Abmahnung von electronicland24 durch Rechtsanwälte Höhn & Lorenz
Aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wurde unser Mandant, ein Versandhändler, von den Rechtsanwälten Höhn & Lorenz abgemahnt.
Aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wurde unser Mandant, ein Versandhändler, von den Rechtsanwälten Höhn & Lorenz abgemahnt.
Unser Mandant erhielt eine Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße im Rahmen seiner Verkaufstätigkeiten im Internet.
Unser Mandant wurde wegen vermeintlichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wartner, Dr. Dietrich und Partner abgemahnt.
Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz über die Preisbindung für Bücher (BuchPrG) wurde unser Mandant abgemahnt.
Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde unser Mandant von den Rechtsanwälten Sandhage abgemahnt.
"Raider heißt jetzt Twix…sonst ändert sich nix". Dieser Satz dürfte ebenso für die U+C Rechtsanwälte gelten, die seit 1.Juli 2008 nun nicht mehr unter KUW Rechtsanwälte auftreten. Geändert hat sich aber nichts, denn die Kanzlei vertritt weiter zahlreiche Firmen der Pornoindustrie wie z.B. die Magmafilm GmbH, die Videorama GmbH, GGG Filme und die Koch Media GmbH, um nur ein paar zu nennen.