10. April 2014

Abmahnung durch mehrere Mitinhaber eines Patents

Urteil des LG Mannheim vom 26.11.2013, Az.: 2 O 315/12

Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist derselbe, wenn ein Unterlassungsanspruch aus einem gemeinsamen Patent vorliegt. Macht der Anwalt den Unterlassungsanspruch für die Pateninhaber zusammen geltend, steht ihm die Erhöhungsgebühr nach Ziffer 1008 VV RVG zu, da der Anwalt für zwei Kläger wegen desselben Rechts (aus dem Patent) vorgeht. Diese ist auch erstattungsfähig, wobei insbesondere dabei unbeachtlich ist, dass jeder Patentinhaber seine Rechte grundsätzlich auch alleine im Wege der Prozessstandschaft durchsetzen könnte.

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 139 Abs. 2 PatG für die Kosten, die dem Patentinhaber aufgrund der Inanspruchnahme einer falschen Person entstanden sind, da grundsätzlich kein innerer Zusammenhang zwischen der Patentverletzung und der falschen Inanspruchnahme besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Patentverletzer selbst für die Möglichkeit der Verwechslung verantwortlich ist.

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10. April 2014

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Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZB 65/12

a) Der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke ist im Eintragungs- und Löschungsverfahren für die Prüfung maßgeblich, ob das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden ist, wenn der Anmelder sich nicht mit einer Zeitrangverschiebung nach § 37 Abs. 2 MarkenG einverstanden erklärt hat.

b) Liegt der Prüfung der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG im Eintragungs- oder Löschungsverfahren ein Meinungsforschungsgutachten zugrunde, ist bei einer statistisch ausreichend großen Stichprobe vom ermittelten Durchschnittswert ohne Berücksichtigung der Fehlertoleranz auszugehen.

c) Wird die Streitmarke zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) nicht mehr isoliert, sondern nur noch als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens benutzt, kann aufgrund der Verwendung des zusammengesetzten Zeichens auf eine fortbestehende Verkehrsdurchsetzung der Streitmarke nur geschlossen werden, wenn diese in dem zusammengesetzten Zeichen nicht dergestalt aufgeht, dass sie nicht mehr als Herkunftshinweis wahrgenommen wird.</p

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10. April 2014

Veröffentlichung von Verstößen gegen Hygieneanforderungen unzulässig

Beschluss des VG Osnabrück vom 08.05.2013, Az.: 6 B 18/13

Bestehen erhebliche Zweifel daran, ob  die Rechtsgrundlage, die eine Internetveröffentlichung von Pflichtverletzungen gegen Hygieneanforderungen zum Inhalt hat,  mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist, so überwiegt das Interesse desjenigen, zu dessen Lasten die Bekanntgabe erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er befürchten muss,  dass die Veröffentlichung schwerwiegende nachteilige Konsequenzen für den Betrieb mit sich bringt, die sich wahrscheinlich nicht mehr beheben lassen. Gerade dann wenn das Hygienevergehen, das mit der Veröffentlichung thematisiert werden sollte, bereits behoben ist, besteht nur ein geringere Informationsinteresse zugunsten der Allgemeinheit.

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10. April 2014

Verantwortlichkeit eines Webseitenbetreibers für Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte

Urteil des VG Hamburg vom 21.08.2013, Az.: 9 K 1879/12

Das Zugänglichmachen von pornografischen, indizierten und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten verstößt gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, sofern der Anbieter nicht dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche das Angebot üblicherweise nicht wahrnehmen. Ein Anbieter muss sich auch den Inhalt verlinkter Seiten zurechnen lassen, wenn er sich diesen zu Eigen gemacht hat, indem er den zu erreichenden Inhalt, beispielsweise durch Zuordnung bestimmter Kategorien, beschreibt und sich nicht auf eine bloße Auflistung der Links beschränkt. Da hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten im Internet weder die Änderung noch die Löschung von Inhalten irreversible Zustände schaffen, stehen auch ein Anbieterwechsel und die Übertragung der Domaininhaberschaft einer Beanstandung dieses rechtswidrigen Verhaltens in der Vergangenheit nicht entgegen.

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10. April 2014

„Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands“: Werbeaussage bei 80% Fremdbeteiligung irreführend

Urteil des OLG Köln vom 05.07.2013, Az.: 6 U 4/13

Die Aussage "Größter unabhängiger Nationalvertrieb Deutschlands" ist irreführend, wenn an diesem Unternehmen zwei große Verlagsgruppen jeweils einen Anteil von 40% und damit die Möglichkeit haben, gemeinsam bestimmenden Einfluss auf dieses zu nehmen. Das so werbende Unternehmen ist daher auf Grund der tatsächlich bestehenden Fremdbeteiligung alles andere als "unabhängig".

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10. April 2014

Unlautere Nachahmung eines Produkts

Urteil des OLG Köln vom 18.10.2013; Az.: 6 U 11/13

Der Vertrieb eines nachahmenden Produkts kann wettbewerbswidrig sein, wenn dieses Erzeugnis geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen und seitens des Nachahmenden geeignete und zumutbare Maßnahmen unterlassen werden, die eine solche Herkunftstäuschung vermeiden könnten. In diesem Fall verfügt das nachgeahmten Produkt nicht nur über eine sog. wettbewerbliche Eigenart, sondern es treten auch besondere Umstände hinzu, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen. Dabei besteht eine Wecheslwirkung dahingehend, dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenheit und einem höheren Grad der Übernahmen die Anforderungen an die Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen, geringer zu stellen sind und umgekehrt.

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10. April 2014

Hörgeräte-Akustiker-Schaufenster auch ohne Preisangaben zulässig

Urteil des LG Köln vom 12.02.2014, Az.: 12 O 630/12 U.

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren anbietet, muss den jeweils zu zahlenden Endpreis des Produkts für den Kunden angeben. Dies gilt allerdings nur, wenn der potentielle Käufer gezielt auf einen direkten Kauf angesprochen wird. Handelt es sich hingegen um Werbung, die noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen bedarf, kann eine solche Preisangabenpflicht entfallen. Ein Hörgeräte-Akustiker muss die in seinem Schaufenster ohne Angabe des Herstellers oder eines Produktnamens lediglich beispielhaft ausgestellten Hörgeräte nicht mit einem Endpreis versehen, da es sich um technische Geräte handelt, die ohne erhebliche Zwischenschritte nicht vom Kunden genutzt werden können, sondern zunächst durch den Akustiker auf den jeweiligen Kunden angepasst werden müssen.

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09. April 2014

REAL-Chips

Urteil des BGH vom 22.01.2014, Az.: I ZR 71/12

Die durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt nicht schon dann, wenn gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt keine Beschwerde eingelegt wird.

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09. April 2014

Irreführende Werbung für polnische Gerüstteile ohne bauaufsichtliche Zulassung

Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 163/13

Bewirbt ein polnischer Hersteller für Baugerüste seine Ware in Deutschland, so ist deutsches Wettbewerbsrecht anwendbar. Die Werbung ist vorliegend irreführend, da der Hersteller dem durchschnittlich verständigen und informierten Kaufinteressenten durch seine Werbeaussagen und den schwer leserlichen Abdruck eines polnischen TÜV-Zertifikats suggeriert, dass seine Gerüstteile in Deutschland bauaufsichtlich zugelassen seien, obwohl dies tatsächlich nicht zutrifft.

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