank im Schlaf" bewirbt, handelt wettbewerbswidrig. Dies vermittelt den unzutreffenden Eindruck, der Verzehr des Brotes selbst mache schlank, was tatsächlich nicht der Fall ist.
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29. Juni 2012

Werbung mit Wadenkrampfbehandlung

Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.04.2012, Az.: 1 U 338/11 - 101

Der Vertrieb einer „Waden-Massage Pflegelotion“ in Verbindung mit einem „Massageroller“ zur Bekämpfung von Wadenkrämpfen ist zulässig. Bei einer „Waden-Massage Pflegelotion“ wird der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund der Bezeichnung als „Lotion“ zunächst von einer pflegenden Wirkung ausgehen. Diesem ist auch hinlänglich bekannt, dass bei einem Wadenkrampf mechanische Einwirkungen zur Schmerzlinderung von Nöten sind. Der Verbraucher weiß daher, dass allein die Lotion keine überwiegende Gewähr dafür bietet, dass der Wadenkrampf bekämpft, bzw. einem solchen vorgebeugt werden kann. Er wird in Kenntnis dieses Umstandes auch nicht durch die konkrete Bewerbung der Lotion über deren überwiegende Wirkungsweise getäuscht.
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