08. November 2022

Verstoß gegen Hygienevorgaben: was erfährt die Öffentlichkeit?

Urteil des VG München vom 06.10.2022, Az.: M 26a E 22.4128

Verstöße gegen Lebensmittelhygiene-Auflagen werden auch dann behördlich veröffentlicht, wenn die Verstöße nach einer amtlichen Feststellung ordnungsgemäß beseitigt wurden. Verbraucher sollen selbst entscheiden können, welche Konsumentscheidungen sie in Zukunft treffen wollen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass eine solche Veröffentlichung das Ansehen des Betriebs mindern, und somit zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Einbußen führen kann. Ebenfalls unerheblich ist, dass es nicht nachweislich zu konkreten Kontaminierungen von Lebensmitteln gekommen ist; problematisch und hinreichend für die Begründung einer amtlichen Veröffentlichung sind bereits die Verstöße selbst, also z.B. nicht desinfizierte Griffe, verschmutzte Messer etc.

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07. November 2022 Top-Urteil

Einstellen einer ein Hakenkreuz enthaltenden Karikatur auf Instagram

Facebook Messenger App auf Handyscreen neben anderen Social-Media Apps
Urteil des BayObLG München vom 07.10.2022, Az.: 202 StRR 90/22

Das Einstellen einer Karikatur, in der ein Hakenkreuz abgebildet ist, in eine "Highlight-Story" auf einem Instagram-Account, ist grundsätzlich strafbar. Dies gilt auch dann, wenn sich der Einsteller erkennbar auf den Nahostkonflikt bezieht. Das BayObLG führte in seinem Urteil zur Begründung aus, dass durch das Einstellen einer solchen Karikatur nicht eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus auf Anhieb zu erkennen ist.

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04. November 2022

Werbeaussage „laborgeprüft“ ohne weitere Infos nicht unzulässig

Werberecht. Mann im Anzug hält Sprechblase in der Hand
Urteil des LG Darmstadt vom 12.09.2022, Az.: 18 O 11/22

Das Werben mit dem Begriff "laborgeprüft" ist jedenfalls dann nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn er im Zusammenhang mit einer Unternehmensbeschreibung steht und sich ersichtlich nicht auf ein konkretes Produkt bezieht. Dieser Umstand lässt nämlich nicht darauf schließen, dass ein Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass das Produkt von einem neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien geprüft wurde.

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03. November 2022

„Torjägerkanone“ stellt kein Herkunftszeichen dar

Eine Hand nimmt ein Buch mit der Aufschrift Markenrecht aus einem Regal
Urteil des OLG Nürnberg vom 25.10.2022, Az.: 3 U 2576/22

Der Begriff "Torjägerkanone" stellt im Bereich des Fußballs kein Herkunftszeichen dar. Beim Verkauf von Trophäen in Form einer mittelalterlichen Bürgerkriegskanone namens "Torjägerkanone" erkennt der angesprochene Verkehrskreis eher eine (beschreibende) Artikel- oder Modellbezeichnung für das angebotene Produkt statt einem eigenständigen Herkunftshinweis. In seiner Begründung verwies das OLG Nürnberg insbesondere auf den grundlegend unterschiedlichen Marktauftritt einer Herausgeberin einer Sportzeitschrift als Markeninhaber zum Verkaufsangebot eines Webseitenbetreibers.

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25. Oktober 2022

Verzicht auf die Urheberbenennung in den AGB wirksam

Frau mit Kamera am fotografieren
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.09.2022, Az.: 11 U 95/21

Ein Verzicht auf Urhebernennung in den AGB eines Microstock-Portals ist wirksam. Somit können lizensierte Lichtbilder von Fotografen bspw. auf Webseiten verwendet werden, ohne dass es einer Nennung des Fotografen benötigt. Der Verzicht stellt insbesondere keine unangemessene Benachteiligung für den Fotografen dar, weil ein entscheidender Marketingeffekt der Urhebernennung von Urhebern, die ihre Bilder ausschließlich über Microstock Agenturen lizensieren, nicht besteht.

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25. Oktober 2022

Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung

Ein geöffneter Briefumschlag mit einer Abmahnung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 6 U 126/21

Auch im Rahmen einer AdWords-Anzeige, die räumlich oder farblich von den sonstigen Suchergebnissen im Internet abgegrenzt ist, kann in Ausnahmefällen ein Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber erforderlich sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Markeninhaber ein Vertriebssystem nutzt, welches aus zahlreichen Einzelhändlern zusammengesetzt ist, so dass der einzelne Internetnutzer ohne Hinweis nicht erkennen kann, ob der Werbende zu diesem Vertriebssystem gehört oder nicht. Liegt allerdings kein derartiger Ausnahmefall vor und wird trotzdem abgemahnt, kann sich der Abmahnende schadensersatzpflichtig machen.

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25. Oktober 2022 Top-Urteil

Paulaner darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen

Ein Glas Cola mit Eiswürfeln und Zitrone
Urteil des LG München I vom 11.10.2022, Az.: 33 O 10784/21

Im Streit zwischen Paulaner und Riegele über die Nutzung der Bezeichnung „Spezi“ hat das LG München I nun eine Entscheidung getroffen. Die Klägerin darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen. Die Vereinbarung zwischen beiden Parteien aus dem Jahr 1974 wurde vom Gericht als Koexistenz- und Abgrenzungsvertrag und nicht als Lizenzvertrag ausgelegt. Solche Verträge seien nicht ordentlich kündbar, da wegen der unbegrenzt verlängerbaren Schutzdauer eingetragener Marken ein zeitlich unbegrenztes Bedürfnis bestehe die Benutzungsbefugnisse abzugrenzen. Für eine außerordentliche Kündigung habe die Klägerin der Beklagten keinen Anlass gegeben.

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14. Oktober 2022

Anforderungen zur hinreichenden Kennzeichnung von Newsletter Werbung

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des LG Berlin vom 28.06.2022, Az.: 28.06.2022

Werbung in einem Newsletter ist mit einem deutlichen und ins Auge fallenden Hinweis auf den Werbecharakter zu kennzeichnen. Eine Verlinkung mit dem Wort "Anzeige" in kleiner Schrift und unauffälliger Farbe genügt nicht. Das LG Berlin gab somit der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die Obergsellschaft einer Verlagsgruppe statt. Zur Begründung führte das Gericht insbesondere an, dass zwar das Wort "Anzeige" grundsätzlich für eine hinreichende Kennzeichnung genügt, jedoch eine kleine Schriftart in Verbindung mit einer hellgrauen Schrift auf einem weißen Hintergrund nicht mehr ausreichend den durchschnittlichen Empfänger des Newsletters davon abhält, ungewollt Kenntnisnahme der mit den Anzeigen verlinkten Werbebotschaften zu nehmen.

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11. Oktober 2022 Top-Urteil

Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit Unionsrecht vereinbar

Vorratsdatenspeicherung
Urteil des EuGH vom 20.09.2022, Az.: C‑793/19 und C‑794/19

Der EuGH entschied nun in dem Fall der deutschen Vorratsdatenspeicherung, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt ist, dass diese nicht zulässig sei. Das Unionsrecht steht einer allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten zur präventiven Bekämpfung schwerer Kriminalität und Verhütung schwerer Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit entgegen. Ausnahmen legte das Gericht für die Fälle fest, in denen es um die nationale Sicherheit geht bzw. die Vorratsspeicherung gezielt vorgenommen wird. Der EuGH kritisierte am TKG, dass durch die lange Speicherung der Daten (vier bzw. zehn Wochen) ein sehr genaues Bild des Privatlebens betroffener Personen gezeichnet werden kann. Dies stelle im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Privatlebens eine sensible Information dar, genauso wie die Inhalte der Kommunikationen selbst. Durch die Vorratsspeicherung wird dadurch das Recht auf Kommunikation und die Freiheit der Meinungsäußerung beeinträchtigt.

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07. Oktober 2022

Keine Markenrechtsverletzung durch den Aufdruck „BLESSED“ auf einem Hoodie

Makrnegesetzbuch mit Hammer auf einem Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.06.2022, Az.: 6 U 40/22

Das Gericht hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die Benutzung des Aufdrucks "BLESSED", auf einem Hoodie, die Markenrechte des Klägers beeinträchtige. Dies verneinte das Gericht mit der Begründung, dass Wörter auf der Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstücks vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden werden. Zudem sei der Aufdruck nicht markenmäßig, sondern dekorativ und nur zu rein beschreibenden Zwecken benutzt worden.

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