08. Juli 2025

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht unter der Bezeichnung „Fatburner“ vertrieben werden

Ein Einkaufswagen mit Medikamente steht vor einem Laptop
Urteil des OLG Bamberg vom 04.12.2024, Az.: 3 UKI 3/24 e

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hatte über die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels zu entscheiden, das unter dem Namen "Fatburner" vertrieben und beworben wurde. Dem Urteil ging die Klage eines Verbraucherschutzvereins gegen das Arznei- bzw. Kosmetikunternehmen voraus. Laut OLG Bamberg suggeriert die Bezeichnung bei den Endabnehmern, dass es sich um ein Produkt mit besonderen, den Körper aktiv beeinflussenden, Eigenschaften handelt. Die englische Vokabel "Fatburner" werde auch in Deutschland umgangssprachlich als Produkt verstanden, dass unmittelbar zur Förderung der körpereigenen Fettverbrennung beiträgt. Nicht überzeugen kann das Argument des beklagten Unternehmens, dass "Fatburner" ausschließlich die passive Fettverbrennung im Rahmen des normalen Stoffwechsels beschreiben soll, insbesondere weil sich aus weiteren Slogans widersprüchliche Aussagen feststellen lassen. Ferner reicht der Verpackungshinweis, dass der Inhaltsstoff "Chrom" und "Cholin" zu einem lediglich normalen Stoffwechsel beitragen, nicht zu einer Entschärfung aus, da das Produkt noch darüberhinausgehende Stoffe enthält.

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07. Juli 2025 Top-Urteil

Kündigungsbutton auf Webseiten muss unmittelbar erreichbar sein

Finger auf Tastatur Button "Kündigung"
Urteil des BGH vom 22.05.2025, Az.: I ZR 161/24

Der BGH hat in einem Urteil erklärt, dass Kündigungsschaltflächen auf Webseiten unmittelbar erreichbar und eindeutig bezeichnet sein müssen. Nur so kann das Transparenzgebot des § 312k BGB bei Dauerschuldverhältnissen eingehalten werden. Begründet werde dies damit, dass die Vorschrift Verbraucher vor sog. „Kostenfallen“ schützen solle, indem Versteckspiele und ähnliche Hürden unterbunden werden. Unerheblich sei es hingegen, ob das Dauerschuldverhältnis eine Einmalzahlung oder fortlaufende Zahlungspflicht des Verbrauchers beinhalte.

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01. Juli 2025

Wursthüllen und -clips sind nicht Teil der Füllmenge

Fotolia_266608651: Ordner mit der Beschriftung "Lebensmittelrecht. Daneben zwei Paragrahpen in grau und blau
Pressemitteilung des BVerwG vom 06.05.2025, Az.: 8 C 4.24

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass zur Nettofüllmenge von Lebensmitteln nicht auch das Gewicht nicht essbarer Verpackungen zählt. Vielmehr muss dies extra austariert werden.

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01. Juli 2025 Top-Urteil

Urheberrechtlicher Schutz von Handyaufnahmen

Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main zum Urteil vom 16.05.2025, Az.: 2-06 O 299/24

Das LG Frankfurt am Main hat herausgearbeitet, dass Handyaufnahmen grundsätzlich ein urheberrechtlicher Schutz zusteht. Davon sind insbesondere Aufnahmen erfasst, denen ein Filmcharakter und damit eine gestalterische Leistung fehlt. Diese sogenannten Laufbilder werden gemäß § 95 UrhG urheberrechtlich geschützt und der Schöpfer kann somit ausschließliche Nutzungsrechte einräumen. Auch eine Verbreitung in den sozialen Medien steht einer solchen Rechteeinräumung nicht im Weg.

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01. Juli 2025

DSGVO-Verstoß durch konzerninterne Weitergabe personenbezogener Daten

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Pressemitteilung des BAG vom 08.05.2025, Az.: 8 AZR 209/21

Im Rahmen eines Softwaretest hat die Arbeitgeberin personenbezogene Daten des Klägers an die Konzernobergesellschaft übermittelt, da die Software konzernweit als Personal-Informationsmanagementsystem eingeführt werden sollte. Das BAG sieht darin einen DSGVO-Verstoß und erkennt einen immateriellen Schaden durch Kontrollverlust an.

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30. Juni 2025

Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Höhere Anforderungen bei Rechtsberatungssuchenden

Hand nimmt Buch mit Titel Markenrecht aus Regal
Beschluss des LG München vom 08.11.2024, Az.: 33 - 12290/24

Keine Verwechslungsefahr zwischen "Aitava" und "Artana" im Rahmen der Dienstleistung „Rechtsberatung“. Trotz offensichtlicher Gemeinsamkeit im Schriftbild und Klang der Kennzeichnungen, sei eine Verwechslungsgefahr aufgrund der gesteigerten Aufmerksamkeit des adressierten Verkehrs nicht zu bejahen. Vielmehr sei die Suche nach Rechtsberatung nicht alltäglich und werde daher regelmäßig besonders intensiv durchgeführt.

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16. Juni 2025 Top-Urteil

BGH erläutert Anforderungen an mittelbare Herkunftstäuschung

Schriftzug "Nachahmung" und "Kreativität" auf zwei in unterschiedliche Richrungen zeigenden Wegweiser-Schildern
Urteil des BGH vom 10.04.2025, Az.: I ZR 80/24

Die Klägerin machte gegen ihre Mitbewerberin geltend, dass deren Produkt eine unlautere Nachahmung aufgrund mittelbarer Herkunftstäuschung nach § 4 Nr. 3 UWG seien. Dafür müsste der Verkehr annehmen, dass das Nachahmungsprodukt in geschäftlicher oder organisatorischer Verbindung mit dem ursprünglichen Produkt steht, wobei eine wörtliche Markennennung nicht nötig ist. Für die Einordnung nennt der BGH folgende Kriterien: je bekannter das Original, je spezieller die gestalterische Eigenart ausgeformt und je üblicher der Vertrieb ohne Markenlogo, desto wahrscheinlicher ist eine Assoziation. Dabei erfordert die Annahme einer neuen Serie, dass der angesprochene Verkehr aufgrund von deutlich sichtbaren Anlehnungen in Gestaltungsmerkmalen, die den Gesamteindruck der Produkte prägen, davon ausgeht, dass die Produkte vom selben Hersteller stammen. Wegen fehlender Ausführungen des Berufungsgerichts hierzu hat der BGH das Verfahren zurückverwiesen.

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10. Juni 2025

Steckt in „Top-Mediziner“ auch top-Medizin drin?

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Urteil des OLG München vom 22.05.2025, Az.: 29 U 867/23 e

Das Verwenden des Siegels „TOP Mediziner“ und das Veröffentlichen von Ärztelisten durch ein Medienunternehmen, ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Eine Irreführung ist nicht darin zu sehen, dass die Bewertung von Ärzten im Wesentlichen subjektiv geprägt ist, also bspw. durch ein "Scoring" erworben wurde, bei welcher der wesentlichste Bewertungsfaktor auf den Selbstauskünften von Ärzten beruht und auch ohne Gewichtung angegeben wird. Denn zum einen seien auch diese Faktoren hinreichend objektivierbar und zum anderen wissen laut dem OLG München alle Personen, die auf der Suche nach einem geeigneten Mediziner für eine bestimmte Fachrichtung sind, dass es sich hierbei nicht um Siegel und Bewertungen eines anerkannten Prüfinstitutes handelt, sondern um Rechercheergebnisse eines Medienunternehmens.

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02. Juni 2025 Top-Urteil

Vergleichsportale sind keine Mitbewerber zu den verglichenen Versicherern

Logo für Preisvergleich mit Würfeln und Münzen
Urteil des EuGH vom 08.05.2025, Az.: C-697/23

Auf die Vorlagefrage des LG München I hat der Europäische Gerichtshof erklärt, dass es sich bei Online-Vergleichsportalen, die selbst keine Versicherungsleistungen anbieten, sondern verschiedene Versicherer mittels eines Notensystems vergleichen, um keine Mitbewerber zu den verglichenen Dienstleistern handelt. Es fehle insofern an dem entscheidenden Kriterium der Substituierbarkeit. Die Märkte der Versicherungs- bzw. Vergleichsdienstleistungen seien unterschiedlich, solange das Vergleichsportal keine eigene Versicherungsleistung anbiete. Daher sei die auslegungsbedürftige „vergleichende Werbung“ nach Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/114 nicht anwendbar. Zur näheren Prüfung wurde das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.

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