02. März 2018

EuGH zur Klärung der Pflichten von Webmail-Anbietern angerufen

E-Mail-Symbol erscheint auf dem Bildschirm eines Laptops
Pressemitteilung des OVG Münster zum Beschluss vom 26.02.2018, Az.: 13 A 17/16

Das OVG Münster hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, um festzustellen, ob sogenannte Webmail-Dienste zu den Telekommunikationsdiensten im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetztes zählen und damit entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen. Im Vorfeld dieses Rechtsstreits hatte die Bundesnetzagentur das US-amerikanische Unternehmen Google verpflichtet, ihren Webmail-Dienst Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anzumelden. Eine Qualifizierung als Telekommunikationsdienst hätte für Google zur Folge, dass in Bezug auf Gmail beispielsweise bestimmte Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit erfüllt werden müssten. Dagegen ging Google mit der Begründung gerichtlich vor, dass Webmail-Dienste vielfach kostenlos erbracht und sich das Internet als bestehendes Telekommunikationsnetz zu Eigen machen würden, ohne es selbst zu betreiben und deshalb nicht unter die Definition für Telekommunikationsdienste fallen.

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02. März 2018

Metatag kann Inlandsbezug einer Markenbenutzung begründen

Hand hält Kärtchen mit Aufschrift "SEO"
Urteil des BGH vom 09.11.2017, Az.: I ZR 134/16

Wird für eine primär auf das Ausland ausgerichtete Internetseite in zulässiger Weise ein Metatag gesetzt, der eine bessere Erreichbarkeit dieser Internetseite auch im Inland begründet, so kann das ein maßgeblicher Gesichtspunkt für die Annahme eines relevanten Inlandsbezugs einer Markenbenutzung nur sein, wenn es sich dabei um einen von dem Betreiber der Internetseite in zumutbarer Weise beeinflussbaren Umstand handelt.

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02. März 2018 Top-Urteil

Facebook darf Daten deutscher WhatsApp-Nutzer weiterhin vorerst nicht nutzen

WhatsApp Icon und Facebook Like-Daumen
Beschluss des OVG Hamburg vom 26.02.2018, Az.: 5 Bs 93/17

Die Datenerhebung und -verarbeitung deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook verstößt möglicherweise gegen nationales Datenschutzrecht, insbesondere gegen § 4 Abs. 1 BDSG. Damit ist die Facebook betreffende Untersagungsverfügung mit dem Inhalt, dass personenbezogene Daten der WhatsApp-Nutzer mit deutscher Telefonnummer (allein) gestützt auf die im Rahmen einer Änderung der Datenschutzrichtlinien erteilte Einwilligung nicht erhoben oder gespeichert werden dürfen, nicht offensichtlich rechtswidrig. Unabhängig davon, ob in diesem Zusammenhang deutsches oder irisches Datenschutzrecht anzuwenden ist oder ob Hamburgs Datenschutzbeauftragter eine derartige Eingriffsbefugnis überhaupt zusteht, überwiegt hier jedenfalls das öffentliche Interesse an der Einhaltung des BDSG das Aussetzungsinteresse von Facebook, womit die Datennutzung - jedenfalls vorläufig - weiterhin untersagt bleibt.

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01. März 2018

Google muss Suchergebnisse nicht auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen prüfen

Laptop mit Suchmaschine in Google-Optik
Pressemitteilung Nr. 39/2018 des BGH zum Urteil vom 27.02.2018, Az.: VI ZR 489/16

Die in einer Suchmaschine auffindbaren Inhalte werden durch Aufnahme in den Suchindex nicht zu eigenen Inhalten des Suchmaschinen-Betreibers. Zwar kann dieser als mittelbarer Störer haften, die Haftung setzt jedoch die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Ihn trifft schon aus Gründen der Praktikabilität gerade keine anlasslose Prüfpflicht dahingehend, dass er sich zu vergewissern hat, ob die von Suchprogrammen aufgefunden Inhalte Persönlichkeitsverletzungen enthalten. Erlangt er jedoch durch einen konkreten Hinweis von offensichtlichen und auf den ersten Blick erkennbaren Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis, muss er reagieren.

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01. März 2018

Verbraucherzentrale steht Beseitigungsanspruch gegen Verwender unwirksamer AGB zu

Anzugträger mit verschränkten Armen hinter überquellendem Müll
Urteil des BGH vom 14.12.2017, Az.: I ZR 184/15

a) Die Bestimmung des § 1 UKlaG gewährt den gemäß § 3 Abs. 1 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen gegen den Verwender von gemäß §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Beseitigungsanspruch. Da die Vorschriften über die Kontrolle unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gemäß § 1 UKlaG und des Lauterkeitsrechts nebeneinander anwendbar sind, kann sich ein Beseitigungsanspruch für eine Verbraucherzentrale als qualifizierte Einrichtung im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG jedoch aus § 3a UWG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG ergeben.

b) Da der Beseitigungsanspruch die Abwehr einer bereits eingetretenen, aber fortwirkenden Beeinträchtigung zum Gegenstand hat, führt der Wegfall des Störungszustands zum Erlöschen des Anspruchs. Fällt der Störungszustand während des Prozesses in den Tatsacheninstanzen weg, weil beispielsweise der Beklagte von sich aus hinreichende Beseitigungshandlungen vornimmt, wird der auf Beseitigung gerichtete Antrag unbegründet, auch wenn der Kläger die Verfahrensdauer nicht zu vertreten hat.

c) Qualifizierten Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG steht gemäß § 5 UKlaG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ein Anspruch auf Ersatz der für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen zu. Erforderlich sind die Abmahnkosten, die tatsächlich entstanden sind und nach Lage des Falls aus der Perspektive des Abmahnenden objektiv notwendig waren. Kosten für die Einschaltung eines Anwalts sind bei einer qualifizierten Einrichtung nur ausnahmsweise bei besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeit, auf Grund derer der Verband mit seiner Ausstattung und Erfahrung nicht in der Lage war, das Geschehen korrekt zu bewerten, erstattungsfähig.

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28. Februar 2018

Verbotene Veröffentlichung von Liebesbeziehung mit Minderjähriger

junge Frau posiert auf Bett für ihren Freund, Fotograf
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 21.12.2017, Az.: 2-03 O 130/17

Die Veröffentlichung und der Besitz intimer Bilder eines anderen ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung hierzu widerrufen hat. Vorliegend hatte ein Lehrer intime Fotos einer ehemaligen Schülerin in seinem Besitz und außerdem intime Details der Beziehung auf Facebook veröffentlicht. Der Lehrer hatte zu dem damals noch minderjährigen Mädchen eine Beziehung, aus welcher die intimen Fotos stammen. Obwohl die mittlerweile 20-jährige Studentin Aktfotografien von sich selbst für den Playboy erstellen ließ, hat der Lehrer nach Beziehungsende kein Recht, intime Fotos aus der damaligen Beziehung zu besitzen. Vielmehr sind Bilder der Betroffenen mit Intimbezug zu löschen. Ebenso unzulässig ist die Veröffentlichung der Tatsache, dass eine intime Beziehung zu der damals Minderjährigen überhaupt bestand.

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26. Februar 2018

Unitymedia darf Kunden-Router für flächendeckendes WLAN-Netz nutzen

Mann steckt Lan Kabel in Router
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 02.02.2018, Az.: 6 U 85/17

Der Internetanbieter Unitymedia darf die Router, die das Unternehmen seinen Kunden zur Verfügung stellt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals nutzen. Die dafür notwendige Aufschaltung eines zusätzlichen Signals auf die Router der Kunden stellt laut dem OLG Köln keine unzumutbare Belästigung der Kunden im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar. Gegenüber dieser geringen Belästigung überwiegt das berechtigte Interesse des Anbieters, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten. Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn für die Kunden jederzeit die Möglichkeit besteht, gegen diese Praxis Widerspruch einzulegen (sog. Opt-Out).

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23. Februar 2018

Regulierter Roaming-Tarif muss bei Mobilfunkverträgen voreingestellt sein

eine Weltkugel und der Schriftzug "Roaming" auf einem Smartphone, das in Händen gehalten wird
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.09.2017, Az.: 2-06 O 263/17

Einen Mobilfunkvertrag mit einer anderen Voreinstellung als den regulierten Roaming-Tarif zu versehen ist nach Art. 6e Abs. 3 Roaming-VO unzulässig. Die Verbraucherschützende Norm beinhaltet für Mobilfunkanbieter die Verpflichtung, den sogenannten regulierten Tarif auf alle bestehenden und neuen Roaming-Kunden automatisch anzuwenden. Andere Roaming-Tarife dürften zwar grundsätzlich angeboten, nicht jedoch voreingestellt werden.

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23. Februar 2018

Keine gesteigerten Informationspflichten beim Verkauf gebrauchter Software auf Datenträgern

linke Hand hält eine CD-Rom mit der Unterseite nach oben
Urteil des LG Hamburg vom 09.11.2017, Az.: 327 O 301/17

Bietet ein Verkäufer gebrauchte Softwareprodukte in Form von Originaldatenträgern zum Verkauf an, so treffen ihn keine erweiterten Informationspflichten gegenüber dem Käufer. Das LG Hamburg gab in diesem Zusammenhang einem Softwareanbieter Recht, der bei eBay ein gebrauchtes Microsoft Office-Datenpaket als Originaldatenträger angeboten hatte. Ein Mitbewerber hatte sich gegen dieses Vorgehen mit der Begründung gewandt, dass das Angebot gemäß §§ 5a, 5 UWG irreführend sei, da dem Kaufinteressenten wesentliche Informationen zu Nutzungsbestimmungen bezüglich der Software vorenthalten worden seien. Da es sich bei der Software allerdings um einen original Microsoft Datenträger handelte, benötigte der Verbraucher nach Ansicht des Gerichts keine weiteren Informationen über die im Angebot enthaltenen Angaben hinaus. Der Sachverhalt sei nicht zu vergleichen mit Fällen, in welchen der Verkauf reiner Produktschlüssel vorlag.

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