10. März 2014

Werbung mit irreführenden Behauptungen über Vergütungspflicht von Internetradios unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 315 O 540/12

Die Werbung eines ausländischen Streaming-Anbieters, wonach der Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungszahlung an deutsche Verwertungsgesellschaften möglich ist, ist irreführend, da eine solche Vergütungspflicht nach deutschem Leistungsschutzrecht (§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG) tatsächlich besteht. Nach dem Schutzlandprinzip ist auch deutsches Recht anwendbar, da sich der Ort der Verletzungshandlung aus dem beabsichtigten Abrufort – hier: Deutschland – ergibt.

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10. März 2014

Kein Schadensersatzanspruch von „bwin“ gegen Stadt Bremen

Urteil des OLG Bremen vom 13.02.2013, Az.: 1 U 6/08

Wurde einem Bundesligaverein im Jahr 2006 untersagt, für Sportwetten zu werben, so scheiden ein qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht als auch Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung des Sportwettenanbieters aus, wenn sich das zuständige Stadtamt bei seiner Entscheidung an der damals aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht orientiert hat und erst 2010 durch den EuGH festgestellt wurde, dass das zum damaligen Zeitpunkt geltende Glücksspielmonopol dem Gemeinschaftsrecht widersprach.

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10. März 2014

Festlegung des Schadensersatz bei unerlaubter Übernahme von AGB

Urteil des AG Köln vom 08.08.2013, Az.: 137 C 568/12

Anwaltlich formulierte AGB sind ein urheberrechtlich geschütztes Schriftwerk. Werden diese unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht, begründet dies einen Schadensersatzanspruch, dessen Höhe sich im Grundsatz nach dem Entgelt für eine solche AGB-Erstellung richtet. Beinhaltet dieses Entgelt zugleich eine Haftungsübernahme durch Anwälte, so beschränkt sich der Schaden auf die fiktive Einräumung von Nutzungsrechten in Höhe von 50% des Entgelts.

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10. März 2014

„Nur für kurze Zeit“ stellt zulässige Befristung einer Rabattaktion dar

Urteil des OLG Hamm vom 28.05.2013, Az.: 4 U 217/12

Die Werbung für eine Rabattaktion, die einen Preisvorteil ab einem bestimmten Einkaufswert verspricht und „nur für kurze Zeit“ gilt, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zum Zeitpunkt der Werbung kein bestimmter Termin, zu dem die Werbeaktion spätestens beendet werden sollte und insofern keine Bedingung für die Inanspruchnahme der Rabattaktion bestand. Eine Verpflichtung, eine Rabattaktion bereits im Vorhinein in bestimmter Art und Weise zeitlich zu begrenzen, besteht nicht.

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10. März 2014

Unbegründeter Marken-Dispute auf einer Domain stellt Rechtsverletzung dar

Urteil des LG Köln vom 05.03.2013, Az.: 33 O 144/12

Wird unter einer Internet-Domain, welche identisch mit einer eingetragenen Marke ist, Domain-Parking betrieben und betreffen die eingeblendeten Parking-Anzeigen den Kennzeichenbereich dieser Marke, so begründet dies zwar einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Domain. Wird zugleich ein Marken-Dispute bei der Denic bzgl. dieser Domain gestellt, um die Übertragung der Domain auf den Markeninhaber zu veranlassen, so ist ein Gegenantrag auf Löschung dieses Eintrags begründet, wenn die Nutzung der Domain auch ohne Verletzung von Kennzeichenrechten möglich ist.

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10. März 2014

Hinweis auf alte Batterieverordnung nicht abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 23.05.2013, Az.: 4 U 196/12

Ein Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung in einer Belehrung über die Rückgabepflicht von Batterien stellt nur einen wettbewerbsrechtlich nicht relevanten Bagatellverstoß dar und ist nicht abmahnfähig, weil der Verbraucher in der Belehrung für seine Interessen wesentliche, inhaltlich richtige und dem aktuell geltenden Recht nahezu identische Informationen erhält.

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10. März 2014

Kein Anerkenntnis durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 219/12

a) Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, liegt darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten. Dies gilt auch dann, wenn der Abgemahnte die  Unterlassungserklärung abgibt, ohne zu erklären, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht.

b) Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege.

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10. März 2014

Berechnung des Schadens bei wettbewerbswidrigen Äußerungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.09.2013, Az.: 6 U 105/12

Führt eine wettbewerbswidrige Äußerung eines Mitbewerbers zur Kündigung von bestehenden Vertragsverhältnissen, hat der Schädiger den dadurch entgangenen Gewinn dieses Mitbewerbers zu ersetzen. Bei der Schadensberechnung ist von der vereinbarten Vergütung auszugehen, die mit den Kunden getroffen wurde. Im Rahmen der Vorteilsausgleichung sind dabei nicht nur ersparte Aufwendungen, sondern auch solche Einnahmen einzukalkulieren, die der Geschädigte anstatt der vereinbarten Vergütung erzielt hat.

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07. März 2014

Davidoff Hot Water

Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZR 51/12

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 195 vom 2. Juni 2004, S. 16) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Bankinstitut in einem Fall wie dem Ausgangsverfahren gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern?

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07. März 2014

Zur sekundären Darlegungslast des Internet-Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen

Beschluss des OLG Hamm vom 04.11.2013, Az.: I-22 W 60/13

Ein Internetanschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast, indem er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass seine Hausgenossen selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen konnten. Zu einer Umkehr der Beweislast wie auch einer Verpflichtung, dem Gegner alle zum Prozesserfolg benötigen Informationen zu verschaffen, führt dies jedoch nicht.

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