Die Presse darf Verdächtigungen zwischen Politikern wiedergeben
Im Eilverfahren ging es vor dem LG Berlin II darum, ob eine Berichterstattung des Handelsblatts über die Thüringer AfD zulässig war, da diese negative Äußerungen von Politikern enthielt. Den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wies das Gericht zu einen einerseits mit der Begründung zurück, da es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um „aus der Luft gegriffene“ Äußerungen handelte. Andererseits stand im Raum, dass das Handelsblatt die strengen Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten habe. Diese Überlegung sah zwar auch das Gericht, doch nach Abwägung mit der Meinungs- und Pressefreiheit kam es zu dem Schluss, dass es der Presse nicht zugemutet werden könnte, wenn sie die Fundiertheit der Aussagen von Politikern zunächst prüfen müsste.

