17. September 2025 Top-Urteil

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Stimmen

Youtube Zeitleiste Playbutton wird gedrückt
Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025, Az.: 2 O 202/24

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn mittels KI die Stimme einer bekannten Person nachgeahmt wird und im Rahmen eines Youtube-Videos veröffentlicht wird, da ein großer Teil des Publikums davon ausgehen wird, dass die nachgeahmte Person gesprochen hat. Die Nutzung ist auch nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da die Stimme genutzt wurde um die gewerblichen Interessen des Youtubers zu fördern und der (unzutreffende) Eindruck erweckt wurde, dass die bekannte Person sich mit den Inhalten des Youtubers identifiziere.

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11. September 2025

EU-Beschlüsse formell unzureichend – Meta und Tiktok müssen trotzdem zahlen

Man sieht das digitale Europa, auf dem kleine gelbe Sterne liegen, die zueinander vernetzt sind.
EuG, Urteile vom 10.09.2025, Az: T-55/24, T-58/24

In zwei Entscheidungen hat das Gericht der Europäischen Union den Medienunternehmen Meta Platforms Ireland (T-55/24) und Tiktok (T-58/24) Recht gegeben. Die Praxis der EU-Kommission zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr nach dem DSA, die sich an den durchschnittlichen monatlichen Nutzern bemisst, wurde auf eine falsche Grundlage gesetzt. Statt der angegebenen Beschlüsse müsste ein delegierter Rechtsakt vorliegen, um eine kohärente Auslegung der durchschnittlichen Nutzerzahl zu gewährleisten. Da dies nur ein formeller Fehler ist, wird die Pflicht zu Zahlung der Aufsichtsgebühr aufrechterhalten, bis die Kommission einen entsprechenden Rechtsakt geschaffen hat, was innerhalb eines Jahres erfolgen muss.

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10. September 2025

Der EuGH entscheidet über die Reichweite von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen aus der DSGVO

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 04.09.2025, Az.: C-655/23

Nachdem eine Privatbank ausversehen nicht dem Bewerber sondern dessen ehemaligen Kollegen über die Ablehnung seiner Gehaltsvorstellung benachrichtigt hatte, klagte der Bewerber auf Grund der DSGVO auf Schadensersatz und Unterlassen. Daraufhin legte der BGH dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem sollte geklärt werden, ob es möglich wäre, mit Hilfe der DSGVO ein Unterlassen der Weiterverarbeitung der Daten ohne gleichzeitig ein Löschen dieser zu fordern und des Weiteren einen immateriellen Schadensersatz zu verlangen, welcher sich auf bloßen negativen Gefühl stützt.

In seiner Antwort macht der EuGH klar, dass es die DSGVO nicht erlaubt, ein Unterlassen einer möglichen, wiederholten unrechtmäßigen Verwendung ohne gleichzeitiges Löschen der Daten zu verlangen. Weiter kann ein immaterieller Schaden aufgrund negativer Gefühle verlangt werden, solange diese Gefühle und ihre Folgen durch Verstöße gegen die DSGVO entstehen und nachgewiesen sind.

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29. August 2025

Verletzt eine negative Restaurantbewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gastronoms?

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Beschluss des LG Berlin II vom 07.08.2025; Az.: 27 O 262/25 eV

Die Betreiberin eines Restaurants versuchte sich vor dem Landgericht (LG) Berlin II gegen die negative Bewertung "Gar nicht meins. Salz-Pfeffer-Verhältnis hat überhaupt nicht gepasst" mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren. Der begehrte Unterlassungsanspruch richtete sich dabei gegen den Hostingdienstleister, über den der Gast die Bewertung veröffentlichte. Das Landgericht wies den Antrag allerdings bereits als unzulässig ab. Laut LG Berlin II liege der Streitwert weit unter den für die Zuständigkeit des Landgerichts notwendigen EUR 5000,00, da gastronomische Bewertungen heutzutage derart üblich seien, dass das Publikum diese Äußerungen nicht als beweiszugängliche Tatsachenbehauptung verstehen. Vielmehr sei offensichtlich, dass es den persönlichen Geschmack als Meinung widerspiegelt. Unabhängig davon ist der Antrag zudem unbegründet. Die Restaurantbetreiberin wäre wegen des Digital Service Act (DSA) zur vorherigen Antragstellung bei dem Hostingdienstleister verpflichtet gewesen wäre.

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21. August 2025

Werbung mit sog. Emotionsansprachen kann irreführend sein

Zwei gelbe Ortsschilder mit der Aufschrift Opinion und der Aufschrift Fact.
Urteil des LG Darmstadt vom 30.06.2025, Az.: 18 O 20/25

Grundsätzlich dürfen Werbeaussagen auch sog. Emotionsansprachen enthalten, womit beispielsweise Warnungen vor Ressourcenknappheit, Inflation oder anderweitige Preiserhöhungen gemeint sind, die ein Bedürfnis des Verbrauchers auslösen sollen. Dabei müssen diese jedoch auf einen wahren sachlichen Kern gestützt sein, damit keine Irreführung nach dem UWG vorliegt. An einer solchen zutreffenden Grundlage fehlte es jedoch bei der Werbung der Beklagten, weshalb das LG Darmstadt der Klage stattgab und die Werbung untersagt wurde.

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13. August 2025

Keine starke Kundenauthentifizierung durch pushTAN-Verfahren

Person benutzt Online-Banking App am Handy
Urteil des OLG Dresden vom 05.06.2025, Az.: 8 U 1482/24

Ein Mann wurde Opfer eines Phishing-Angriffs und gab auf telefonische Aufforderungen verschieden Aufträge in der S-pushTAN App frei. Dabei verletzte er nach dem OLG Dresden zwar grob fahrlässig seine Sorgfaltspflichten aus § 675l Abs. 1 S. 1 BGB und den AGB der Sparkasse, da ihn der Ablauf insbesondere mit der Medienpräsenz von Phishing argwöhnisch machen hätte müssen, aber der Sparkasse kann doch ein Mitverschulden zu Lasten gelegt werden. So muss sie sich ein Mitverschulden von 20 Prozent anrechnen lassen, da das Verfahren gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften verstößt. Laut Gericht lassen sich mit dem Zugang zum Online-Banking „sensible Zahlungsdaten“ einsehen, die für den Angriff benötigt wurden und nicht durch eine „starke Kundenauthentifizierung“ gemäß ZAG geschützt seien.

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13. August 2025

Keine Werbung mit „Apfelleder“ für Produkte ohne Leder

Fauliger Apfel auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 04.07.2025, Az.: 6 U 51/25

Das Vertreiben von aus künstlichem Material hergestellten Hundehalsbändern mit der Aufschrift "Apfelleder" ist verboten. In der Bezeichnung "Apfelleder" liege eine Gefahr der Irreführung von Verbrauchern. Der Verkehr verstehe nämlich unter Leder ein natürliches, durch Gerben tierischer Häute und Felle hergestelltes Produkt. Der Zusatz "Apfel-" beschreibe nach Ansicht des OLG Köln nicht eindeutig, dass es sich um ein künstlich hergestelltes Produkt handelt. An der fehlenden Eindeutigkeit ändere sich auch daran nichts, dass die Produkte in der Produktbeschreibung auf einer nachgelagerten Seite als "vegan" bezeichnet werden.

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13. August 2025

Werktitel kommt regelmäßig nur Schutz vor unmittelbarer Verwechslungsgefahr im engeren Sinn zu

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Urteil des BGH vom 07.05.2025, Az.: I ZR 143/24

Der BGH hat die Voraussetzungen für eine Verwechslungsgefahr von Werktiteln klargestellt. Ihnen steht normalerweise nur ein Schutz vor unmittelbarer Verwechslungsgefahr im engeren Sinn zu, wofür die Gefahr bestehen muss, dass der Verkehr den Titel für einen anderen hält. Im zugrundeliegenden Fall scheidet eine solche Gefahr schon deswegen aus, weil eine Werknähe aufgrund der unterschiedlichen Werke verneint werden muss. In Einzelfällen kann ausnahmsweise eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bestehen, wenn zusätzlich der Verkehr eine bestimmte betriebliche Herkunft annimmt.

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13. August 2025

Nicht anonymisierte Veröffentlichung von Beitragen zulässig

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 09.05.2025, Az.: 324 O 278/23

Die nicht anonymisierte Veröffentlichung eines Beschlusses durch eine kostenlose Rechtsprechungsdatenbank stellt keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar und begründet deshalb auch keinen datenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch. Grund hierfür ist laut dem LG, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in einer Rechtsprechungsdatenbank der Bereichsausnahme des Art. 85 Abs. 2 DSGVO unterfalle. Diese Tätigkeit sei nämlich als redaktionelle Tätigkeit einzuordnen.

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