16. Januar 2023

Fotos von Falschparkern zulässig

Urteil des VG Ansbach vom 02.11.2022, Az.: AN 14 K 22.00468

Macht eine Privatperson Fotos von falsch parkenden PKW und leitet diese an die Polizei weiter, so ist dies rechtens und verstößt nicht gegen die Rechte des Fahrzeughalters. Dies gilt nur, solange keine weiteren sensiblen Informationen über potenzielle andere (nicht falsch parkende) Fahrzeuge aus dem Bild ersichtlich werden. Das geht aus einer Entscheidung des VG Ansbach hervor.

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16. Januar 2023

Ticketerstattung bei Leistungsstörung durch den Veranstalter

Urteil des LG München I vom 09.06.2021, Az.: 37 O 5667/20

Der Kunde hat bei einer Leistungsstörung nach dem Kauf von Veranstaltungstickets auf dem Weg der Kommission ausschließlich Ansprüche gegen den Veranstalter. Etwaige Klauseln in den AGBs des Händlers, die Vorverkaufsgebühren von der Erstattung ausschließen, sind unwirksam. Diese würden das Durchführungsrisiko unzulässigerweise auf die Seite des Kunden verlegen. Außerdem führt auch das fehlende Ausweisen der Gebühren in den AGBs zu einer Unzulässigkeit der Klausel, da für den Kunden keine Möglichkeit zur Risikoabschätzung gegeben wird. Vergleichbar ist das mit der gesetzlich geregelten „Gutscheinlösung“, wonach auch der gesamte Preis in Form eines Gutscheins erstattet werden muss.

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12. Januar 2023 Top-Urteil

Markenrechtsverletzung durch Amazon

Warenkorb Online-Shopping
Urteil des EuGH vom 22.12.2022, Az.: C-148/21 und C-184/21

Der Betreiber einer Online-Verkaufsplattform, welche neben den eigenen Verkaufsangeboten einen Online-Marktplatz umfasst, benutzt das mit einer fremden Unionsmarke identische Zeichen jedenfalls dann selbst, wenn Drittanbieter ohne die Zustimmung des Inhabers dieser Marke solche mit diesem Zeichen versehenen Waren auf dem betreffenden Marktplatz zum Verkauf anbieten und der Betreiber u.a. sein eigenes Logo erscheinen lässt oder sonst den Eindruck erweckt, dass er die mit diesem Zeichen versehenen Waren im eigenen Namen und für eigene Rechnung selbst vertreibt.

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12. Januar 2023

Wegfall der Wiederholungsgefahr III

Vertrag enthält Klausel über Vertragsstrafe
Urteil des BGH vom 01.12.2022, Az.: I ZR 144/21

Eine Unterwerfungserklärung im Wiederholungsfall benötigt nicht die Angabe einer Untergrenze. Ein sogenanntes Vertragsstrafeversprechen nach "Hamburger Brauch" bietet nämlich den entscheidenden Vorteil, in schwerwiegenden Verletzungsfällen die Vertragsstrafe auch in einer Höhe bestimmen zu können, die erheblich über derjenigen liegen kann, die für die Vereinbarung eines festen Betrags im Hinblick auf die zuvor begangene Verletzungshandlung angemessen gewesen wäre, führte der BGH in seiner Begründung aus. Die Wiederholungsgefahr, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden kann, fällt folglich weg.

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02. Januar 2023

Kein Entstellen bei Senkrechtstellung einer Kreuzverstrebung

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.11.2022, Az.: 11 U 139/21

Bei Fehlen einer diagonalen Kreuzverstrebung ist das Urheberrecht an dem Tischgestell 1953 nicht verletzt. Nur das Aufweisen der diagonalen Kreuzverstrebung in Verbindung mit der minimalistischen Gestaltung des Tischgestells kann als schöpferische Leistung gesehen werden, welche urheberrechtlich geschützt ist. Das OLG Frankfurt bezeichnete die diagonale Kreuzverstrebung als für den Gesamteindruck des Gestells 1953 prägende eigenschöpferische Merkmal. Fehlt dies, ist lediglich von der Übernahme des minimalistischen Stils auszugehen, welcher als solcher jedoch nicht geschützt ist.

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30. Dezember 2022 Top-Urteil

Pflicht für Suchmaschinen zur Löschung von nachweislich falschen Inhalten

Hände tippen auf Laptop, auf dessen Bildschirm Google geöffnet ist.
Urteil des EuGH vom 08.12.2022, Az.: C‑460/20

Die DSGVO sieht vor, dass ein Recht auf Löschung ausgeschlossen ist, wenn andere Grundrechte überwiegen, sowie das Recht auf freie Information, weshalb grundsätzlich eine Abwägung vorzunehmen ist. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten überwiegt aber in jedem Fall, wenn es sich um falsche Tatsachen handelt. Den Nachweis für die Unrichtigkeit des Inhalts muss die betroffene Person erbringen. Eine gerichtliche Entscheidung, die dies feststellt, ist als Nachweis nicht erforderlich. Die Anzeige von Vorschaubildern, die die betroffene Person zeigen, stellt einen besonders starken Eingriff in das Recht auf den Schutz des Privatlebens. Es ist auch hier eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen, wobei der Kontext der Veröffentlichung bei der Bewertung des Informationswertes unberücksichtigt bleiben soll.

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28. Dezember 2022

Fehlen des Verfügungsgrund, bei unzureichender Darlegung der Gefahr der unmittelbaren Löschung eines Sozial-Media-Accounts

Social Network und soziales Umfeld
Beschluss des OLG Nürnberg vom 07.10.2022, Az.: 3 U 2178/22

Der Verfügungskläger hatte gegen das Urteil des LG Ansbach Berufung eingelegt. Dabei wollte er verhindern, dass sein seit 2009 bestehender Facebook-Account, welchen die Verfügungsbeklagte zuvor hatte sperren lassen, dauerhaft und unwiderruflich gelöscht wird. Die Besonderheit in dem Fall lag darin begründet, dass über die Frage, ob die Sperre zulässigerweise erfolgt ist, bereits ein Hauptsacheverfahren anhängig war. Mit der einstweiligen Verfügung wollte der Verfügungskläger verhindern, dass sein Account vor rechtskräftiger Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren gelöscht wird. Das OLG Nürnberg bestätigte die Entscheidung des LG Ansbach und führte aus, dass es in der streitgegenständlichen Konstellation an einem Verfügungsgrund fehle, da der darlegungsbelastete Verfügungskläger nicht ausreichend dargelegt habe, dass tatsächlich eine Löschung seines Kontos drohe, zumal die Verfügungsbeklagten sich dahingehend geäußerte hatte, dass sie nicht beabsichtige, das streitgegenständliche Nutzerkonto des Verfügungsklägers vor dem rechtskräftigen Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens dauerhaft und unwiderruflich zu löschen.

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22. Dezember 2022

Hersteller aus dem Allgäu darf keinen Goldhasen verkaufen!

Ein goldener Schokoladenhase sitzt auf weißer Fläche und trägt rotes Halsband.
Urteil des OLG München vom 27.10.2022, Az.: 29 U 6389/19

Eine Confiserie aus dem Allgäu darf keine Schokoladenhasen mit goldener Verpackung mehr verkaufen, da eine Verwechslungsgefahr mit den bekannten Schokohasen des Herstellers Lindt bestünde, so das OLG München. Dies folgt einer vorangegangenen Entscheidung des BGH, der entschied, dass die goldene Farbe der Hasen sogenannte "Verkehrsgeltung" erlangt habe. Es wurde anhand einer Studie festgestellt, dass 70% der Verbraucher die goldene Farbe mit den Lindt-Hasen in Verbindung bringen. Die unterlegene Confiserie aus dem Allgäu muss nun unter anderem 250.000€ Schadensersatz an Lindt zahlen, sollte sie weiterhin goldene Schokohasen herstellen und vertreiben.

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19. Dezember 2022

Informationspflichten zur Herstellergarantie erst bei zentraler Bedeutung für das Angebot

Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 10.11.2022, Az.: I ZR 241/19

Nachdem der EuGH auf die Vorlagefrage des BGH hin entschied, dass ein Unternehmer einen Verbraucher vor Abschluss eines Kaufvertrages nur dann über die Herstellergarantiebedingungen informieren muss, wenn die Garantie ein zentrales Merkmal des Angebots ist, fällte der BGH im Streit zwischen Vertreibern von Taschenmessern im Internet ein Urteil. Es handelte sich bei der Herstellergarantie nicht um ein wesentliches Merkmal des Angebots des Beklagten. Ein Verstoß gegen § 3a UWG lag also nicht vor. Auch die Informationspflicht aus § 479 Ab. 1 BGB wurde nicht verletzt, da durch den Link, der zu den Informationen zur Herstellergarantie führte, noch kein verbindliches Garantieversprechen abgegeben wurde.

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19. Dezember 2022 Top-Urteil

BGH zur Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattungen

Urteil des BGH vom 31.05.2022, Az.: VI ZR 95/21

Über Strafverhandlungen darf so berichtet werden, dass der Angeklagte identifizierbar ist, wenn ein erhebliches Öffentliches Interesse daran besteht und es sich um reine Tatsachenbehauptungen handelt. Sei die Grenze zu Gewaltstraftaten nicht überwunden und handle es sich "lediglich" um Vermögensdelikte, so stehen auch diese im Interesse der Öffentlichkeit, wenn eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überwunden wurde, so der BGH. Begründet wird das Überschreiten dieser Schwelle z.B. mit der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, als auch weiteren Besonderheiten des Tatgeschehens. Auch zu berücksichtigen sei der Gesichtspunkt der Resozialisierung des Täters, welche in diesem Fall jedoch kein Hindernis darstellt.

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