11. August 2025

Immaterieller Schaden bei Datenschutzverstoß erfordert konkreten Nachweis

Handy auf Geldscheinen Mobilfunkvertrag
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2025, Az.: 16 U 540/25

Bei der Befürchtung eines Kontrollverlust über eigene Positivdaten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages muss konkret Nachweis erbracht werden, dass ein (immaterieller) Schaden vorliegt, um einen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend machen zu können. Hierbei genügt ein rein abstrakter Kontrollverlust nicht, trotz der Klarstellung des EuGH, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann.

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11. August 2025 Top-Urteil

Wirtschaftliche Bedeutung des Werkes maßgeblich für Anspruch aus § 32d UrhG

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Urteil des BGH vom 18.06.2025, Az.: I ZR 82/24

Ein Fotograf verklagte eine Anbieterin diverser Fitnessprodukte, da er seinen Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG und seinen Auskunftsanspruch gem. § 32d I UrhG geltend machen wollte. Hintergrund ist, dass der Fotograf Portraits von der Beklagten anfertigte und ihr erlaubte diese für Trainingspläne zu verwenden. Tatsächlich wurden die Bilder auch für die Werbeaufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt. Da diese Nutzung aus werblicher und wirtschaftlicher Sicht wertvoller ist als die ursprünglich vereinbarte, stehe dem Fotograf ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG zu und die - gem. § 32d II Nr. 1 UrhG - erforderliche Prüfung, hat die werbliche und wirtschaftliche Bedeutung des Werkes zu berücksichtigen.

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11. August 2025

Pornografische Internetseiten gesperrt

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.07.2025, Az.: 2 B 10576/25.OVG

Ein Eilantrag auf Aufhebung einer Sperrung einer Webseite ist rechtsmissbräuchlich, wenn hierdurch die zuvor ergangene sofort vollziehbare Verfügung - in der untersagt wurde pornografische Inhalte ohne Altersverifikationssystem zur Verfügung zu stellen – unterlaufen werden soll. Eine sofort vollziehbare Verfügung ist von deren Adressaten zu befolgen, solange und soweit diese nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder erledigt ist.

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28. Juli 2025

Vertragskündigung bei Online-Partnervermittlungsportalen

Online Dating am Handy
Pressemitteilung Nr. 137/2025 des BGH zum Urteil vom 17.07.205, Az.: III ZR 388/23

Eine Verbraucherschutzorganisation klagte gegen eine Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals aufgrund deren Praxis bezüglich automatischer Vertragsverlägerung derer Premium-Mitgliedschaften. Diese werden für sechs, zwölf oder 24 Monate angeboten und enthalten Vertragsverlängerungsklauseln in Form von AGB, welche die Verträge automatisch um zwölf Monate verlängern, sollte der alte Vertrag nicht zwölf Wochen vor ablauf gekündigt werden. Für Verträge geschlossen vor dem 01.03.2022 sieht der Kläger in den AGB eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern nach § 307 I 1 BGB, was zu einer Unwirksamkeit dieser führt. Verträge geschlossen ab dem 01.03.2022 sollen hingegen aus sicht des Klägers gem. § 627 I BGB gekündigt werden können.

Bezüglich der Verträge, welche vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, befand der BGH, dass die Vertragsverlängerung von zwölf Monaten Verbaucher nach § 307 I 1 BGB unangemessen benachteiligt, wenn sie den Vertrag mit sechs Monaten Erstlaufzeit gewählt haben. Für die Verträge mit zwölf bzw. 24 Monaten Erstlaufzeit gilt dies allerding nicht.

Bei Verträgen, welche ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, hingegen ist der § 627 I BGB nicht einschlägig. Dieser setzt eine besondere persönliche Beziehung zwischen den Vertragspartnern voraus. Dies sei aus Sicht des BGH bei Verträgen über die Nutzung von Online-Partnervermittlungsportalen nicht gegeben, wenn die Leistung aus dem Bereitsstellen einer Online-Datenbank besteht und die Partnersuche durch vollständig automatisierte Prozesse unterstützt wird.

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28. Juli 2025

Frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung nicht anwendbar

Rot-weiße Kapsel mit Gesicht hält rotes Prozentzeichen in der Hand
Pressemitteilung Nr. 134/2025 zum Urteil des BGH vom 17.07.2025, Az.: I ZR 74/24

Die erfolgte Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke ist nach damaligem Recht nicht unlauter gewesen und darf nicht verboten werden. Denn eine solche Werbung verstoße zwar gegen die damalige Regelung der Arzneimittelpreisbindung, aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit der früheren Regelung zur Arzneimittelpreisbindung selbst, fehle es aber an der Anwendbarkeit, sodass für den BGH kein wettbewerbswidriges Verhalten der Versandapotheke gegeben sei.

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28. Juli 2025 Top-Urteil

Werbung mit PAYBACK-Punkten im Wert von mehr als 1€ bei Medizinprodukten unzulässig

mehrere Zeitschriften mit der Aufschrift "Werbung" auf einem Stapel
Pressemitteilung Nr. 135/25 des BGH zum Urteil vom 17.07.2025, Az.: I ZR 43/24

Für die Bewerbung von Medizinprodukten gelten strenge Regelungen, damit keine unsachliche Motivation zum Kauf eines Heilmittels führt. Trotz des Verbots des Anbietens, Ankündigens und Gewährens von Werbegaben nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG können Gutschriften wie die gegenständlichen PAYBACK-Punkte gewährt werden, da sie keine unmittelbar wirkenden Preisnachlässe und Zahlungen darstellen. Allerdings dürfen sie nur in Form von geringwertigen Kleinigkeiten bestehen, d.h. eine relevante unsachliche Beeinflussung muss ausgeschlossen erscheinen. Insofern hat der BGH nun die Grenze bei 1€ festgesetzt, wobei die Gesamtsumme der gewährten PAYBACK-Punkte abzustellen ist.

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22. Juli 2025

Ferrari behält die Unionsmarke „TESTAROSSA“

Roter Sportwagen, der auf einer Straße durch die Berge fährt.
Pressemitteilung Nr. 81/25 des EuG zum Urteil vom 02.07.2025, Az.: T-1103/23, T-1104/23

Seit 2007 hält die Ferrari SpA die Unionsmarke „TESTAROSSA“ mitunter für Automobile, Einzelteile, Zubehör und Modellfahrzeuge. Nach zwei Anträgen wurde die Marke im August 2023 durch die EUIPO als verfallen erklärt, da sie zwischen 2010 und 2015 nicht ernsthaft benutzt worden sei. Diese Entscheidungen wurden nun durch das Gericht der Europäischen Union aufgehoben. Eine ernsthafte Benutzung lag bereits darin, dass die Gebrauchtwagen durch autorisierte Händler veräußert wurden und Ferrari damit stillschweigen der Markennutzung durch Dritte zugestimmt habe.

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17. Juli 2025

Unverpixelte Bilder dürfen bei überragendem Informationsinteresse früh veröffentlicht werden

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Urteil des BGH vom 27.05.2025, Az.: VI ZR 337/22

Der BGH hat über die Revision des Spiegel entschieden, dass die Veröffentlichung eines unverpixelten Bildes des ehemaligen Wirecard Managers Bellenhaus rechtmäßig war. Nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG würde zwar das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren eine identifizierende Berichterstattung ohne Erlaubnis verbieten. Allerdings gelte in einem Verfahren von zeitgeschichtlicher Bedeutung eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, solange keine berechtigten Interessen dagegenstehen (§ 23 Abs. 2 KUG). Auf diese Ausnahme stellte der Gerichtshof ab, da sich Bellenhaus freiwillig öffentlich zu den Vorwürfen geäußert hatte und somit keine uneingeschränkten Persönlichkeitsrechte gegen die grundrechtliche Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) einwenden könnte.

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15. Juli 2025

Facebook-Nutzer bekommt wegen DSGVO-Verstößen Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen

Laptop mit Datenschutz Symbol
Pressemitteilung des LG Leipzig zum Urteil vom 04.07.2025, Az.: 05 O 2351/23

Das LG Leipzig hat einem Facebook-Nutzer eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zugesichert. Die europäische Facebook-Mutter Meta Platforms Ireland würde gegen europäische Datenschutzvorschriften verstoßen, indem ihre Business Tools, die auch in Drittseiten eingebaut werden, personenbezogene Daten verarbeitet und durch die personalisierte Werbung Milliardengewinne erwirtschaften. Dabei stützte das Gericht den Anspruch lediglich auf Art. 82 DSGVO und nicht, wie die Gerichte in vergleichbaren Fällen, auf nationales Recht. Auch von einer Anhörung des Klägers sah das Gericht ab, da keine konkrete Beschreibung des Schadens erwartbar war. Daher zog das Gericht einen aufmerksamen und verständigen „Durchschnitts“-Betroffenen zur Bestimmung der Entschädigung heran.

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10. Juli 2025 Kommentar

UDRP-Verfahren: Meinungsfreiheit als berechtigtes Interesse?

Domain mit den Buchstaben "www". Domainrecht
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 19.05.2025, Verfahren Nr. D2025-1279

Vor der WIPO erstritt das deutsche Baustoffunternehmen „Heidelberg Materials AG“ als Beschwerdeführerin die zu diesem Zeitpunkt vom Verfahrensgegner ebenfalls deutschsprachig genutzte Domain „heidelbergmaterials.com“ im Rahmen eines UDRP-Verfahrens. Dabei ist insbesondere relevant, dass die die „Heidelberg Materials AG“ bereits Inhaberin gleichlautender Domains mit den Endungen „.de“ und „.org“ war. Außerdem beantragte sie bereits vor der Domainregistrierung „HEIDELBERG MATERIALS“ als Wort-/Bildmarke vor dem DPMA. Der Verfahrensgegner nutzte die umstrittene Domain zu Spendenaufrufen und zur Äußerung von Kritik, wobei er auch explizit gegen die Beschwerdeführerin Kritik ausübte.

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