04. März 2014

Klebefähnchen auf Kopfhörern stellen keine ausreichend dauerhafte Kennzeichnung i.S.d. § 7 Satz 1 ElektroG dar

Urteil des OLG Celle vom 21.11.2013, Az.: 13 U 84/13

Auf Kabeln von Elektrogeräten angebrachte Klebefähnchen, die ohne größeren Aufwand entfernt werden können, stellen eine nicht ausreichend „dauerhafte" Kennzeichnung im Sinne der Markverhaltensregelung des § 7 Satz 1 ElektroG dar, wenn davon auszugehen ist, dass sie aufgrund ihrer guten Sichtbarkeit beim Betrieb des Geräts von Verbrauchern als störend empfunden und deshalb regelmäßig entfernt werden. Der Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschrift des § 7 Satz 1 ElektroG begründet dabei einen Wettbewerbsverstoß.

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04. März 2014

Fleurop

Urteil des BGH vom 27.06.2013, Az.: I ZR 53/12

Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten gezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke zwar in der Regel zu verneinen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.

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04. März 2014

Gegenabmahnung grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Hamm vom 22.08.2013, Az.: 4 U 52/13

Eine Gegenabmahnung des Abgemahnten ist zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich. Allein darin, dass der Abgemahnte von dem Einklagen seiner im Rahmen der Gegenabmahnung geltend gemachten Forderung abgesehen hat, ergibt sich keine Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn er nun in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Aufrechnung mit Abmahnkosten wahrnimmt.

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04. März 2014

Kein Markenschutz für die Bezeichnung „Bachblüten“

Beschluss des BPatG vom 20.01.2014; Az.: 25 W (pat) 587/12

Mangels Unterscheidungskraft ist die Bezeichnung „Bachblüten“ für die beanspruchten Waren nicht eintragungsfähig. Die Marke „Bachblüten“ ist geeignet dazu für die bekannte Bachblüten-Therapie des Edward Bach und dessen alternativ medizinisches Verfahren beschreibend zu sein und angesichts des nicht unerheblichen Bekanntheitsgrades dieser Therapie spricht einiges dafür, dass relevante Teile des allgemeinen Verkehrs diesen Zusammenhang erkennen.

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04. März 2014

Werbeaussage „Schneller kann keiner“ nicht irreführend

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 02.01.2014, Az.: 6 U 228/13

Die Werbeaussage "Schneller kann keiner" stellt keine Alleinstellungsbehauptung, sondern lediglich die Behauptung einer Spitzengruppenstellung dar. Der Durchschnittsnutzer eines Smartphones entnimmt dieser werbetypisch zugespitzten Aussage lediglich, dass er im Hinblick auf die durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten  eine Leistung erhält,  die von keinem anderen Anbieter übertroffen wird. Da zum maßgeblichen Zeitpunkt kein anderer Anbieter eine  höhere durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit angeboten hat, liegt keine Irreführung vor.

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04. März 2014

Unvollständige Referenzliste ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.11.2013, Az.: 15 U 80/12

Die Veröffentlichung einer Referenzliste im Internet ist wettbewerbswidrig, wenn durch unvollständige Angaben und die Art der Darstellung der falsche Eindruck erweckt wird, die genannten Projekte seien allein und ohne Mitwirkung anderer Unternehmen bearbeitet worden. Dies ist geeignet auf der Marktgegenseite eine Irreführung hervorzurufen.Eine unlautere geschäftliche Handlung stellt zudem das Hinterlegen von Namen anderer Unternehmen im Quellcode der eigenen Internetseite dar. Auf diese Weise wird potenziellen Kunden bei der Suche nach Unternehmen im Internet folglich auch die Internetseite angezeigt, auf der die Unternehmen im Quellcode hinterlegt sind.

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04. März 2014

Wettbewerbsverstoß eines Nahrungsergänzungsmittels

Urteil des OLG Celle vom 30.01.2014; Az.: 13 U 183/12

Werbung und Verkauf eines Nahrungsergänzungsmittels, das ein Extrakt der Kudzuwurzel beinhaltet, verstößt gegen die  Novel-Food-Verordnung und damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wenn das Mittel weder eine Zulassung noch eine Festlegung nach der Novel-Food-Verordnung aufweist.

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04. März 2014

Kündigung bei Online-Dating-Portal muss per E-Mail möglich sein

Urteil des LG München I vom 30.01.2014, Az.: 12 O 18571/13

Ein Online-Dating-Portal kann seinen Mitgliedern für die Kündigung ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaft weder die Schriftform aufzwingen, noch auf Nennung spezieller Daten wie Benutzername, Kundennummer oder Vorgangsnummer bestehen. Diese übersteigerten Formerfordernisse an eine Kündigung benachteiligen den Kunden unangemessen und machen die Regelung unwirksam. Dies gilt nicht zuletzt auch deswegen, weil unter Berücksichtigung des Vertragstyps – eines Vertrags, der im Internet abgeschlossen und durchgeführt wird – die Abgabe einer Kündigungserklärung erschwert werde.

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04. März 2014

Website mit kopierten Texten – Zitierrecht vs. Textklau

Urteil des AG Charlottenburg vom 29.11.2012, Az.: 201 C 263/12

Werden auf einer Internetseite Texte eingestellt, ohne hierfür eine Lizenz zu haben, wird das Urheberrecht der Autorin jedenfalls dann verletzt, wenn die Verwendung der Texte nicht durch das Zitierrecht gedeckt ist. Dies setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen dem Text und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird. Bei einer Zeitungsmeldung, die durch eine sachliche und neutrale Berichterstattung geprägt ist, wäre eine Darstellung in solcher Art und Intensität nicht möglich, wenn der Zitierende hier darauf verwiesen würde, nicht zitieren zu dürfen und die berichteten Fakten in eigener Sprache zusammenfassen zu müssen.

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04. März 2014

Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz bei HARIBO-Fernsehwerbung zulässig

Pressemitteilung Nr. 205/2013 des BGH vom 12.12.2013, Az.: I ZR 192/12

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Haribo-Fernsehwerbung „GLÜCKS-WOCHEN“ ist das Verständnis des durchschnittlichen Verbrauchers maßgeblich. Ein strengerer Sorgfaltsmaßstab muss keine Anwendung finden, da sich die Produkte von Haribo nicht allein an Kinder und Jugendliche richten. Insoweit ist die Fernsehwerbung als zulässig einzustufen, da sowohl Kosten der Gewinnspielteilnahme deutlich werden, keine unzutreffenden Gewinnchancen vorgespiegelt werden und nicht gegen sonstige, dem Schutz von Kindern und Jugendliche dienenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen wird.

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